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Mietrecht
Alles was recht ist!
Alles was recht ist! Überprüfen Sie vor Ihrem Umzug die vertraglichen und mietrechtlichen Bestimmungen.
Mietzinsgarantie
Beim Einzug in die Wohnung kann die Liegenschaftsverwaltung vom Mieter eine Mietzinsgarantie in der Höhe von drei Monatsmieten (exklusive Nebenkosten) verlangen. Diese Garantie muss entweder in Form von Bargeld oder einem Wertpapier geleistet werden. Der Mieter hat aber auch die Möglichkeit, eine Mietzinsgarantie ohne Depot zu leisten, beispielsweise bei einer Versicherungsgesellschaft.
Vorzeitige Kündigung
Sie schulden den Mietzins bis zum nächsten vertraglichen Kündigungstermin. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Ersatzmieterin oder ein Ersatzmieter die Wohnung zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Eine von Ihnen vorgeschlagene Person muss für die Vermieterschaft zumutbar sein.
Auszug
Der gesetzliche Abgabetermin der Wohnung ist am letzten Tag der Mietdauer zur Geschäftszeit. Um Unklarheiten über den Abgabetermin zu vermeiden, sprechen Sie sich am besten frühzeitig mit allen Parteien ab. Bei der Wohnungsabgabe ist es empfehlenswert Mängel, Schäden oder fehlende Gegenstände in einem Protokoll, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist, festzuhalten.
Bauliche Veränderungen
Sofern die Vermieterschaft bauliche Veränderungen nicht beibehalten will, müssen Sie diese rückgängig machen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Eigentümer dieser Veränderung schriftlich zugestimmt haben. Sie können dann kein Rückgängigmachen verlangen und haben einen allfälligen Mehrwert zum Zeitwert zu vergüten.
Rückerstattung der Kaution
Mit Ihrem Einverständnis darf die Vermieterschaft die Kaution oder einen Teil davon für Reparaturen verwenden, sofern Sie für die Schäden finanziell einzustehen haben. Die Schlussabrechnung sollte drei oder vier Monate nach Ihrem Auszug vorliegen. Wenn der Vermieterschaft kein Geld mehr aus dem Kautionsbetrag zusteht, hat die Rückzahlung des Restbetrags zu erfolgen.