Rückschein Inland
Schriftlicher Zustellungsnachweis für eingeschriebene Sendungen
Der Rückschein (AR) ist ein zusätzlicher Nachweis für die erfolgreiche Zustellung von eingeschriebenen Briefsendungen. Diese schriftliche Bestätigung wird dem Absender nach erfolgter Zustellung per A-Post zugeschickt.
Als zusätzliches Sicherheitselement bestätigt der Rückschein die erfolgreiche Zustellung eingeschriebener Briefsendungen: Der Empfänger Ihrer Sendung quittiert den Erhalt mit Unterschrift auf dem Rückschein, der im Anschluss per A-Post an Sie zurückgeschickt wird. Der Rückschein ist ein rechtlich verbindlicher Zustellnachweis, der Ihnen bei Reklamationen oder im Streitfall als stichhaltiges Beweismittel dient – auch nach der dreijährigen Archivierungsfrist der Post. In Kombination mit der Dienstleistung Eigenhändig gilt der Rückschein als Identitätsnachweis.
Voraussetzungen
Die Zusatzleistung Rückschein kann nur in Kombination mit der Dienstleistung Einschreiben genutzt werden.
Kennzeichnung
Die eingeschriebene Sendung muss neben dem Sendungsbarcode mit einem Zusatzleistungsbarcode gekennzeichnet werden. Der Rückschein selbst ist auf der Rückseite der Sendung anzubringen und kann im Docucenter online bestellt werden.
Weitere Informationen für die Aufbereitung von Sendungen mit Barcode
Sendungsverfolgung
Sendungen mit der Zusatzleistung Rückschein können mittels Onlinedienste «Sendungen verfolgen» online verfolgt werden.
Kombination mit der Zusatzleistung Eigenhändig
Mit der Zusatzleistung Eigenhändig erfolgt eine persönliche Übergabe Ihrer Sendung an den effektiven Empfänger. Bei der Zustellung muss ein Identitätsnachweis erfolgen.
Eigenhändig: Sendungsübergabe an den gewünschten Empfänger
Mit der Zusatzleistung Eigenhändig wird eine eingeschriebene Sendung mit Zustellnachweis persönlich dem effektiven Empfänger übergeben. Eine Zustellung kann aus diesem Grund nur an natürliche Personen erfolgen.
Eigenhändig