Energie- und Teuerungszuschlag auf nationalen Paketdienstleistungen

Anchor Navigation

Die steigenden Energie- und Treibstoffpreise sowie die allgemeine Teuerung führen zu deutlich höheren Kosten im Logistikbereich der Post, insbesondere bei der Paketverarbeitung. Die Post führt deshalb ab 2023 einen variablen Energiezuschlag sowie einen Teuerungszuschlag auf nationalen Paketdienstleistungen bei Geschäftskunden mit individuell vereinbarten Preisen (sogenannten Einheitspreisen) ein.

Die Zuschläge im Überblick

  • Energiezuschlag für den laufenden Monat: CHF 0.04 pro Paket (Wert März 2024, Preis in CHF, exkl. MWST)
  • Teuerungszuschlag: 1,9 Prozent auf den Paketpreis. Bei Verträgen, welche mit Gültigkeit ab 01.01.2024 abgeschlossen wurden, wird der Teuerungszuschlag nicht mehr separat verrechnet. Massgebend ist das auf dem Konditionenblatt ausgewiesene Datum «gültig ab».

Energiezuschlag

Betroffene Dienstleistungen

Betroffen sind Einheitspreise für folgende Produkte: PostPac Priority, PostPac Economy, Sperrgut Priority, Sperrgut Economy, Swiss-Express «Mond», Sperrgut «Mond», VinoLog Priority, VinoLog sowie die jeweiligen Geschäftsantwortsendungen und Rücksendungen dieser Produkte

Art des Zuschlags

Zuschlag in CHF pro Paket

Höhe des Zuschlags

Wert gemäss Preistabelle

Berechnungsgrundlage

Entwicklung der Energiekosten, gewichtet mit dem Energiemix für den Fahrzeugantrieb von Logistik-Services

Anpassungsfrequenz

Monatliche Aktualisierung bis zum 3. Arbeitstag im Monat (unter Berücksichtigung der Datenverfügbarkeit); Gültigkeit für alle in diesem Monat fakturierten Pakete (Rechnungsstellung erfolgt im darauffolgenden Monat)

Die Berechnung und die Monatswerte des Energiekostenindex und der Zuschläge sind hier zu finden:

Preistabelle: Entwicklung Energiezuschlag (PDF, 118.6 KB)[Media | Not Accessible]

Teuerungszuschlag

Bei Verträgen, welche mit Gültigkeit ab 01.01.2024 abgeschlossen wurden, wird der Teuerungszuschlag nicht mehr separat verrechnet. Massgebend ist das auf dem Konditionenblatt ausgewiesene Datum «gültig ab».

Betroffene Dienstleistungen

Betroffen sind Einheitspreise für folgende Produkte: PostPac Priority, PostPac Economy, Sperrgut Priority, Sperrgut Economy, Swiss-Express «Mond», Sperrgut «Mond», VinoLog Priority, VinoLog sowie die jeweiligen Geschäftsantwortsendungen und Rücksendungen dieser Produkte

Art des Zuschlags

Zuschlag in Prozent auf den Paketpreis (inkl. allfällig im Einheitspreis integrierter Zusatzleistungen)

Höhe des Zuschlags

1,9 % (Bei Verträgen, welche mit Gültigkeit ab 01.01.2024 abgeschlossen wurden, wird der Teuerungszuschlag nicht mehr separat verrechnet. Massgebend ist das auf dem Konditionenblatt ausgewiesene Datum «gültig ab».)

Berechnungsgrundlage

Teuerungsrate in Anlehnung an den Landesindex der Konsumentenpreise (u.a. treibstoffkostenbereinigt)

Anpassungsfrequenz

Gültig bis auf Widerruf, vorbehältlich Anpassungen bei grösseren Schwankungen. Eine allfällige Anpassung erfolgt mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten. Bei Verträgen, welche mit Gültigkeit ab 01.01.2024 abgeschlossen wurden, wird der Teuerungszuschlag nicht mehr separat verrechnet. Massgebend ist das auf dem Konditionenblatt ausgewiesene Datum «gültig ab».

Details zum Energiezuschlag

Der seit Januar 2023 verrechnete Energiezuschlag ist variabel. Die Post erhebt als Basis monatlich den Energiekostenindex. Dieser basiert auf den Durchschnittspreisen für Diesel, Benzin und Strom des Vormonates gemäss dem offiziellen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) sowie dem aktuellen Energiemix der Post für den Fahrzeugantrieb im Bereich Logistik-Services. Damit ist die Indexberechnung transparent, nachvollziehbar und reflektiert direkt die Treibstoffkostenentwicklung.

Der Energiekostenindex wird monatlich bis zum 3. Arbeitstag im Monat aktualisiert (unter Berücksichtigung der Datenverfügbarkeit). Die Basis für den Index bilden die Vormonatspreise der oben beschriebenen Energieträger. Dieser Energiekostenindex bestimmt den Zuschlag für alle im jeweiligen Monat zu fakturierenden Pakete. Die Rechnungsstellung erfolgt im darauffolgenden Monat.

Die untenstehende Abbildung zeigt die Vorgehensweise für die Berechnung des Energiezuschlags.

Berechnungsgrundlage

Die Preise für die Energieträger (Diesel, Benzin, Strom) werden mit dem Energiemix des Bereichs «Logistik-Services» für den Fahrzeugantrieb multipliziert. Dies ergibt den Energiekostenindex der Post. Dieser entspricht dem Zuschlag in CHF pro Paket.

*  Angabe Stromverbrauch: Der effektive Anteil der elektrisch zugestellten Pakete liegt bei rund 21 %.