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Import: Zoll / MWSt

Import: Zoll / MWSt

 

Wieso muss ich bei der Zustellung einer Sendung aus dem Ausland Gebühren zahlen (Mehrwertsteuer, Zollabgaben)?

Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und MWST-pflichtig. Sie, als Empfänger einer Sendung aus dem Ausland, zahlen allenfalls Mehrwertsteuer (MWST) auf den Warenwert und Zollgebühren für das Bruttogewicht. Diese Kosten sind nicht zu verwechseln mit den Beförderungstaxen, die bei der Aufgabe der Sendung bezahlt werden.

 

Welche Postsendungen sind stellungs- bzw. anmeldepflichtig?

Generell sind alle Sendungen mit folgenden Ausnahmen anmeldepflichtig:

  • Postkarten
  • Briefe, die ausschliesslich persönliche oder geschäftliche Mitteilungen enthalten
 

Ab wann bezahle ich Zoll und/oder Mehrwertsteuer (MWST) für Importsendungen?

Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und MWST-pflichtig.

Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reisendenverkehr sondern nur eine Abgabefreigrenze.

Danach werden Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge nicht erhoben, sofern der ausgerechnete Betrag weniger als CHF 5.00 je Zolldeklaration ausmacht.

Im Weiteren sind insbesondere Geschenksendungen von im Ausland wohnhaften Privatpersonen an Privatpersonen in der Schweiz bis zu einem Warenwert von CHF 100.00 abgabefrei. Im Internet ersteigerte Waren erfüllen diese Bedingungen nicht. Sie sind nach den allgemeinen Vorschriften abgabepflichtig.

Die Warenwertobergrenze für eine mehrwertsteuerbefreite Einfuhr liegt bei:

  • 8% MWST (Grossteil der Sendungen) => CHF 62.-
  • 2,5% MWST (z.B. Bücher) => CHF 200.-
 

Wie setzt sich der Warenwert zusammen, auf dem die MWST berechnet wird?

Der Wert wird aus mehreren Positionen berechnet.

Rechnungsbetrag

- ausländische MWST
- Rabatt
- Skonto
- Pfand auf Verpackung

------------------------------------

+ Gutschriften
+ Provisionen
+ Lizenzrechte
+ Transport
+ Importabgaben evtl. Zollabgaben, GTU, EMK, … (wird automatisch berechnet)
+ Zollabfertigung

=MWST-WERT

 

MWST-Erhebung; Auf der Rechnung von Swiss Post International sind bis auf einige Ausnahmen die einzelnen Komponenten ohne Schweizer MWST aufgeführt. Wieso gibt es diese Unterschiede? Warum muss ich auf einzelne Komponenten die 8% MWST bezahlen?

Generell sind sämtliche Dienstleistungen, welche im Zusammenhang mit einer Importsendung stehen, MWST- pflichtig. Sei dies der Transport oder die Verzollung. Sämtliche Dienstleistungen, die vor und während der effektiven Verzollung erbracht werden, sind gemäss Zollbestimmungen im MWST-Wert mit einzuberechnen und demnach zu versteuern (wie z.B. Wertabklärungen, die Verzollung selbst). Dienstleistungen,die während der Verzollung anfallen und nicht vorhersehbar sind, werden auf der Rechnung von Swiss Post International mit 8% versteuert.
 

Muss eine Geschenksendung verzollt werden?

Keine Verzollung von Privat an Privat

  • Zu persönlichen / privaten Gebrauch
  • Bis zu CHF 100.-
  • Als Geschenk deklariert oder Geschenkcharakter offensichtlich

Eine Verzollung ist in folgenden Ausnahmefällen in jedem Fall nötig:

  • Tabakfabrikate
  • Alkoholische Getränke
 

Verrechnet die Post die Anmeldung einer Zoll- und MWST-freien Postsendung?

Die Zollanmeldung einer abgabefreien Postsendung ist kostenlos.
 

Ersatzlieferung; Es handelt sich bei der Lieferung um einen Ersatz eines bereits einmal verzollten Gegenstandes. Muss ich die MWST doppelt bezahlen?

Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Ist der Empfänger ein Unternehmen, welches vom Vorsteuerabzug Gebrauch machen kann, ist eine Rückerstattung der doppelt bezahlten MWST nicht möglich. Diese kann im Rahmen der Vorsteuerabrechnung geltend gemacht werden (Artikel 80 Absatz 2 des BG über die MWSTG). Dieses Recht steht dem Empfänger zu, wenn er die eingeführten Gegenstände für einen geschäftlich begründeten Zweck verwendet (Art 38 Absatz. 1c + Absatz. 2 + Abs 7c MWSTG).

Da die Verzollungsdienstleistung zweimal erfolgte, ist diese auch zweimal geschuldet. Beide Rechnungen sind demzufolge vollumfänglich zu bezahlen.

  • Ist der Empfänger eine Privatperson, muss gegenüber der Zollbehörde nachgewiesen werden, dass eine Einfuhr, eine nachfolgende Ausfuhr und eine wieder erfolgte Einfuhr vorliegt. Der Beweis besteht aus entsprechenden Import-Zollausweisen sowie dem Beleg der Ausfuhr (Ausfuhrzollausweis, Frachtbrief mit konkreten Inhaltsangaben oder ähnliches). Mit diesen Beweisen ist die MWST-Rückforderung möglich. Bitte senden Sie alle Unterlagen (d.h. Einfuhrbelege, Ausfuhrbelege und die Belege des Re-Importes) mit einem entsprechenden Vermerk zu.
 

Reparatur; Das Paket beinhaltet eine Reparatur, worauf muss ich genau MWST bezahlen?

  • Aktiver Reparatur-Verkehr: Ware, die in die Schweiz eingeführt wird, um hier repariert zu werden.
    • Zur Reparatur eingeführte Waren schweizerischen Ursprungs können abgabefrei abgefertigt werden, sofern der MWST-Wert nicht höher als CHF 1315.- ist.
    • Waren ausländischen Ursprungs zur Reparatur sind normal zu verzollen oder mit Freipass abzufertigen.
    • Die MWST kann beim Export zurückgefordert werden oder im Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
  • Passiver Reparatur-Verkehr: Ware wurde im Ausland repariert und kommt in die Schweiz zurück. MWST fällt nur auf das Neumaterial und die Lohnkosten an. Die Handelsrechnung muss dies aber klar ausweisen.
 

Weshalb wurde meine Importsendung von Swiss Post International blockiert?

  1. Falsch oder ungenügend deklarierte Importsendungen werden von Swiss Post International  in der Schweiz blockiert. Sie als Empfänger werden mit einem Benachrichtigungsschreiben aufgefordert, die fehlenden Angaben nachzuliefern. Bei der Zustellung können Sie anschliessend zwischen den zwei folgenden Möglichkeiten wählen.
  2. Sie liefern Swiss Post International die benötigten Angaben, lösen somit die Sendung aus und bezahlen die zusätzlichen Bearbeitungsgebühren direkt bei der Zustellung der Sendung an Ihrem Domizil.
  3. Sie wollen für den Fehler des Absenders nicht bezahlen und verweigern die Zustellung. Somit wird die Sendung wieder zurück zum Absender gesandt.
 

Wie ist die Unterscheidung einer vereinfachten und einer Standard-Verzollung?

  • Vereinfachte Verzollung:
    • Briefsendungen, die keinen nichtzollrechtlichen Erlassen unterliegen
    • Paketsendungen mit einem Warenwert bis 500.00 CHF, die keinen nichtzollrechtlichen Erlassen unterliegen
  • Standard-Verzollung:
    • Briefsendungen, die nichtzollrechtlichen Erlassen unterliegen
    • Paketsendungen mit einem Warenwert von über 500.00 CHF und für Sendungen, die nichtzollrechtlichen Erlassen unterliegen
    • Alle EMS-Kuriersendungen
 

Was sind nichtzollrechtliche Erlasse (NZE)?

Nichtzollrechtliche Erlasse sind Erlasse, die sich nicht auf dem Zollgesetz berufen. Für folgende Güter bestehen nichtzollrechtliche Erlasse (Liste nicht abschliessend):

1. Sicherheit

Kriegsmaterial, Waffen, Sprengmittel, Kernenergie, zivil und militärisch verwendbare Güter, staatsgefährdendes Propagandamaterial,...

2. Geistiges Eigentum

Edelmetalle, Marken und Herkunftsangaben, Designrecht, Urheberrecht, Lotterien und Wetten,...

3. Wirtschaftliche und finanzielle Massnahmen

Beschränkung und Überwachung der Einfuhr und Ausfuhr

4. Gesundheit

Lebensmittel, Doping, Betäubungsmittel, Leichen, Heilmittel

5. Regale und Monopole

Alkohol, Tabak, Post, Münzen, Banknoten, Salz

6. Umwelt

Tierseuchen, Tierschutz, Fischerei, Pflanzenschutz, Abfälle...

 

Was passiert mit Multiple Parcel Shipments (Sendungen bestehend aus mehreren Paketen)

Die Post kennt keine Sammelsendungen und ist auch logistisch nicht in der Lage, die Pakete nacheinander zu verarbeiten und entsprechend zu erkennen.

Der Absender ist angewiesen, dass er pro Paket eine korrekte Handelsrechnung beifügt, in welcher der exakte Wert des Paketes angegeben wird.

Sofern die Postverzollung erkennt, dass es sich um ein MPS handelt, wird der Warenwert entsprechend angepasst. z.B. Vermerk „1 von 5 Paketen“ Die Handelsrechnung wird durch 5 geteilt.

 

Was passiert, wenn ein MPS nicht erkannt worden ist?

Die Schweizerische Post stellt beim Zoll den Antrag auf Rückerstattung der Gebühren. Entscheidend ist, dass die Anzahl der Packstücke auf der Handelsrechnung erkennbar war.
 

Welche Wertangaben sind für die Verzollung entscheidend?

Befindet sich die Handelsrechnung in der Dokumententasche, so werden die Angaben der Handelsrechnung verwendet, unabhängig davon, ob diese höher oder tiefer deklariert sind als auf dem CN22/23.

Ist die Angabe auf dem CN22/23 klar und ausreichend, wird die Sendung nicht geöffnet, um nach einer sich eventuell im Paket befindender Handelsrechnung zu suchen.

 

Wohin wende ich mich, wenn ich Fragen zur Verzollung habe?

Fragen zu Verzollungen von Postsendungen aller Art: 0848 639 639

 

Kann ich meine Sendung im Transitstatus erhalten?

Seit dem 01.01.2009 haben jegliche Transitbewegungen unter einem Transitdokument (Geleitschein) zu erfolgen. Für die Erstellung des Transitdokuments (Transitverzollung) wird eine Gebühr von 25.00 CHF erhoben.

 

Diplomatensendungen

Nach Erhalt einer Diplomatensendung wird der Empfänger schriftlich aufgefordert das ausgefüllte Formular 14.60 der Schweizerischen Post zu senden. Sobald dieses eingetroffen ist wird es mitsamt der Sendung im Transitstatus an eines der erwähnten Postzollämter übermittelt.

 

Was ist unter Besichtigungstaxe zu verstehen?

Die Postsendung musste wegen ungenügender Inhalts- und Wertangaben für die Verzollung geöffnet und besichtigt werden. Die Schweizerische Post stellt für die Besichtigung der Sendung den Betrag von CHF 6.- in Rechnung.

 

Was ist unter „Wertabklärung“ (Lagerung) zu verstehen?

Die bei der Schweizerischen Post eingegangene Postsendung konnte mangels fehlender Angaben des Absenders nicht verzollt werden, weshalb eine Wertabklärung mit dem Empfänger vorgenommen wurde. Die Schweizerische Post stellt für die Wertabklärung sowie die Lagerung der Sendung den Betrag von CHF 10.- in Rechnung.
 

Wie kann ich eine Wertabklärung umgehen?

Weisen Sie Ihren Versender darauf hin, dass die Postsendung ausreichend zu deklarieren ist. Der Sendungsinhalt sowie eine Warenwertangabe für die Verzollung müssen auf der Sendung, entweder in Form einer Zolldeklaration CN22/CN23 oder einer Handelsrechnung, angebracht werden.

 

Wie muss ich vorgehen, um die Einfuhrabgaben meiner Monatsrechnung der Post belasten zu lassen?

Von diesem Angebot profitieren nur juristische Personen, die mit der Schweizerischen Post in einem Rechnungsverhältnis stehen. Damit die Belastung einer Einfuhrabgaben über die Monatsrechnung erfolgen kann, müssen Sie sich bei der Schweizerischen Post registrieren.

Die Registrierung erfolgt über Internet unter  www.post.ch/import.

 

Können die Importabgaben direkt auf dem ZAZ-Konto des Empfängers verbucht werden?

Über die Internetseite  www.post.ch/import können Sie auch Ihr ZAZ-Konto oder Ihr Zollkonto MWST angeben. Einfuhrzölle und MWST werden den jeweiligen Konten belastet, die Verzollungsgebühren werden über Ihre Monatsrechnung der Post verrechnet.