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Betreibungsurkunden (BU)
Zustellung von Zahlungsbefehlen/KonkursandrohungenDie Post stellt Betreibungen zuverlässig und pünktlich zu.
Betreibungsämter müssen sich auf eine sichere Zustellung von juristischen Urkunden wie Zahlungsbefehlen und Konkursandrohungen verlassen können.
- Versand von Betreibungsurkunden innerhalb des zuständigen Betreibungskreises
- Erfassung von Rechtsvorschlägen
- Zustellbescheinigung durch die Post
- Rücksendung des Betreibungsdoppels an das Betreibungsamt
- BU mit Barcode: Sendungsverfolgung (Track & Trace) möglich
- BU mit Barcode: Datenaustausch über sedex möglich
- Sonderzustellung mit maximal drei Zustellversuchen durch Swiss-Kurier
Die Zustellung von Betreibungsurkunden durch die Post erspart dem Betreibungsamt Botengänge durch den Weibel.