Betreibungsurkunde
Zustellung von Zahlungsbefehlen oder Konkursandrohungen
Inhaltsbereich
Für wen? Voraussetzung
Das Angebot «Betreibungsurkunde» (BU) richtet sich ausschliesslich an Betreibungs- und Konkursämter.
Wichtig zu wissen
Die Zustellung an Domiziladressen erfolgt am folgenden Werktag nach der Sendungsaufgabe (ohne Samstag).
Sendungsaufgabe | Zustellung |
---|---|
Montag | Dienstag |
Dienstag | Mittwoch |
Mittwoch | Donnerstag |
Donnerstag | Freitag |
Freitag | Montag
|
Samstag | Montag |
Der Zeitpunkt der Zustellung kann aufgrund von allgemeinen und regionalen Feiertagen variieren.
Betreibungsurkunden müssen dem Standard für den elektronischen Datenaustausch im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen (eSchKG-Standard) des Bundesamts für Justiz entsprechen und den Barcode für Betreibungsurkunden tragen. Barcodes für einen späteren Versand (z.B. als Einschreiben) sind nicht zugelassen. Zahlungsbefehle auf Format A5 (148 x 210 mm) falzen und in Sammelumschlägen/Mappen aufgeben. Die Umschläge sind nach Postleitzahl zu sortieren und wie im folgenden Beispiel zu adressieren:
Post CH AG
Zustellstelle
Betreibungsurkunden
9999 Musterhausen
Der Barcode mit der Frankierlizenznummer für Briefversand easy und der PP-Frankaturvermerk wird auf der Betreibungsurkunde und dem Sammelumschlag angebracht. Bei IFS-Frankatur kann dies über Sammelaufdrucke pro Briefumschlag erfolgen.
Die Identifikation der Sendung erfolgt über den Barcode für Betreibungsurkunden (BU). Barcodelabels können Sie gratis im Onlinedienst «Barcodes und Versandetiketten bestellen» anfordern.
Ein Barcodelabel platzieren Sie auf dem Schuldnerdoppel oberhalb der Zustelladresse (= Adresse des Schuldners, des gesetzlichen Vertreters oder der Beistandschaft).
Auf dem Gläubigerdoppel platzieren Sie ein Barcodelabel oberhalb der Rücksendeadresse (= Adresse des Betreibungsamts).
Die Betreibungsurkunde falzen Sie auf A5, das Schuldnerdoppel mit der Zustelladresse liegt jeweils obenauf.
Postaufgabe
Nutzen Sie für die Aufgabe von Betreibungsurkunden die vielfältigen Aufgabemöglichkeiten und Services, die die Post Ihnen bietet. Legen Sie den Sammelumschlägen mit den Betreibungsurkunden immer die Barcodeliste 21 oder 23 oder den Lieferschein «Datatransfer» bei (ausserhalb vom Umschlag). Das Doppel erhalten Sie quittiert zurück. Im Haftpflichtfall gilt dieses als Beweismittel für die erfolgte Postaufgabe.
Für die Sendungsverfolgung über Ihre Fachapplikation steht Ihnen der medienbruchfreie Informationsaustausch über die Dialogplattform «DataTransfer» offen. Sie steigern damit die Effizienz Ihres Verarbeitungsprozesses, da die Erstellung aller notwendigen Aufgabedokumente automatisch erfolgt. Bitte beachten Sie die Anleitung für die Installation und den Betrieb der Betreibungsurkunde mit «DataTransfer» und wenden Sie sich für die Umsetzung an Ihren Softwarelieferanten.
Sie können den aktuellen Versandstatus von Betreibungsurkunden jederzeit über den Onlinedienst «Sendungen verfolgen» abrufen.
Bei Verlust, Beschädigung oder nicht korrekter Zustellung haftet die Post bis zu einem Schadensbetrag von maximal CHF 500.00. Bei verspäteter Zustellung beschränkt sich die Haftung auf den Transportpreis.
Betreibungs- und Konkursämter können während Konkursverfahren Postsperren verfügen. Der individuell ausgefertigte, vorübergehend gültige Nachsendeauftrag ist in schriftlicher Form direkt an die Zustellstelle zu senden. Eine Verlängerung über die Dauer von zwölf Monaten hinaus ist mit einem kostenpflichtigen Auftrag möglich.
Der Rückzugsauftrag ermöglicht das Zurückrufen von Betreibungsurkunden, die sich bereits im Verarbeitungsprozess der Post befinden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Factsheet «Rückzüge juristische Urkunden».
Armeeangehörigen stellt die Post während des Dienstes keine Betreibungsurkunden zu.
Ein Versand ausserhalb des Betreibungskreises kann durch das Betreibungsamt erfolgen. Eine Zustellung an Postlagernd, My Post 24-Automaten, PickPost-Drittstellen, Swiss Post Box oder Auslandsadressen ist nicht möglich.
Ist die Zustellung der Betreibungsurkunde am Domizil oder via Postfach nicht möglich, avisiert die Post dem Empfänger die Sendung mit einer Frist von sieben Tagen zur Abholung auf der nächsten eigenbetriebenen Filiale (keine Filialen mit Partner). Nach Ablauf der Frist schickt die Post die Sendung an das Betreibungsamt.
Wenn Sie nach Ablauf der Frist weitere Zustellversuche durch die Post wünschen, ist die Dienstleistung Juristische Urkunden mit Spezialzustellung die optimale Lösung.
Ist beim Empfänger (Schuldner) ein Auftrag «Post zurückbehalten» aktiv, der länger als sieben Tage andauert, wird die Betreibungsurkunde unverzüglich mit entsprechendem Vermerk an das Betreibungsamt zurückgeschickt.
Hat der Empfänger einen Nachsendeauftrag eingereicht, dessen neue Adresse sich ausserhalb des Betreibungskreises befindet, schickt die Post die Betreibungsurkunde mit entsprechendem Vermerk umgehend zurück an das Betreibungsamt.
Empfängerkunden, die über ein Kundenlogin Post verfügen und den Onlinedienst «Meine Sendungen» nutzen, stehen ausgewählte Empfängerleistungen zur Verfügung. Damit kann der Empfang der Betreibungsurkunde sowohl vor der Zustellung als auch nach Empfang der Abholungseinladung gesteuert werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.post.ch/meinesendungen.
Preise
Betreibungsurkunde (BU)
|
8.00 |
Postsperre durch Konkursämter |
50.00 |
Alle Preise in CHF inkl. MWST.

Rabatte
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Zusatzleistungen
Eigenhändig
|
Aufpreis + 6.00 |
|
Barcode Handling
|
Aufpreis fürs Anbringen + 0.25 / Barcode |
Aufpreis für Adresserfassung ab + 0.25 / Adresse |
Betreibungsurkunden – Drucken und Verpacken
|
Aufpreis + 0.65 / Betreibungsurkunde |
Alle Preise in CHF inkl. MWST.
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