Presseförderung
Ermässigte Preise für den Versand von Zeitungen
Die Presseförderung des Bundes soll dazu beitragen, die Presse- und Meinungsfreiheit zu erhalten. Sie sieht Portovergünstigungen für Zeitungen vor, die bestimmten Vorgaben entsprechen. Ermässigte Preise im Sinne der Presseförderung gelten für abonnierte Regional- und Lokalzeitungen sowie für Publikationen von nicht gewinnorientierten Organisationen.
Inhaltsbereich
Massgebend für den Anspruch auf ermässigte Preise für den Versand von Zeitungen sind die Kriterien des Postgesetzes und der dazugehörigen Verordnung. Die Entscheidung für oder gegen Beiträge im Rahmen der Presseförderung liegt in der Verantwortung des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM.