Zustellanweisung «2. Zustellung am darauffolgenden Samstag»
Erneute Zustellung bei erfolgloser Erstzustellung

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Mit der Zustellanweisung «2. Zustellung am darauffolgenden Samstag» unternimmt die Post nach erfolgloser Erstzustellung und verstrichener Abholfrist automatisch einen zweiten Zustellversuch am folgenden Samstag. Damit erhöht sich die Chance auf eine erfolgreiche Übergabe Ihrer Sendung.

  • Zusatzleistung für Einschreiben und Gerichtsurkunden
  • Automatische zweite Zustellung bei erfolgloser Erstzustellung
  • Zweiter Zustellversuch am darauffolgenden Samstag
  • Kombinierbar mit den Zusatzleistungen «Rückschein» und «Eigenhändig»
  • Sie zahlen erst beim zweiten Zustellversuch

Für wen? Voraussetzungen

Die Zusatzleistung «Zustellanweisung 2. Zustellung am darauffolgenden Samstag» ist ein Angebot für Geschäftskunden mit Rechnungsbeziehung und beruht auf Vertragsbasis.

Die Zusatzleistung kann in Kombination mit folgenden Basisleistungen für das Inland genutzt werden.

So geht's

Sie erteilen die Zustellanweisung bereits bei der Aufgabe Ihrer Sendung. Damit sichern Sie sich im Falle einer erfolglosen Erstzustellung und verstrichener Abholfrist eine zweite Zustellung am darauffolgenden Samstag. Ist auch die zweite Zustellung erfolglos, wird der Empfänger noch einmal avisiert. Der Empfänger kann die Sendung anschliessend innerhalb von sieben Tagen auf der Filiale abholen.

Wichtig zu wissen

Kennzeichnung

Briefe mit der Zusatzleistung «Zustellanweisung 2. Zustellung am darauffolgenden Samstag» sind mit einem Sendungsbarcode und dem Zusatzkleber «2. Zustellung am darauffolgenden Samstag» zu kennzeichnen.

Preise

Der automatisch eingeleitete zweite Zustellversuch
2. Zustellung am darauffolgenden Samstag für Einschreiben und Gerichtsurkunden

Zusatzleistung

Aufpreis zu Einschreiben und Gerichtsurkunden

2. Zustellung am darauffolgenden Samstag

+5.00

Alle Preise in CHF inkl. MWST

Der Zuschlag wird nur bei erfolgter Zweitzustellung auf der Basis der Zustelldaten in Rechnung gestellt. Wenn der Brief regulär im ersten Zustellgang zugestellt werden kann und die Zweitzustellung damit entfällt, wird der Zuschlag nicht verrechnet.

Schritt für Schritt