Gerichtsurkunden (GU)

Zustellung von Gerichtsurkunden

Die Post stellt Vorladungen, Bussen, Gerichtsentscheide, Verfügungen und Urteile zuverlässig und pünktlich zu.

Die Gerichtsurkunde (GU) steht zurzeit in drei Versionen zur Verfügung. Es gibt sie als Gerichtsurkunde (neu), als Gerichtsurkunde Online sowie als Gerichtsurkunde (alt).

  • Rücksendung der Empfangsbestätigung physisch oder elektronisch
  • Sendungsverfolgung mit Track & Trace
  • Wahlweise auch mit DataTransfer oder Webservice «Sendung verfolgen»
  • Mit Zusatzleistung Eigenhändig (RMP) kombinierbar
  • Mit Swiss Express «Mond» kombinierbar
  • Mit Zustellanweisung 2. Zustellung am darauffolgenden Samstag kombinierbar
  • Versand nur im Inland möglich

Die Zustellung von Gerichtsurkunden (GU) durch die Post ist rechtlich verbindlich. Sie erfolgt mit Zustellnachweis. Bei der Gerichtsurkunde Online garantiert die Post einen medienbruchfreien Datenaustausch.