Zustellgenehmigung
Eingeschriebene Briefe ohne Unterschrift empfangen

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Mit einer Zustellgenehmigung stellen wir Ihre eingeschriebenen Briefe in Ihrem Briefkasten zu. Ihre Unterschrift braucht es dafür nicht. So erhalten Sie eingeschriebene Briefe, auch wenn Sie nicht zuhause sind.

Auf einen Blick:

  • Für Privatpersonen
  • Verwaltung über Onlinedienst «Meine Sendungen»
  • Sendungsankündigung per E-Mail, SMS oder Push-Benachrichtigung

Inhaltsbereich

Film: Jetzt ganz easy eingeschriebene Sendungen unterwegs quittieren

So funktioniert die Zustellgenehmigung

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    Registrieren Sie sich für den Onlinedienst «Meine Sendungen».

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    Sobald ein eingeschriebener Brief auf dem Weg zu Ihnen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, SMS oder Push-Meldung.

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    Sie loggen sich in Ihr Post-Konto ein und erteilen uns die Zustellgenehmigung.

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    Wir legen den eingeschriebenen Brief in Ihren Briefkasten.

Wichtig zu wissen

Nie mehr eine Sendung verpassen!

Mit «Meine Sendungen» entscheiden Sie, wann, wo und wie Sie Ihre eingeschriebenen Briefe und Pakete erhalten.