Elektronische Verzollungsdokumente
Mit eVD den Einfuhr- und Ausfuhrnachweis automatisch und zeitnah erhalten

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Mit dem Verzollungssystem e-dec (elektronische Zollanmeldung) erhält der Zollanmelder (in diesem Fall die Post CH AG) die Veranlagungsverfügung elektronisch. Sie gilt als Einfuhr- bzw. Ausfuhrnachweis und berechtigt Sie zur Rückforderung der schweizerischen Mehrwertsteuer.

Der MWST-Pflichtige, i.d.R. der Importeur, ist gemäss MWST-Gesetz dazu verpflichtet, die eVD-Dateien aufzubewahren und eine Prüfspur zum gesamten Vorgang innerhalb seines Unternehmens sicherzustellen. Eine solche Archivierung beinhaltet also nicht nur das Speichern der eVD-XML-Daten während 10 Jahren, sondern vielmehr auch die Verknüpfung der Vorgänge innerhalb des Buchhaltungssystems mit den dazugehörigen Aufträgen, Rechnungen usw. Die Verantwortung dafür liegt einzig beim Steuerpflichtigen und ist im MWST-Gesetz und in der Geschäftsbücherverordnung GeBüV entsprechend verankert. (Spedlogswiss-Zirkular Nr. 705/2012 - 709/17 Update)

Elektronische Verzollungsdokumente (eVD)

Elektronische Verzollungdokumente abholen

Die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) und weitere Verzollungsdokumente (eVD) stehen Ihnen als Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie automatisch via E-Mail. Den automatischen Versand der elektronischen Dokumente können Sie in Ihrem persönlichen Bereich im Kundenportal «Meine Post» einrichten.

So funktioniert's

Alle Firmen und Privatpersonen, die Güter importieren oder exportieren, erhalten eine elektronische Veranlagungsverfügung und weitere Verzollungsdokumente. Firmen können anhand dieser eine allfällige MWST-Rückforderung beantragen.

Sie haben folgende Möglichkeiten, um in den Besitz der Verzollungsdokumente zu gelangen:

Für einzelne Sendungen

Besitzen Sie kein eVD-Konto oder Login für das Kundenportal «Meine Post», geben Sie Ihre Sendungsnummer und den dazugehörigen Code ein. Beide Angaben finden Sie auf der Etikette der Sendung oder der Rechnung.

Mit Kundenlogin Post

Verfügen Sie über ein Kundenlogin Post, können Sie die Dokumente mehrerer eVD-Konten gleichzeitig abrufen. Dazu verknüpfen Sie Ihre eVD-Konten mit dem Kundenlogin Post. Loggen Sie sich dann ein, um die Verzollungsdokumente abzurufen.

Mit eVD-Konto

Verfügen Sie über ein eVD-Konto, loggen Sie sich ein. Dazu benötigen Sie Ihre Kundennummer oder Frankierlizenznummer und Ihr Passwort.

Die Belege stehen Ihnen in der Regel 4 bis 5 Tage nach der Einfuhr auf unserer Plattform für zehn Jahre (gemäss Aufbewahrungspflicht) zur Verfügung. Mehrfachabholungen sind jederzeit möglich.

Erstes Login: Als ausländischer Versandhändler benutzen Sie Ihre Frankierlizenznummer und benutzen als erstes Passwort die Postleitzahl Ihrer im Schweizer MWST-Register eingetragenen Schweizer Adresse. Die Postleitzahl finden Sie, indem Sie im Schweizer MWST-Register Ihre UID-Nummer eingeben. Danach werden Sie gebeten, ein neues Passwort zu setzen.

Für wen und Voraussetzungen

Alle Firmen und Privatpersonen, die Güter importieren oder exportieren, erhalten eine elektronische Veranlagungsverfügung.

Als juristische Person können Sie eine allfällige MWST-Rückforderung mit der Veranlagungsverfügung beantragen. Ausserdem berechtigt die Veranlagungsverfügung zum Abzug der Vorsteuer.

Informationen zur Validierung Ihrer elektronischen Veranlagungsverfügungen erhalten Sie auf der Website des Bundesamts für Zoll und GrenzsicherheitTarget not accessible.

Preise

Sie nutzen den Onlinedienst «Elektronische Veranlagungsverfügung» kostenlos.

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