Vollmachten bei der Post
Abholung durch Drittperson in der Filiale
Inhaltsbereich
Wichtig zu wissen
Eine Vollmacht berechtigt die bevollmächtigten Personen zur Entgegennahme aller avisierten Sendungen am Postschalter, einschliesslich Betreibungs- und Gerichtsurkunden, Zahlungsanweisungen sowie Auszahlungsscheine mit Referenznummer. Die bevollmächtigten Personen bestätigen den Erhalt der Sendung rechtsgültig mit ihrer Unterschrift. Einzig für Sendungen mit der Zusatzleistung «Eigenhändig» kann keine Vollmacht erstellt werden. Diese muss der Adressat persönlich abholen.

Dauervollmacht
Ermächtigung zur Abholung mehrerer Sendungen
Sie wollen oder können verpasste Sendungen nicht selbst am Postschalter abholen? Eine Dauervollmacht für die Abholung von Sendungen erstellen Privat- und Geschäftskunden unkompliziert und schnell online oder in der Filiale.

Einmalvollmacht
Ermächtigung zur Abholung einer bestimmten Sendung
Sie haben eine Sendung verpasst und eine Abholungseinladung für die Abholung der Sendung in einer Filiale erhalten? Eine Einmalvollmacht für die Abholung einer bestimmten Sendung erstellen Privatkunden kostenlos, unkompliziert und schnell online oder telefonisch. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Sendung ein zweites Mal zustellen zu lassen, eine andere Adresse zur Weiterleitung anzugeben oder die Abholfrist zu verlängern.
Preise
Stellvertreter-Regelung
Vollmachten
Dauervollmacht
- Basispreis (Internet)
- 24.00
- Basispreis (in der Filiale)
- 30.00
- Bevollmächtigte Person hinzufügen (Internet)
- Kostenlos
- Bevollmächtigte Person hinzufügen (in der Filiale)
- 12.00
- Bevollmächtigte Person löschen
- Kostenlos
Einmalvollmacht
- Nur für Privatpersonen
- Kostenlos
Alle Preise in CHF inkl. MWST
Andere Vollmachten
Die Post anerkennt auch weitere Möglichkeiten für eine Vollmacht. Sie finden diese im Factsheet «Vollmachten».