Versandhandelsregelung Schweiz
Bestimmungen für ausländische Versandhändler mit Registrierungspflicht in der Schweiz

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Seit dem 1. Januar 2019 sind auch ausländische Versandhändler mehrwertsteuerpflichtig, die einen Jahresumsatz ab CHF 100‘000.00 aus Kleinsendungen (Steuerbetrag gleich CHF 5.00 oder weniger) an Kunden in der Schweiz erzielen. Welche Vorkehrungen Sie als betroffener Händler für den korrekten Versand von internationalen Postsendungen in die Schweiz treffen müssen, erfahren Sie auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Zudem können Sie sich dort als steuerpflichtiges Unternehmen anmelden.

Das Wichtigste in Kurzform:

So funktioniert's

Video: Versanhandelsregelung

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