Besteuerung Versandhandelsplattformen Schweiz
Bestimmungen für ausländische Versandhandelsplattformen mit Registrierungspflicht in der Schweiz
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Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Versandhandelsplattformen, die ihren Kunden das Erbringen einer Lieferung von Gegenständen ermöglichen, neu in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Dienstleistungen sind nicht betroffen, sondern nur Gegenstände. Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten für alle Sendungen, für in der Schweiz abgabefreie und abgabepflichtigen Sendungen. Auch bei C2C-Leistungen kommt die Besteuerung von Versandhandelsplattformen zur Anwendung.
Das Wichtigste in Kurzform:
- Registrieren Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)Target not accessible
- Eröffnen Sie ein eigenes ZAZTarget not accessible bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
- Eröffnen Sie ein Kundenlogin der Post
- Melden Sie sich an für die Kundenrechnung der Post CH AG
- Schliessen Sie vor dem Versand die Registrierungsprozesse ab
- Kennzeichnen Sie Ihre Sendungen korrekt
Häufige Fragen
Ausländische Versandhandelsplattformen, die sich infolge der Besteuerung von Versandhandelsplattformen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registriert haben und internationale Postsendungen in die Schweiz versenden, müssen sich zusätzlich auch bei der Schweizerischen Post registrieren.
Für Versandhandelsplattformen ist die Registrierung bei der Schweizerischen Post Bedingung, damit die korrekte Verzollung und Abrechnung der Sendungen gewährleistet werden kann. Zudem können Sie die elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV) für Ihre Sendungen in die Schweiz herunterladen, falls Sie nicht über ein eigenes ZAZ verfügen.
Bei fehlender Registrierung wird die Einfuhrsteuer fälschlicherweise dem Empfänger verrechnet oder ggf. die Sendung retourniert.
Die Registrierung bei der Post im Rahmen der Besteuerung von Versandhandelsplattformen erfolgt in drei Schritten:
- Anmeldung Kundenlogin Post
Melden Sie sich auf www.post.ch unter «Login» als ausländischer Versandhändler bei der Schweizerischen Post an. Nach der Registrierung werden Ihre Kontaktdaten verifiziert. - Melden Sie sich danach für die Kundenrechnung der Post CH AG an.
- Füllen Sie als ausländischer Versanhandelsplattform das Onlineformular «Anmeldung Kundenrechnung Post» vollständig aus und übermitteln Sie uns die getätigten Angaben. Nach der Registrierung müssen Sie eine Garantiehinterlage leisten.

Damit Ihre Sendungen korrekt verarbeitet, verzollt und abgerechnet werden, müssen Sie diese nach bestimmten Vorgaben kennzeichnen. Bei unkorrekter Kennzeichnung wird die Einfuhrsteuer fälschlicherweise dem Empfänger verrechnet oder ggf. die Sendung retourniert.
Bringen Sie deshalb neben der Adressetikette auf jedem Paket die nachfolgend aufgeführten Dokumente und Etiketten an:
1.1 CN22/23-Deklaration nach Vorgabe UPU (Warenwertangabe exkl. Schweizer Mehrwertsteuer)
1.2 Mehrwertsteuerkonforme Rechnung mit Ausweis der Inlandsteuer oder eine Pro-forma-Rechnung
Diese muss die Mehrwertsteuernummer (UID-Nr.) der im MWST-Register eingetragenen Versandhandelsplattform enthalten und ist zwingend in einer Dokumententasche aussen an der Sendung anzubringen.
1.3 Etikette zur Identifikation des Versenders: Sie enthält nur den Namen der ausländischen Versandhandelsplattform sowie deren Mehrwertsteuernummer (UID-Nr.).
Sie darf keine Adressdaten enthalten. Diese Etikette soll 5 cm in der Länge und 2 cm in der Höhe nicht unterschreiten.
Die Schweizerische Post kann keine Sammelsendungen erkennen und ist logistisch nicht in der Lage, einzelne Packstücke aus einer Sendung gemeinsam zu verarbeiten. Kennzeichnen Sie deshalb jedes einzelne Paket mit den oben aufgeführten Dokumenten und Etiketten.
1.4 Mehrwertsteuernummer-Daten: Mit den ITMATT-Daten, muss die CH MWST UID im Datenfile als Referenz (Datenelement «sender.identification.reference») bei den Angaben zum Importeur mitgegeben werden.
Zudem muss die die Adresse der Versandhandelsplattform, mit welcher sie sich bei der Eidgenössischen Mehrwertsteuerbehörde (ESTV) registriert hat und die im MWST-Register der Schweiz aufgeführt wird, als Adressinformation beim Importeur mitgegeben werden.

Der Prozess ist wie folgt:
- Die Sendung wird im Ausland von Ihnen aufbereitet, und die nachfolgend aufgeführten Dokumente und Etiketten werden angefügt:
1.1. CN22/23-Deklaration
1.2. Rechnung oder Pro-forma-Rechnung (mit Angabe Mehrwertsteuernummer (UID-Nr.) der im MWST-Register eingetragenen Versandhandelsplattform)
1.3. Etikette zur Identifikation der ausländischen Versandhandelsplattform
1.4. Mehrwertsteuernummer muss den ITMATT-Daten mitgegeben werden

2. Versand als Postsendung in die Schweiz
3. Entgegennahme und Verzollung der Sendung in der Schweiz durch die Schweizerische Post
4. Zustellung der Sendung und Verrechnung der Dienstleistungsgebühren sowie der staatlichen Abgaben
4.1. Die Dienstleistungsgebühr für die Zollabfertigung und allfällige Zölle werden beim Sendungsempfänger eingefordert.
4.2. Die Einfuhrsteuer wird Ihnen als ausländischem Versandhaldelsplattform in Rechnung gestellt.
Für ausländische Versandhandelsplattformen wird empfohlen, beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ein ZAZ-Konto für die automatisierte Verrechnung der Einfuhrsteuer zu beantragen.
Falls Sie über ein ZAZ-Konto verfügen, geben Sie dies bei der Registrierung bei «Kundenrechnung der Post CH AG» auf dem Onlineformular unbedingt an. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung der schweizerischen Einfuhrsteuer direkt durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit auf Ihr ZAZ-Konto. Bei einem eigenen ZAZ-Konto müssen Sie die Veranlagungsverfügungen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung abholen.
Falls Ihr ZAZ-Konto für die schweizerische Zollabfertigung vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit gesperrt wurde, erfolgt die Zollabfertigung unter Verwendung des ZAZ-Kontos der Schweizerischen Post. Falls Sie nicht im Besitz eines ZAZ-Kontos sind wird die Einfuhrsteuer von der Schweizerischen Post in Rechnung gestellt. Für die Vorlage der Einfuhrsteuer wird eine Gebühr von 2 Prozent des Einfuhrsteuerbetrages oder im Minium 10 Franken pro Sendung erhoben.
Die physische Rechnungsstellung der Einfuhrsteuer erfolgt alle zwei Wochen und die Zahlungsfrist beträgt zehn Tage. Eine elektronische Rechnungsstellung ist grundsätzlich möglich. Kontaktieren Sie hierzu bitte bei Bedarf unser Servicecenter Finanzen per E-Mail: debiscf@post.ch
Die Veranlagungsverfügungen können unter www.post.ch/evdTarget not accessible heruntergeladen werden (Anleitung vorhanden). Bei einem eigenen ZAZ-Konto müssen Sie das Bordereau der Abgaben und die Veranlagungsverfügungen beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit abholen.