E-Voting
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Gesetzliche Grundlagen
Anforderungen an neue E-Voting-Lösungen
Voraussichtlich ab 2021 wird die Post den Kantonen ein neues E-Voting-System anbieten. Dieses erfüllt in der höchsten Ausbaustufe alle Sicherheits- und Prüfanforderungen der Schweizerischen Bundeskanzlei. Es baut auf einem verifizierbaren kryptografischen Protokoll auf. Dieses gewährleistet die Verifizierung der Stimmabgaben sowohl individuell (Stimmberechtigte) als auch universell (Wahlkommission).
Inhaltsbereich

Gesetzliche Grundlagen für das E-Voting
Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) überträgt den Kantonen die Verantwortung für die Durchführung von eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen auf ihrem Gebiet und hält die Rahmenbedingungen für die Durchführung fest. Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe sind im Bundesgesetz (Art 8a BPR), in der Verordnung über die politischen Rechte (Art. 27a ff. VPR) sowie in der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe und in weiteren Ausführungsbestimmungen geregelt. Der Bundesrat hat Ende 2020 die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs für E-Voting beschlossen und die Anpassung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) sowie der Verordnung über die politischen Rechte angekündigt.
Vollständige Verifizierbarkeit wird Voraussetzung für E-Voting
In Zukunft will der Bund nur noch vollständig verifizierbare Systeme für E-Voting zulassen. Die vollständige Verifizierbarkeit erlaubt es, Manipulationen an den elektronisch abgegebenen Stimmen festzustellen. Das neue E-Voting-System der Post gewährleistet die vollständige Verifizierbarkeit.
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