Post zurückbehalten
Postsendungen durch die Post aufbewahren lassen

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Die Post zurückbehalten zu lassen empfiehlt sich zum Beispiel bei kurzer oder länger dauernder Ferienabwesenheit. Mit dem Onlinedienst «Post zurückbehalten» kann der Auftrag online erteilt werden. Die Post bewahrt die Sendungen bis zur Rückkehr sicher auf.

Leistung und Nutzen

Mit dem Onlinedienst «Post zurückbehalten» können Sie sicher sein, dass Ihre Postsendungen während Ihrer Abwesenheit sicher aufbewahrt werden.

Folgende Leistungen stehen Ihnen zur Verfügung:

Mit Login

  • Auftrag bereits ab folgendem Werktag möglich
  • Dauer der Aufbewahrungsfrist frei wählbar
  • Lieferung oder Abholung der aufbewahrten Post nach Auftragsende
  • Auftragsübersicht über alle bevorstehenden, laufenden und bereits getätigten Aufträge
  • Möglichkeit zur Mutation eines Auftrags
  • Wiederholung bereits erfasster Aufträge
  • Erfassung von Geschäftskunden

Ohne Login

  • Dauer der Aufbewahrungsfrist frei wählbar
  • Lieferung oder Abholung der aufbewahrten Post nach Auftragsende
  • Auftragsübersicht über den laufenden Auftrag
  • Möglichkeit zur Mutation eines Auftrags

Für wen?

Der Onlinedienst «Post zurückbehalten» eignet sich für Privatpersonen, die beispielsweise ihre Post wegen Ferienabwesenheit für eine gewisse Zeitdauer nicht zugestellt bekommen wollen. Er kommt auch für Geschäftskunden in Frage, die beispielsweise ihre Post wegen Betriebsferien für eine gewisse Zeitdauer nicht erhalten möchten.

Voraussetzungen

Die Nutzung des Onlinedienstes «Post zurückbehalten» ist grundsätzlich ohne Login oder Registrierung möglich. Diverse Zusatzleistungen sind jedoch nur mit einem Login und einer Anmeldung zum Onlinedienst möglich.

Häufige Fragen

Weitere Informationen

Schöne Ferien

Auch für den Briefkasten

Gehts in den Urlaub oder sind Sie aus anderen Gründen vorübergehend nicht an Ihrem Wohnort und können sich nicht um Ihre Post kümmern? Gerne senden wir Ihre Sendungen an Ihre vorübergehende Adresse nach oder lagern sie sicher bei uns, damit Ihr Briefkasten nicht überquillt und ungewollt ihre Abwesenheit Dritten verrät.