EU-Zollreform 2026
Hier finden Schweizer Versender alle wichtigen Informationen für den Versand in die EU
Die EU führt ab dem 1. Juli 2026 eine neue Zollabgabe für Warensendungen mit einem Wert bis EUR 150 ein. Auf dieser Seite erfahren Sie, ob und wie Ihre Sendungen betroffen sind, wer die Abgabe trägt und welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Wir aktualisieren die Informationen laufend, sobald weitere Details der EU feststehen.
Was ändert sich – und ab wann?
Im Februar 2026 hat die Europäische Union eine umfassende Reform ihres Zollrechts beschlossen und nun finalisiert. Sie verändert den grenzüberschreitenden Handel grundlegend und betrifft Warensendungen aus der Schweiz in die EU mit einem Warenwert bis EUR 150. Die Änderungen treten in drei Stufen in Kraft:
Ab 01.07.2026
Neue Zollabgabe
EUR 3 pro Artikelzeile (je Zolltarifnummer / HS-Code)
Ab 01.11.2026
Neue Bearbeitungsgebühr
Zusätzlich EUR 2 pro Sendung
Ab 2028
Warensendungen werden unabhängig vom Warenwert nach den regulären EU-Zolltarifen (TARIC) behandelt.
Wichtig: Die neue Zollabgabe gilt unabhängig vom Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Sie ist als Lenkungsabgabe konzipiert und greift auch dann, wenn für Ihre Ware ein Präferenznachweis vorliegt. Unter «Versandalternativen» werden Wege aufgeführt, bei welchen der Präferenznachweis dennoch Anwendung findet.
Betrifft die Abgabe Ihre Sendung?
Die wichtigste Frage zuerst: Betrifft die Abgabe Ihre Sendung – und falls ja, wer trägt sie? Der folgende Abschnitt zeigt, welche Kategorie für Sie gilt und was zu beachten ist.
Die neuen Regelungen gelten für Warensendungen bis zu einem deklarierten Warenwert von EUR 150, die aus Drittstaaten wie der Schweiz in einen der 27 EU-Staaten eingeführt werden. Es ist nach den Sendungsarten Business-to-Business (B2B) / Business-to-Consumer (B2C) / Consumer-to-Consumer (C2C) zu unterscheiden:
Betroffen sind:
- alle postalischen Sendungen jeder Sendungsart (B2B-, B2C- und C2C)
- Swiss Post GLS oder URGENT-Sendungen im IOSS-Verfahren
- Swiss Post GLS oder URGENT-Sendungen B2C ohne IOSS-Verfahren und ohne präferenzbegünstigte Waren
Nicht betroffen sind:
- alle Geschenksendungen von Privatperson an Privatperson bis zu einem Warenwert von EUR 45
- Swiss Post GLS oder URGENT-Sendungen B2B oder C2C
- Swiss Post GLS oder URGENT-Sendungen B2C ohne IOSS-Verfahren mit präferenzbegünstigten Waren
Alle Warensendungen mit einem Warenwert über EUR 150 sind ebenfalls nicht betroffen.
Wer zahlt?
Ist Ihre Sendung betroffen, erfahren Sie nachfolgend, wer die anfallenden Abgaben im postalischen Kanal bezahlt. Nicht betroffene Sendungen erfahren keine Änderung. Bei Swiss Post GLS oder URGENT-Sendungen können die Kostenübernahmen mittels Incoterms gesteuert werden.
Empfangsperson bezahlt:
- Alle Sendungen mit Zielland Polen, Ungarn oder Kroatien, sowie aktuell BG, EE, GR, IR, IT, LV, LT, MT, NL, RO, SK, SI, SP, CZ, CY (vgl. Länderliste (PDF, 103.7 KB)[Media | Not Accessible])
- Bei allen B2B-Sendungen
- Bei allen B2C-Sendungen
Absendende Partei zahlt:
- Bei B2C-Sendungen mit IOSS-Registrierung in die folgenden Länder (mit PDDP-Pflicht): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Portugal, Schweden
Die folgende Grafik hilft dir zu bestimmen, welcher Fall zutrifft:
Ihre Sendung ist betroffen?
Hier finden Sie alle Details und Handlungsoptionen
Bereit für die Sendungserfassung
Sie wissen nun, welche Ihrer Sendungen betroffen sind. Je nach Destination ist die Zusatzleistung PDDP Pflicht, damit die neue Zollabgabe gesetzeskonform bezahlt werden kann. Hierzu sind die Sendungserfassungen nur noch in diesen beiden Onlinediensten möglich:
- Kleinwaren International: Onlinedienst «Begleitpapiere Kleinwaren International»
- PostPac International: Onlinedienst «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)»
Voraussetzung für die Nutzung der beiden Onlinedienste «Begleitpapiere Kleinwaren International» oder «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)» ist eine Rechnungsbeziehung zur Post CH AG. Wenn Sie bereits ein Kundenlogin mit einer aktiven Rechnungsbeziehung besitzen, können Sie direkt im Onlinedienst starten. Alternativ eröffnen Sie eine Rechnungsbeziehung unter «Geschäftskunde werden».
Mehr zu PDDP finden sie hier: www.post.ch/pddp
Wie das Inkasso funktioniert
Sind Sie im IOSS-Verfahren registriert, werden die Zollabgaben getrennt von der Einfuhrsteuer erhoben und Ihnen nachträglich in Rechnung gestellt (PDDP). Ohne IOSS-Registrierung wird die Abgabe in der Regel beim Empfänger eingezogen (DAP). Mit PDDP werden sämtliche Einfuhrabgaben (MWST, Zölle/Zollabgaben, Gebühren) über die Monatsrechnung der Schweizerischen Post an Sie als Absender abgerechnet.
Versandalternativen
Die neue Zollabgabe gilt nicht für alle Versandwege. Je nach Volumen, Warenwert und Zielland kann sich eine Alternative lohnen.
- Non-IOSS in die EU: Versenden Sie ohne IOSS-Verfahren, wird die Zollabgabe beim Empfänger eingezogen (DAP). Diese Sendungen wickeln Sie weiterhin wie gewohnt ab.
- Swiss Post GLS und URGENT: Unser Portfolio bietet mit Swiss Post GLS und URGENT alternative Versandangebote mit Partnern, die ausserhalb des postalischen Kanals auch die neue Zollabgabe mittels Incoterms (DAP, DDP) steuern lassen. Gleichzeitig sind hier bei non-IOSS-Sendungen Präferenzbegünstigte Schweizer Waren von der pauschalen Zollabgabe befreit.
- Crossborder DDP: Unser Pilot-Angebot für die direkte Zollabwicklung in Deutschland ohne Zollabgabe; Präferenzabkommen nutzbar.
Unsere Empfehlung
Prüfen Sie Ihr Exportsortiment auf Sendungen bis EUR 150 und verifizieren Sie Ihren IOSS-Status. Stellen Sie sicher, dass eine Rechnungsbeziehung zur Post CH AG besteht. Eine präzise und vollständige Warendeklaration (HS-Code, Ursprungsland, Warenwert) ist entscheidend für eine reibungslose Abwicklung.
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