Postal Delivered Duty Paid (PDDP)
Übernehmen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Empfänger

So funktioniert PDDP
Versand nach Frankreich

  • Vor dem Versand

    PDDP ist aktuell für PostPac International und Kleinwaren International nach Frankreich verfügbar. Wenn Sie PDDP nutzen möchten, brauchen Sie lediglich eine Rechnungsbeziehung. Beim Erstellen der Versandpapiere wählen Sie im letzten Schritt im Dropdown bei «Zölle, MWST und Gebühren zahlt: (PDDP)» die Option «Ich übernehme die Kosten».

    Eine Registrierung ist für diesen Service nicht notwendig.

  • 3171

    Ausfüllen der Versandpapiere

    • Nutzen Sie wie gewohnt die Onlinedienste «Begleitpapiere Kleinwaren International» oder «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)».
    • Bei Sendungen an Geschäftskundinnen und Geschäftskunden geben Sie bitte immer die EORI-Nummer (PDF, 73.3 KB) des Empfängers im Feld «Steuer-Nummer/EORI» an.
    • Deklarieren Sie Ihre Inhalte mit einer vollständigen Zolltarifnummer. Diese umfasst mindestens sechs Ziffern. Am besten verwenden Sie die achtstellige Schweizer Zolltarifnummer – zum Beispiel 6110.2000 für einen Pullover aus Baumwolle. Informationen finden Sie unter der Schweizer Tarifauskunft: Tares: Anmelden (admin.ch).
    • Brauchen Sie Hilfe bei der Identifikation der Zolltarifnummer? Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) oder im Schweizer Gebrauchstarif.
    • Beschreiben Sie Ihre Artikel so genau wie möglich. Sammelbegriffe wie «Geschenke» sind nicht zulässig und verhindern, dass Ihre Sendungen im Rahmen von PDDP verarbeitet werden können.
    • Geben Sie den korrekten Warenwert der Artikel für den Zoll an. Bei Verkaufswaren den Verkaufspreis, bei Muster, Geschenken, Reparaturen den Einkaufswert. Ein Wert wie CHF 0.00 oder CHF 1.00 ist aus Sicht des Zolls nicht plausibel.
  • Nach der Zustellung

    Wir rechnen Ihnen die entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Verzollung auf Ihrer gewohnten Monatsrechnung ab. Weitere Informationen sind unter «Preis» aufgeführt.

Bitte beachten

Mit PDDP können Sie bis zu fünf Artikelpositionen deklarieren. Wenn Sie mehr versenden möchten, prüfen wir gerne mit Ihnen passende Versandoptionen. Wenden Sie sich dazu an unsere Kundenberatung.

Inhaltsbereich

Ich möchte eine Kleinwarensendung versenden

bis maximal 90 cm (L+B+H), max. 2 kg

Ich möchte eine Warensendung versenden

bis maximal 100 x 60 x 60 cm, max. 30 kg

Preis

Postal Delivered Duty Paid
(PDDP)

pro Sendung

CHF 10.00

plus 2% Vorlageprovision

So funktioniert unsere Verrechnung

Wir stellen Ihnen die Kosten für Zoll und Mehrwertsteuer in Rechnung, die uns von der Partner-Postgesellschaft weitergeleitet werden. Die Abrechnung erfolgt jeweils einmal pro Monat, rund zwei bis drei Monate nach dem Versand. Für unsere Dienstleistung berechnen wir pro Sendung eine Gebühr von 10 Franken sowie 2 Prozent des ausgelegten Betrags für Zoll und Mehrwertsteuer.

Ein Verrechnungsbeispiel für einen Versand nach Frankreich

Wert der Ware Netto CHF 80.00
Taxe Petit Colis (TPC) EUR 2 (+MwSt.) CHF 1.85 [1]
Wert Netto + TPC CHF 81.85
MwSt. 20% CHF 16.37
Zoll (z.B. Ursprung Schweiz) CHF 0.00

Zwischentotal inkl. TPC CHF 18.22
2% Vorlageprovision auf MwSt. und Zollabgaben CHF 0.36
PDDP Gebühr CHF 10.00
Kosten total inkl. TPC (exkl. Porto) CHF 28.58

1 Frankreich führt am 01.03.2026 eine Gebühr (Taxe Petit Colis = TPC) von EUR 2 auf Sendungen von ausserhalb der EU ein. Diese wird pro Artikel mit unterschiedlicher Zolltarifnummer zu entrichten sein und betrifft auch Sendungen aus der Schweiz. Enthält eine Sendung mehrere Zolltarifnummern, so wird die TPC entsprechend mehrfach fällig.

Wichtig zu wissen

Der PDDP-Kreislauf am Beispiel eines E-Commerce-Versands nach Frankreich

  1. Individuelle Preisgestaltung. Sie entscheiden ob Zoll, MwSt. und PDDP im Preis enthalten sind.
  2. Webshop-Bestellung. Ausländische Kundschaft bestellt in Ihrem Online-Shop.
  3. Versand starten. Sie übergeben die Sendung an die Post; Porto wird separat abgerechnet.
  4. Zoll- und Steuerkosten vorstrecken. Die Post zahlt Zoll und MwSt. im Zielland vor.
  5. PDDP-Zuschlag begleichen. Die ausländische Postgesellschaft erhebt den PDDP-Zuschlag, den wir für Sie begleichen.
  6. Zustellung an Endkundschaft. Die ausländische Postgesellschaft stellt das Paket zu.
  7. Monatsabrechnung mit Geschäftskundschaft. Die Post verrechnet alle PDDP-Kosten gesammelt in Ihrer Monatsrechnung.