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Mailinggestaltung
Mailinggestaltung
Viel Raum für starke Werbebotschaften
Der erste Eindruck ist wichtig. Das gilt auch für adressierte Mailings. Nutzen Sie den Umschlag für eine prominente Platzierung Ihres Logos, für eine starke Werbebotschaft oder ein stimmungsvolles Bild. Dazu steht Ihnen ausreichend Platz zur Verfügung.
Damit Ihr Mailing zur Kenntnis genommen wird, muss es Aufmerksamkeit erregen. Idealerweise gleich auf den ersten Blick. Das Firmenlogo mit Slogan, eine starke Werbebotschaft oder ein Werbefenster wecken Neugierde und regen dazu an, das Mailing zu öffnen.
Die Gliederung der Adressseite
Damit eine maschinelle Verarbeitung im Versand möglich ist, gibt es bestimmte Vorgaben für die Giederung der Adressseite. Diese ist in verschiedene Zonen aufgeteilt: Adressfeld, Lese-, Codier- und Frankierzone sowie Absender-, respektive Werbezone. Achten Sie darauf, dass die jeweiligen Angaben und Aufdrucke in den dafür vorgesehenen Zonen erscheinen.
Grösszügig bemessene Werbefläche
Die Grösse der auf der Adressseite frei zur Verfügung stehenden Fläche hängt von der Platzierung der Adresse ab. Steht diese auf der rechten Seite, bleibt mehr Raum für Absenderangaben und Werbung.
Werbefenster
In der Werbezone können Sie nicht nur Aufdrucke, sondern auch Werbefenster platzieren. Halten Sie dabei einen Minimalabstand von 15 mm zum Rand ein.
Absenderangaben
Diese können in der Absenderzone oder auf der Rückseite des Umschlags erscheinen. Auch die Platzierung im oberen Fünftel des Adressfensters oder der Adressetikette ist möglich. Trennen Sie bei dieser Variante die Absenderangaben mit einem waagrechten Strich von der Adresse ab. Dieser muss 5 mm Abstand zur Adresse aufweisen.
Grossbriefe im Hochformat
Grossformatige Mailings beeindrucken die Empfängerinnen und Empfänger mit einem unübersehbaren Auftritt. Grossbriefe im Hochformat bieten viel Platz für Werbung. Die verschiedenen Zonen sind jedoch anders angelegt als bei herkömmlichen Sendungen. Berücksichtigen Sie bitte unbedingt die speziellen Vorgaben, damit die Briefe nicht ungewollt als Spezialsendungen gelten.