Hilfe in diesen Themen
Inhaltsbereich
Bei Sendungen aus dem Ausland kann es aufgrund von teilweise eingeschränkten internationalen Transportkapazitäten zu Verspätungen kommen. Zudem halten wir bei der Post selbstverständlich die Vorgaben des BAG ein, was teilweise ebenfalls zu reduzierten Verarbeitungskapazitäten führt. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Seit dem 1. März 2022 werden eingeschriebene Sendungen wieder wie vor der Pandemie gegen Unterschrift des Empfängers oder der Empfängerin zugestellt.
Trifft unser Zustellpersonal niemanden an, füllt er oder sie wie üblich den gelben Zettel aus und Sie können die Sendung auf der Poststelle abholen. Sie können mit dem Onlinedienst «Meine Sendungen» übrigens die Notwendigkeit zu unterschreiben für einzelne eingeschriebene Sendungen ganz aufheben.
Mehr Informationen zu Eingeschriebene Briefe im Briefkasten empfangen.
Ich bin der Empfänger
Bitte wenden Sie sich an den Absender Ihrer Sendung.
Ich bin der Absender
Bei Laufzeitüberschreitung kann eine Nachforschung eingeleitet werden.
Weitere Informationen zu den Laufzeiten internationaler Sendungen.
Verfolgen Sie den Status Ihrer Sendung bequem über unseren Onlinedienst «Sendungen verfolgen».
Bitte beachten Sie, dass die Sendungsverfolgung bei Sendungen ins Ausland noch nicht für alle Bestimmungsländer lückenlos gewährleistet ist.
National:
Wir können nur für Sendungen mit einem Barcode eine Nachforschung vornehmen. Nachforschungen sind unter diesen Voraussetzungen bis zu einem Jahr nach der Aufgabe der Sendung möglich:
- Wenn kein Zustellereignis in Track & Trace ersichtlich ist
- und die Regellaufzeit mehr als 2 Tage abgelaufen ist
- und die Empfängerin oder der Empfänger bestätigt (mündlich, schriftlich z.B. per E-Mail), die Sendung nicht erhalten zu haben.
Nachforschung national starten
International:
Wir können nur für Sendungen mit einer verfolgbaren Sendungsnummer eine Nachforschung vornehmen. Nachforschungen können bis 6 Monate nach Aufgabe eingeleitet werden.
Verfolgen Sie den Status Ihrer Sendung bequem über unseren Onlinedienst «Meine Sendungen». Falls dort kein Zustellereignis vorhanden ist und die Beförderungszeit seit einigen Arbeitstagen überschritten ist, können Sie als Absender eine internationale Nachforschung starten. Für weitere Informationen steht Ihnen auf derselben Webseite ein Video zum Vorgehen bei Nachforschungen zur Verfügung.
Bei bestrittener Zustellung benötigen wir vom Empfänger eine schriftliche Bestätigung, dass dieser die zugestellte Sendung nicht erhalten hat.
Steuern Sie den Empfang Ihrer Sendung selbst. Wenn Sie eine Sendung verpasst haben und es Ihnen nicht möglich ist, diese innert der vorgegebenen Frist mit der Abholungseinladung abzuholen, stehen Ihnen vier Möglichkeiten zur Auswahl:
- Fristverlängerung
- 2. Zustellung
- Weiterleitung
- Drittperson beauftragen (nur mit Abholungseinladung und entsprechender Vollmacht möglich)
Erfahren Sie mehr zu den Abholungsmöglichkeiten von verpassten Sendungen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, den Empfang Ihrer Postsendungen zu steuern. Einmalig oder dauerhaft.
Mehr Informationen unter: https://www.post.ch/de/empfangen/empfang-steuern
Sie können uns im Kundencenter auf post.ch/kundencenter einen Auftrag «Post zurückbehalten» oder «Post umleiten» erteilen.
Abholungen und Spezialzustellungen können Sie unter Tel. 0800 825 800 vorübergehend unterbrechen. Falls Sie die Services erneut in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie, sich frühzeitig zu melden. Eine Wiederinbetriebnahme benötigt 5 Tage Vorlaufzeit. Der Auftrag zur Unterbrechung ist kostenlos. Sobald sich die Lage normalisiert hat, werden wir prüfen, wie allenfalls zu viel bezahlte Leistungen an Sie rückerstattet werden.