«Login Post» Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schweizerischen Post

«Login Post» Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schweizerischen Post

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Schweizerischen Post stehen Ihnen rund ums «Login Post» künftig verschiedene Vergünstigungen zur Verfügung. Ausserdem können Sie auch Ihre Personalgutscheine Ihrem «Login Post»-Konto gutschreiben lassen.

Dazu müssen Sie sich aber zuerst als Mitarbeiterin respektive Mitarbeiter identifizieren. Gehen Sie dabei wie folgt vor.

Sie besitzen noch kein «Login Post»

  1. Falls Sie bereits Member-Service- oder Shop-Kunde (PostShop, PhilaShop, extra Boutique) sind, können Sie sich mit Ihrer bestehenden Benutzererkennung und Ihrem alten Passwort unter "Login Post" anmelden. Sie werden daraufhin aufgefordert, Ihr bestehendes Konto in ein "Login Post"-Konto zu überführen.
  2. Wenn Sie noch kein Member-Service-Kunde und auch kein registrierte PostShop-, PhilaShop- oder extra Boutique-Kunde sind, so melden Sie sich für einen der nachfolgenden Dienste an:
    • Shops der Post  ( www.post.ch/shops)
      Wählen Sie aus über 500‘000 Artikel bequem von zu Hause aus und lassen Sie sich die Ware portofrei nach Hause liefern.
    • Mehr als 600‘000 Produkte per Mausklick bestellen!
    • Webstamp: Gestalten Sie Ihre eigenen Briefmarken, mit Fotos, Textbotschaften oder Firmenlogo.
    • Nachsendeauftrag: einfach und bequem Ihre Umzugsmeldung oder Ihren Ferienauftrag von zu Hause aus aufgeben.
    • Organizer: Ihr persönlicher Onlinekalender mit eigener E-Mail-Adresse und vieles mehr.
    • Adressverwaltung: persönliche Kontakte speichern und in den Online-Diensten vielseitig verwenden.
  3. Nach der Eingabe Ihre Personalien werden Sie aufgefordert, sich mittels Personalnummer oder AHV-Nummer als Mitarbeiterin respektive Mitarbeiter zu identifizieren. Folgen Sie nun den Anweisungen auf dem Bildschirm
  4. Bei erfolgreicher Registrierung, werden Sie von nun an automatisch als Postmitarbeiterin respektive Postmitarbeiter erkannt.
  5. Sie erkennen dies, wenn Sie unter „Mein Profil“ in der Links-Navigation den Eintrag „Postmitarbeiter“ sehen.

Sie besitzen bereits ein «Login Post» und wurden nicht zur Identifizierung aufgefordert

Falls Sie während der Zusammenführung nicht aufgefordert wurden, sich als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin zu identifizieren, so klicken Sie nach dem Erstellen Ihres «Login Post»-Kontos auf den nachfolgenden Link:  Nachträglich als Postmitarbeiterin/Postmitarbeiter identifizieren.

Nach der Anmeldung werden Sie aufgefordert ihre Personal oder AHV-Nummer einzugeben. Erfolgt auch so keine Erkennung, stimmen die eingegebenen Personalien nicht mit den aktuellen Post-Personaldaten überein. Ist dies der Fall, so ändern Sie Ihre Personalien unter „Mein Profil“ und starten Sie den Identifikationsvorgang mit obigem Link nochmals.

Einlösen von Personalgutscheinen

Zum Einlösen von Personalgutscheinen gehen Sie wie folgt vor:

  1. Bei «Login Post» anmelden.
    Sie können sich auf jeder Privatkundenseite anmelden, in dem Sie oben rechts auf «Login» klicken oder im Virtuellen Postschalter im Hotspot «Mein «Login Post» verwalten» auf «mein Guthaben laden» klicken
  2. «Mein Profil» auswählen
  3. Innerhalb von «Mein Profil» auf «Guthaben laden» klicken und unter «weitere Möglichkeiten» den Punkt «Personalgutscheine» auswählen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Guthaben, welche mittels Personalgutscheinen geladen worden sind, jeweils per Ende Jahr bezogen sein müssen, da sie sonst verfallen.