Besteuerung Versandhandelsplattformen Schweiz
Bestimmungen für ausländische Versandhandelsplattformen mit Registrierungspflicht in der Schweiz

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Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Versandhandelsplattformen, die ihren Kunden das Erbringen einer Lieferung von Gegenständen ermöglichen, neu in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Dienstleistungen sind nicht betroffen, sondern nur Gegenstände. Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten für alle Sendungen, für in der Schweiz abgabefreie und abgabepflichtigen Sendungen. Auch bei C2C-Leistungen kommt die Besteuerung von Versandhandelsplattformen zur Anwendung.

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