Zoll

Tipps für die Zollkontrolle

Erkundigen Sie sich nach den Einfuhrvorschriften Ihres Reiselandes und nach den Zollbestimmungen für die Rückkehr in die Schweiz.

Persönliches, gebrauchtes Reisegut und Reiseproviant sind abgabefrei. Beachten Sie folgende Grundregel: Tragen Sie nie Gegenstände für andere Personen durch den Zoll. Ihre Hilfsbereitschaft könnte missbraucht werden (Drogen, Waffen usw.).

Artikelbezeichnung Zollfreies Limit
Allgemeine Ware Warenwert bis CHF 300.00 (bei mehreren Personen nicht kumulierbar). Übersteigt der Wert eines Artikels CHF 300.00, so muss der ganze Warenwert verzollt werden.
Alkohol* 1 Liter mit über 15 Vol.-% und 2 Liter mit unter 15 Vol.-%
Raucherwaren* 1 Stange Zigaretten oder (ca.) 50 Zigarren
Esswaren Von der Einfuhr von Esswaren wird grundsätzlich abgeraten.

* Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren. Das Vorweisen einer Quittung oder eines anderen Wertnachweises erleichtert die Zollveranlagung.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre «Rasch durch den Schweizer Zoll», kostenlos erhältlich bei der eidgenössischen Zollverwaltung in Bern.

Weitere Informationen unter der Gratisnummer: +41 (0)800 222 040