EU-Zollreform 2026
Hier finden Schweizer Versender alle wichtigen Informationen für den Versand in die EU

Die EU führte am 1. Juli 2026 eine neue Zollabgabe für Warensendungen mit einem Wert bis EUR 150 ein. Per 1. November 2026 treten neue Pflichtangaben auf Artikelebene in Kraft, sowie die angekündigte zusätzliche Bearbeitungsgebühr. Auf dieser Seite erfahren Sie, ob und wie Ihre Sendungen betroffen sind, wer die Abgabe trägt und welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Wir aktualisieren die Informationen laufend, sobald weitere Details der EU feststehen.

Neu ab 01.11.2026

  • Deutschland: PDDP wird für alle B2C-Sendungen bis EUR 150 Pflicht (bisher nur bei IOSS-Registrierung). Erfassung nur noch über die Onlinedienste «Begleitpapiere Kleinwaren International» oder «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)». 
  • EU-weit: Für alle B2C-Sendungen bis EUR 150 sind neu Produktangaben (Product Identifier) pro Artikel Pflicht (M-PID, NS-PID, ggf. S-PID). Ohne diese Angaben wird die Sendung retourniert. Mehr dazu im Abschnitt «Neue Pflichtangaben auf Artikelebene». 
  • Handling Fee: Bei der Einfuhr von B2C-Sendungen in die EU wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von voraussichtlich EUR 2 pro Artikelzeile anfallen.

Zuletzt aktualisiert: 09.10.2026 

Was ändert sich – und ab wann?

Im Februar 2026 hat die Europäische Union eine umfassende Reform ihres Zollrechts beschlossen und nun finalisiert. Sie verändert den grenzüberschreitenden Handel grundlegend und betrifft Warensendungen aus der Schweiz in die EU. Die Änderungen treten in drei Stufen in Kraft:

Ab 01.07.2026

Neue Zollabgabe

EUR 3 pro Artikelzeile (je Zolltarifnummer / HS-Code)

Ab 01.11.2026

Neue Bearbeitungsgebühr

Voraussichtlich EUR 2 zusätzlich pro Artikelzeile (plus neue Pflichtangaben)

Ab 2028

Warensendungen werden unabhängig vom Warenwert nach den regulären EU-Zolltarifen (TARIC) behandelt.

Wichtig: Die neue Zollabgabe gilt unabhängig vom Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Sie ist als Lenkungsabgabe konzipiert und greift auch dann, wenn für Ihre Ware ein Präferenznachweis vorliegt. Unter «Versandalternativen» werden Wege aufgeführt, bei welchen der Präferenznachweis dennoch Anwendung findet.

Neue Pflichtangaben auf Artikelebene

Ab 01.11.2026 sind für alle B2C-Sendungen bis EUR 150 in die EU zusätzliche Angaben pro Artikel Pflicht – unabhängig der Versandart. Fehlt eine Pflichtangabe, wird die Sendung retourniert.

Feld Bedeutung Pflichtstatus Herkunft des Werts
Merchant Product Identifier (M-PID) Eigene Artikelnummer des verkaufenden Onlinehändlers für den konkreten Artikel Pflicht Shopsystem, ERP oder Warenwirtschaft des Händler
Non-Standardised Manufacturer Product Identifier (NS-PID) Herstellerspezifische, nicht standardisierte Produkt- oder Modellnummer Pflicht Produkt, Verpackung, Rechnung, Hersteller- oder Lieferantendaten
Standardised Manufacturer Product Identifier (S-PID) Standardisierter Produktidentifikator, z. B. GTIN/EAN, ISBN oder UPC Pflicht, falls vorhanden Barcode auf Originalverpackung, Hersteller-, Lieferanten- oder Produktstammdaten

Beispiel: Ein Onlinehändler versendet ein refurbished iPhone 8 (64 GB, Schwarz) als B2C-Sendung mit einem Warenwert von EUR 149 nach Deutschland.

Feld Beispielwert
M-PID REF-IP8-64-BLK-001
NS-PID MQ6G2ZD/A
S-PID 0190198451017

M-PID und NS-PID werden durch den Händler bzw. Hersteller selbst festgelegt. Eine Registrierung bei einer offiziellen Stelle ist dafür nicht erforderlich. Es gibt derzeit auch keine vorgeschriebene Struktur. Wichtig ist lediglich, dass die Identifikatoren pro Artikel eindeutig und im eigenen System nachvollziehbar verwendet werden.

Die Angaben können ab 01.11.2026 in den Geschäftskunden-Onlinediensten «Begleitpapiere Kleinwaren International» und «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)» sowie im Privatkunden-Onlinedienst «Frachtbrief erstellen (Barzahlung)» erfasst werden. Bei Webstamp ist dies ab Ende November 2026 möglich.

Für IOSS-Sendungen über Händlerplattformen wie Amazon Marketplace oder Etsy kann ab dem 1. Januar 2027 die zusätzlich erforderliche IOSS Right to Use Reference erfasst werden. Sie bestätigt, dass die Berechtigung der Nutzung der angegebenen IOSS-Nummer vorliegt. Diese Referenz erhalten Sie vom Inhaber der IOSS-Nummer.

Neue Bearbeitungsgebühr
Union Handling Fee

Ab dem 1. November 2026 führt die Europäische Union zusätzlich zur bestehenden Zollabgabe eine neue Bearbeitungsgebühr (Union Handling Fee) ein. Die Gebühr fällt voraussichtlich für alle B2C-Sendungen an und wird zusätzlich zu allfälligen Einfuhrabgaben, Mehrwertsteuern oder der bereits seit dem 1. Juli 2026 geltenden Zollabgabe erhoben. Nach aktuellem Kenntnisstand wird die Bearbeitungsgebühr voraussichtlich rund EUR 2 pro Artikelzeile betragen. Die endgültigen Vorgaben und Tarife werden von der EU laufend konkretisiert. Wir aktualisieren die Informationen auf dieser Seite entsprechend.

Wichtig: Die Bearbeitungsgebühr (Union Handling Fee) ist ein eigenständiger Bestandteil der EU-Zollreform und ersetzt die bestehende Zollabgabe nicht. Je nach Sendung können beide Abgaben gleichzeitig anfallen.

Zollabgabe seit 1. Juli 2026

Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die Europäische Union eine neue Zollabgabe auf Warensendungen mit einem Warenwert bis EUR 150, die aus Drittstaaten wie der Schweiz in die EU eingeführt werden.

Ob die Zollabgabe anfällt, hängt vom Zielland, dem gewählten Versandverfahren sowie der Sendungsarten Business-to-Business (B2B), Business-to-Consumer (B2C) und Consumer-to-Consumer (C2C) ab.

Von der Zollabgabe betroffen

  • postalische Warensendungen aus dem Distanzhandel (B2C) bis EUR 150
  • Swiss Post GLS- oder URGENT-Sendungen im IOSS-Verfahren
  • Swiss Post GLS oder URGENT-Sendungen B2C ohne IOSS-Verfahren und ohne präferenzbegünstigte Waren

Nicht betroffen sind

  • alle Geschenksendungen von Privatperson an Privatperson bis zu einem Warenwert von EUR 45
  • Swiss Post GLS oder URGENT-Sendungen B2B oder C2C
  • Swiss Post GLS oder URGENT-Sendungen B2C ohne IOSS-Verfahren mit präferenzbegünstigten Waren

Alle Warensendungen mit einem Warenwert über EUR 150 sind ebenfalls nicht betroffen. Bei B2B-Sendungen sollte die EORI-Nummer der empfangenden Partei angegeben werden, damit deren steuerliche Registrierung eindeutig nachgewiesen werden kann.

Wer zahlt?

Ist Ihre Sendung betroffen, erfahren Sie nachfolgend, wer die anfallenden Abgaben im postalischen Kanal bezahlt. Nicht betroffene Sendungen erfahren keine Änderung. Bei Swiss Post GLS oder URGENT-Sendungen können die Kostenübernahmen mittels Incoterms gesteuert werden.

Empfangsperson bezahlt:

  • Alle Sendungen mit Zielland Polen, Ungarn oder Kroatien, sowie aktuell BG, EE, GR, IR, IT, LV, LT, MT, NL, RO, SK, SI, SP, CZ, CY (vgl. Länderliste (PDF, 104.9 KB)[Media | Not Accessible])
  • Bei allen B2B-Sendungen
  • Bei allen B2C-Sendungen (ausser ab 01.11.2026 Deutschland)

Absendende Partei zahlt:

  • Ab 01.11.2026 gilt für Deutschland: PDDP ist für alle B2C-Sendungen bis EUR 150 Pflicht, auch ohne IOSS-Registrierung
  • Bei B2C-Sendungen mit IOSS-Registrierung in die folgenden Länder (mit PDDP-Pflicht): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Portugal, Schweden

Die folgende Grafik hilft dir zu bestimmen, welcher Fall zutrifft:

Was gilt in welchem Land?

In dieser Übersicht finden Sie die länderspezifischen Regelungen auf einen Blick. Pro Land sehen Sie die geltende Abgabe, ob eine PDDP-Pflicht besteht, allfällige Besonderheiten und das Datum der letzten Aktualisierung.

Hinweis: Diese Liste wird laufend aktualisiert. Das Datum der letzten Aktualisierung ist gut sichtbar platziert.

Sie betreiben einen Online-Shop?

Für Schweizer Online-Händler mit EU-Kundschaft hat die Reform besondere Auswirkungen – auf Ihre Checkout-Kalkulation, Ihre Marge und die Kommunikation mit Ihren Kundinnen und Kunden. Auf unserer Seite für Online-Händler finden Sie Shop-spezifische Informationen, konkrete Rechenbeispiele sowie fertige Textvorlagen für Checkout und Versandbestätigung.

Ihre Sendung ist betroffen?
Hier finden Sie alle Details und Handlungsoptionen

Bereit für die Sendungserfassung

Sie wissen nun, welche Ihrer Sendungen betroffen sind. Je nach Destination ist die Zusatzleistung PDDP Pflicht, damit die neue Zollabgabe gesetzeskonform bezahlt werden kann. Für Sendungen nach Deutschland gilt dies ab 01.11.2026 für alle B2C-Sendungen bis EUR 150, unabhängig von einer IOSS-Registrierung. Hierzu sind die Sendungserfassungen nur noch in diesen beiden Onlinediensten möglich:

Voraussetzung für die Nutzung der beiden Onlinedienste «Begleitpapiere Kleinwaren International» oder «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)» ist eine Rechnungsbeziehung zur Post CH AG. Wenn Sie bereits ein Kundenlogin mit einer aktiven Rechnungsbeziehung besitzen, können Sie direkt im Onlinedienst starten. Alternativ eröffnen Sie eine Rechnungsbeziehung unter «Geschäftskunde werden».

Mehr zu PDDP finden sie hier: www.post.ch/pddp

Wie das Inkasso funktioniert

Sind Sie im IOSS-Verfahren registriert, werden die Zollabgaben getrennt von der Einfuhrsteuer erhoben und Ihnen nachträglich in Rechnung gestellt (PDDP). Ohne IOSS-Registrierung wird die Abgabe in der Regel beim Empfänger eingezogen (DAP). Mit PDDP werden sämtliche Einfuhrabgaben (MWST, Zölle/Zollabgaben, Gebühren) über die Monatsrechnung der Schweizerischen Post an Sie als Absender abgerechnet.

Versandalternativen

Die neue Zollabgabe gilt nicht für alle Versandwege. Je nach Volumen, Warenwert und Zielland kann sich eine Alternative lohnen.

  • Non-IOSS in die EU: Versenden Sie ohne IOSS-Verfahren, wird die Zollabgabe beim Empfänger eingezogen (DAP). Diese Sendungen wickeln Sie weiterhin wie gewohnt ab.
  • Swiss Post GLS und URGENT: Unser Portfolio bietet mit Swiss Post GLS und URGENT alternative Versandangebote mit Partnern, die ausserhalb des postalischen Kanals auch die neue Zollabgabe mittels Incoterms (DAP, DDP) steuern lassen. Gleichzeitig sind hier bei non-IOSS-Sendungen Präferenzbegünstigte Schweizer Waren von der pauschalen Zollabgabe befreit.
  • Crossborder DDP: Unser Pilot-Angebot für die direkte Zollabwicklung in Deutschland ohne Zollabgabe; Präferenzabkommen nutzbar.

Unsere Empfehlung

Prüfen Sie Ihr Exportsortiment auf Sendungen bis EUR 150 und verifizieren Sie Ihren IOSS-Status. Stellen Sie sicher, dass eine Rechnungsbeziehung zur Post CH AG besteht. Eine präzise und vollständige Warendeklaration (HS-Code, Ursprungsland, Warenwert) ist entscheidend für eine reibungslose Abwicklung.

Häufige Fragen
FAQ

Ihre Kontaktmöglichkeiten
So erreichen Sie uns

Rufen Sie uns an

CHF 0.08/Min. vom Schweizer Festnetz

Montag bis Freitag, 8.00–17.30 Uhr

+41 848 48 48 47

+41 848 48 48 47

Schreiben Sie uns

Post CH AG
Customer Service International
Wankdorfallee 4
3030 Bern