Transportbestimmungen
Zusätzliche Bestimmungen ergänzen die AGB

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Die hier aufgezeigten Bedingungen sind seit dem 1. Januar 2011 gültig und ergänzen die AGB Post. Änderungen sind vorbehalten.

Nicht zugelassene Waren

Folgende Waren sind nicht zur Beförderung (Export und Import) zugelassen: Gefährliche Waren gemäss IATA- und ADR-Bestimmungen (Sprengstoff, Farben, Lacke usw.), lebende Tiere, Pflanzen und Saatgut (weitere Einschränkungen je nach verwendeter inco-term-Etikette möglich), Waffen aller Art1, verderbliche Waren, persönliche Effekten, sterbliche Überreste, Valuta oder Dokumente mit Nominalwert, Edelsteine, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Waren mit einem Carnet A.T.A., alkoholhaltige Güter, temporär eingeführte Waren, Veredlungsverkehr (aktiv/passiv) sowie Nahrungsmittel. Ausnahmen sind mit Genehmigung von Swiss Post GLS möglich. Die Ware ist transportsicher zu verpacken.

Die Verwendung von Holzkisten und Paletten ist vorab abzuklären.

Der maximal zulässige Warenwert je Paket beträgt EUR 5'000. Mit einer Zusatzvereinbarung kann der maximal zulässige Warenwert je Paket auf EUR 10'000 erhöht werden.

1  Für Grossbritannien ist der Versand aller Arten von Messern, Klingen, Schwertern oder Äxten ausgeschlossen.

Vertragsabschluss Import und Export

Import:

Mit der vorbehaltlosen Annahme des Paketes erklärt sich der Empfänger bereit, allfällige Verzollungskosten und staatliche Abgaben fristgerecht zu begleichen und die aktuellen Transportbedingungen und die massgebenden AGB anzuerkennen.

Export:

Durch die vorbehaltlose Aufgabe eines Paketes am Postschalter bzw. die Übergabe bei der Abholung wird im Allgemeinen ein Vertrag mit Swiss Post GLS abgeschlossen. Mit der Übergabe gelten die aktuellen Transportbedingungen und die massgebenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schweizerischen Post als akzeptiert. Diese sind jederzeit im Internet abrufbar bzw. am Postschalter erhältlich. Bei individuellen Offerten schliessen wir einen Einzelvertrag mit Ihnen ab, der Preise, Rabatte, Zielmengen und Gewichtsstruktur sowie die ergänzenden Vertragsbestimmungen festhält.

Haftpflicht

Für Verlust bzw. Beschädigung eines Paketes haften wir gegenüber dem Absender bis zum effektiven, beim Versand deklarierten Warenwert des Paketes (maximal CHF 500.00). Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn eine vorbehaltlose Annahme erfolgt ist. Die publizierten Transportzeiten unter Europa (Länder und Laufzeiten) sind Richtwerte und nicht garantiert. Externe Faktoren (Zoll, Stau, Streik usw.) können diese beeinflussen. Eine Haftung für eine Verspätung und daraus entstehende Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Absender stellt in jedem Fall den Versand in einer geeigneten Verpackung sicher. Anfallende Zoll- und Steuerkosten aufgrund fehlerhaft erstellter Handelspapiere unterliegen der Verantwortung des Absenders.

Zusatzversicherung

Im Export von Paketen kann der Absender eine Zusatzversicherung gegen alle Risiken von Haus zu Haus abschliessen (bis EUR 5000.00). Versichert ist der Wert des Paketes am Ort und zur Zeit des Transportbeginns zuzüglich Fracht, Versicherungsprämie und der übrigen Kosten bis zum Bestimmungsort. Für gebrauchte Güter gilt der Zeitwert des versicherten Gutes. Die Meldung über den Wunsch einer Zusatzversicherung muss vor Beginn des versicherten Transports bei Swiss Post GLS eintreffen und bedarf einer Bestätigung. Details werden getrennt geregelt. Die Versicherung enthält u.a. keine Deckung für die Beschlagnahme oder Zurückhaltung durch eine Regierung, die Verzögerung in der Beförderung oder Ablieferung (unabhängig von der Ursache) und für mittelbare Schäden aller Art oder Schäden, die aus ungenügender Verpackung entstanden sind.

Vergütung

Die Leistungen von Swiss Post GLS sind in der Regel mit einer Rechnung zu begleichen. Die Zahlungsfrist beträgt zehn Tage. Ab der zweiten Mahnstufe erheben wir nebst den Kosten für die Leistungen von Swiss Post GLS zusätzlich eine Mahngebühr.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Neben diesen Transportbedingungen gelten die jeweils massgebenden und aktuellen «Allgemeinen Geschäftsbedingungen Postdienstleistungen». Diese sind jederzeit im Internet abrufbar bzw. am Postschalter erhältlich. Für zusätzliche Dienstleistungen, z.B. den Versand von Paletten oder den Abschluss einer Zusatzversicherung, sind separate Bestimmungen massgebend, die jederzeit im Internet abrufbar sind bzw. bei Swiss Post GLS bezogen werden können. Alle Verträge unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern (bzw. Basel für die Zusatzversicherung).

Dokumente

Ihre Kontaktmöglichkeiten
So erreichen Sie uns

Rufen Sie uns an

CHF 0.08/Min. vom Schweizer Festnetz
Montag bis Freitag, 8.00–17.30 Uhr

Export: +41 848 454 454
Import: +41 848 48 48 47

Kundendienst

Der Kundendienst Swiss Post GLS hilft Ihnen weiter

Unsere Adresse

Post CH AG
PostLogistics
Kundendienst
Post Passage 11
4002 Basel