Vollmacht verwalten
Dauervollmacht erteilen und ändern

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Eine Vollmacht eröffnen oder eine Vollmacht ändern erledigt man einfach und schnell mit dem rund um die Uhr verfügbaren Onlinedienst «Vollmacht verwalten». Die Vollmacht regelt die Stellvertretung für den Empfang Ihrer Postsendungen.

Leistung und Nutzen

Der Onlinedienst «Vollmacht verwalten» erspart ihnen den Gang zur Filiale. Sämtliche Aufträge rund um die Vollmacht erteilen Sie am Bildschirm an Ihrem Domizil.

Folgende Funktionen stehen Ihnen im Onlinedienst «Vollmacht verwalten» zur Verfügung:

  • Neue Dauervollmacht eröffnen
  • Liste der bevollmächtigen Personen einsehen
  • weitere Personen bevollmächtigen
  • bevollmächtige Personen löschen.

Für wen?

«Vollmacht verwalten» ist ein Onlinedienst für Privatpersonen und Geschäftskunden, die schnell und einfach Dauervollmachten eröffnen oder diese jederzeit verwalten möchten.

Kosten

Die Nutzung des Onlinedienstes «Vollmacht verwalten» ist kostenlos.

Die Eröffnung einer Dauervollmacht ist kostenpflichtig. Bitte beachten Sie die Preisangaben im Factsheet «Vollmachten» und profitieren Sie vom Online-Kostenvorteil.

Dokumente

Voraussetzungen

Für die Nutzung des Onlinedienstes «Vollmacht verwalten» sind ein Login und eine Anmeldung für den Onlinedienst erforderlich.

Sind Sie bereits als Kunde der Post registriert? Mit Ihren Login-Zugangsdaten können Sie sofort starten und online Vollmachten verwalten.

Sind Sie noch nicht als Kunde der Post registriert? Erstellen Sie ein Login. Nach einer Identitätsprüfung stellen wir Ihnen innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post einen Aktivierungscode zu.

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn meine Vollmachten nicht oder nur unvollständig aufgeführt sind?

Falls Sie hier statt der erwarteten Vollmachteinträge lediglich eine leere Liste vorfinden, kontaktieren Sie bitte den Kundendienst.

Warum wurden meine Angaben vom System nicht übernommen?

Bitte fahren Sie so lange mit der Taste «weiter» fort, bis Sie zur Seite für das Abschliessen des Antrags kommen. Erst durch das Drücken der Taste «bestätigen» wird der Antrag oder die Löschung erfolgreich abgeschlossen und vom System weiterverarbeitet.

Einmalvollmacht für die Abholung von Sendungen am Postschalter

Haben Sie eine Abholungseinladung für einen Brief oder ein Paket erhalten? Möchten Sie die Sendung von jemand anderem abholen lassen? Dann erteilen Sie eine Einmalvollmacht. Damit bevollmächtigen Sie eine Drittperson zur Abholung einer bestimmten, an Sie adressierten Postsendung. Die bevollmächtigte Person bestätigt den Erhalt der Sendung rechtsgültig mit Unterschrift.

Die Einmalvollmacht ist die kostenlose Alternative zur Dauervollmacht.

Weitere Informationen zu «Vollmachten»

Eine Frau beim Unterzeichnen einer Vollmacht

Vollmachten

Mit einer Vollmacht erteilen Sie Vertrauenspersonen Ihrer Wahl die Berechtigung für die Abholung avisierter Sendungen am Postschalter. Die bevollmächtigten Personen bestätigen den Erhalt der Sendungen rechtsgültig mit Unterschrift. Dabei haben Sie die Wahl zwischen der Dauer- und Einmalvollmacht.

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