Juristische Urkunden mit Spezialzustellung

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«Juristische Urkunden mit Spezialzustellung» ist eine Dienstleistung für Betreibungsämter und Gerichte. Mit der Dienstleistung erhalten Ihre Klientinnen und Klienten ihre juristischen Urkunden ein zweites Mal zugestellt.

Auf einen Blick:

  • Für Betreibungs- und Gerichtsurkunden
  • Vertrauliche Zustellung
  • Individuelle Zustellzeiten
  • Weniger Aufwand und Kosten

So funktioniert es

In folgenden Fällen veranlassen wir eine Spezialzustellung Ihrer Urkunde:

  • Die Urkunde konnte nicht am Bestimmungsort aufgeliefert werden;
  • Der Empfänger hat die Urkunde nicht innerhalb von sieben Tagen am Postschalter abgeholt.

Die Spezialzustellung erfolgt innert zehn Werktagen, nachdem Sie uns die Sendung übergeben haben. Dabei berücksichtigen wird die gesetzlich erlaubten Zustellzeiten (gemäss SchKg).

Vereinbarungen

Die Kriterien für die Spezialzustellung legen wir individuell vertraglich mit Ihnen fest:

  • Zustellzeiten: Zum Beispiel Montag bis Freitag, 12–20 Uhr; Samstag, 7–20 Uhr
  • Erfolgsquote: In der Regel 45 Prozent. Wir vereinbaren mit Ihnen vertraglich, welche Erfolgsquote im Jahresdurchschnitt zu erreichen ist.
  • Gebietsaufteilung: In ländlichen Gebieten variiert der Preis je nach dem, wie gross der Anteil von Stadt / Land ist.

Ihre Vorteile

  • Vertraulichkeit gewährleistet: Unsere Zustellerinnen und Zusteller unterstehen dem Postgeheimnis.
  • Hohe Zustellquote: Wir erhöhen die Zustellquote Ihrer Urkunden, indem wir die Empfängerinnen und Empfänger zu Randzeiten erreichen.
  • Wirtschaftlichkeit: Sie benötigen kein eigenes Personal. Ihre Mitarbeitenden können sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Dadurch reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand und Ihre Kosten.

Preise

Die Kriterien für die Spezialzustellung legen wir individuell vertraglich mit Ihnen fest. Nehmen Sie mit Ihrer Kundenberaterin bzw. Ihrem Kundenberater Kontakt auf oder wenden Sie sich an den Produktsupport Brief & Paket (E-Mail: betreibungsurkunde@post.ch, Telefon: 0848 000 025).

Zusatzleistung

Mit einem Rückzugsauftrag können Sie juristische Urkunden zurückrufen, die sich bereits im Verarbeitungsprozess der Post befinden.

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Betreibungsurkunden

  • Für Betreibungsurkunden (BU) wie Konkursandrohungen und Zahlungsbefehle
  • Zustellung im zuständigen Betreibungskreis
  • Am folgenden Werktag (ohne Samstag)
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Gerichtsurkunden

  • Für Gerichtsurkunden (GU) wie Gerichtsentscheide, Vorladungen, Bussen und weitere Verfügungen
  • Zustellung in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein
  • Auch elektronische Zustellung möglich
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Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr

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