Elektronische Verzollungsdokumente
Mit eVD den Einfuhr- und Ausfuhrnachweis automatisch und zeitnah erhalten
Elektronische Verzollungsdokumente (eVD)
Elektronische Verzollungdokumente abholen
Die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) und weitere Verzollungsdokumente (eVD) stehen Ihnen als Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie automatisch via E-Mail. Der automatische Versand der eVD können Sie in Ihrem persönlichen Bereich im Kundencenter einrichten.
So funktioniert's
Alle Firmen und Privatpersonen, die Güter importieren oder exportieren, erhalten eine elektronische Veranlagungsverfügung und weitere Verzollungsdokumente. Firmen können anhand dieser eine allfällige MWST-Rückforderung beantragen.
Sie haben folgende Möglichkeiten, um in den Besitz der Verzollungsdokumente zu gelangen:
Für einzelne Sendungen
Geben Sie hier Ihre Sendungsnummer und Postleitzahl (PLZ) ein, die Sie auf Ihrer Dienstleistungsrechnung finden.
Mit Kundenlogin Post
Verfügen Sie über ein Kundenlogin Post, können Sie die Dokumente mehrerer eVD-Konten gleichzeitig abrufen. Dazu verknüpfen Sie Ihre eVD-Konten mit dem Kundenlogin Post.
Mit eVD-Konto
Verfügen Sie über ein eVD-Konto, loggen Sie sich mit Ihrem persönlichen Login ein. Dazu benötigen Sie die Kundennummer und Ihr Passwort.
Die Belege stehen Ihnen in der Regel 72 Stunden nach der Einfuhr auf unserer Plattform für zehn Jahre (gemäss Aufbewahrungspflicht) zur Verfügung. Mehrfachabholungen sind jederzeit möglich.
Als ausländischer Versandhändler benutzen Sie Ihre Kundenummer und wählen als Passwort die Postleitzahl Ihrer im Schweizer MWST-Register eingetragenen Schweizer Adresse. Die Postleitzahl finden Sie, indem Sie im Schweizer MWST-Register Ihre UID-Nummer eingeben.
Für wen und Voraussetzungen
Alle Firmen und Privatpersonen, die Güter importieren oder exportieren, erhalten eine elektronische Veranlagungsverfügung.
Als juristische Person können Sie eine allfällige MWST-Rückforderung mit der Veranlagungsverfügung beantragen. Ausserdem berechtigt die Veranlagungsverfügung zum Abzug der Vorsteuer.
Informationen zur Validierung Ihrer elektronischen Veranlagungsverfügungen erhalten Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Preise
Sie nutzen den Onlinedienst «Elektronische Veranlagungsverfügung» kostenlos.
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