Energie- und Teuerungszuschlag auf nationalen Paketdienstleistungen
Die Zuschläge im Überblick
- Energiezuschlag für den laufenden Monat: CHF 0.04 pro Paket (Wert März 2024, Preis in CHF, exkl. MWST)
- Teuerungszuschlag: 1,9 Prozent auf den Paketpreis. Bei Verträgen, welche mit Gültigkeit ab 01.01.2024 abgeschlossen wurden, wird der Teuerungszuschlag nicht mehr separat verrechnet. Massgebend ist das auf dem Konditionenblatt ausgewiesene Datum «gültig ab».
Energiezuschlag
Betroffene Dienstleistungen |
Betroffen sind Einheitspreise für folgende Produkte: PostPac Priority, PostPac Economy, Sperrgut Priority, Sperrgut Economy, Swiss-Express «Mond», Sperrgut «Mond», VinoLog Priority, VinoLog sowie die jeweiligen Geschäftsantwortsendungen und Rücksendungen dieser Produkte |
Art des Zuschlags |
Zuschlag in CHF pro Paket |
Höhe des Zuschlags |
Wert gemäss Preistabelle |
Berechnungsgrundlage |
Entwicklung der Energiekosten, gewichtet mit dem Energiemix für den Fahrzeugantrieb von Logistik-Services |
Anpassungsfrequenz |
Monatliche Aktualisierung bis zum 3. Arbeitstag im Monat (unter Berücksichtigung der Datenverfügbarkeit); Gültigkeit für alle in diesem Monat fakturierten Pakete (Rechnungsstellung erfolgt im darauffolgenden Monat) |
Die Berechnung und die Monatswerte des Energiekostenindex und der Zuschläge sind hier zu finden:
Preistabelle: Entwicklung Energiezuschlag (PDF, 118.6 KB)[Media | Not Accessible]
Teuerungszuschlag
Bei Verträgen, welche mit Gültigkeit ab 01.01.2024 abgeschlossen wurden, wird der Teuerungszuschlag nicht mehr separat verrechnet. Massgebend ist das auf dem Konditionenblatt ausgewiesene Datum «gültig ab».
Betroffene Dienstleistungen |
Betroffen sind Einheitspreise für folgende Produkte: PostPac Priority, PostPac Economy, Sperrgut Priority, Sperrgut Economy, Swiss-Express «Mond», Sperrgut «Mond», VinoLog Priority, VinoLog sowie die jeweiligen Geschäftsantwortsendungen und Rücksendungen dieser Produkte |
Art des Zuschlags |
Zuschlag in Prozent auf den Paketpreis (inkl. allfällig im Einheitspreis integrierter Zusatzleistungen) |
Höhe des Zuschlags |
1,9 % (Bei Verträgen, welche mit Gültigkeit ab 01.01.2024 abgeschlossen wurden, wird der Teuerungszuschlag nicht mehr separat verrechnet. Massgebend ist das auf dem Konditionenblatt ausgewiesene Datum «gültig ab».) |
Berechnungsgrundlage |
Teuerungsrate in Anlehnung an den Landesindex der Konsumentenpreise (u.a. treibstoffkostenbereinigt) |
Anpassungsfrequenz |
Gültig bis auf Widerruf, vorbehältlich Anpassungen bei grösseren Schwankungen. Eine allfällige Anpassung erfolgt mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten. Bei Verträgen, welche mit Gültigkeit ab 01.01.2024 abgeschlossen wurden, wird der Teuerungszuschlag nicht mehr separat verrechnet. Massgebend ist das auf dem Konditionenblatt ausgewiesene Datum «gültig ab». |
Details zum Energiezuschlag
Der seit Januar 2023 verrechnete Energiezuschlag ist variabel. Die Post erhebt als Basis monatlich den Energiekostenindex. Dieser basiert auf den Durchschnittspreisen für Diesel, Benzin und Strom des Vormonates gemäss dem offiziellen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) sowie dem aktuellen Energiemix der Post für den Fahrzeugantrieb im Bereich Logistik-Services. Damit ist die Indexberechnung transparent, nachvollziehbar und reflektiert direkt die Treibstoffkostenentwicklung.
Der Energiekostenindex wird monatlich bis zum 3. Arbeitstag im Monat aktualisiert (unter Berücksichtigung der Datenverfügbarkeit). Die Basis für den Index bilden die Vormonatspreise der oben beschriebenen Energieträger. Dieser Energiekostenindex bestimmt den Zuschlag für alle im jeweiligen Monat zu fakturierenden Pakete. Die Rechnungsstellung erfolgt im darauffolgenden Monat.
Die untenstehende Abbildung zeigt die Vorgehensweise für die Berechnung des Energiezuschlags.
Berechnungsgrundlage
* ↑ Angabe Stromverbrauch: Der effektive Anteil der elektrisch zugestellten Pakete liegt bei rund 21 %.