Nur anspruchsberechtigte Mitarbeitende können einen Coupon GA oder einen Pendlerbonus beziehen.
Der Coupon GA berechtigt dich ausschliesslich zum Kauf des Produktes «GA Erwachsene», nicht zum Kauf einer «GA-Monatskarte», eines «GA Duo» usw. Zudem ist der Coupon GA für eine Fahrvergünstigung für PostAuto-Mitarbeitende (FVP-GA) ausgeschlossen. Die Reduktion beträgt 10 Prozent auf den aktuellen Preis eines «GA Erwachsene». Du verpflichtest dich, während der Gültigkeitsdauer des GA keine Reisespesen des öffentlichen Verkehrs innerhalb des GA-Bereichs zu verrechnen (Ausnahme: Klassenwechsel). Geschäftliche Fahrten kannst du ab der ersten Geschäftsreise einfordern. Die Abrechnung erfolgt am Ende der Gültigkeit des GA oder bei Austritt. Für die Rückerstattung verwende bitte das Postforms-Formular 505.21. Es gelten die Anwendungsbestimmungen der Weisung «Spesen zum GAV Post CH AG» bzw. der Weisung «Spesen Kader».
Mit dem Pendlerbonus bekommst du einen Pauschalwert. Dieser ist einmalig einlösbar. Ein allfälliger Restbetrag verfällt. Der Pendlerbonus berechtigt dich zum Kauf von fast allen öV-Leistungen. Ausgenommen sind der Kauf von Gutscheinen, Halbtax-Abo sowie die Zahlung an das Halbtax PLUS-Guthaben. Ein Pendlerbonus darf nur bestellt werden, sofern keine Geschäftsreisen anfallen. Wenn dennoch Geschäftsreisen anfallen, übernimmt die Post lediglich die Kosten für ein Halbpreisticket. Darüber hinausgehende Kosten sind durch die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter zu bezahlen. Tickets darfst du nur via Ticketshop der SBB beziehen. Falls du mit dem Pendlerbonus ein «GA ermässigt» (z. B. «GA Duo») gekauft hast, gelten die gleichen Bestimmungen wie unter Punkt 2.
Wenn du ein Halbtax-Abo besitzt und neu einen Coupon GA oder Pendlerbonus bestellst, wird dein Halbtax-Abo per Ende der Gültigkeit gekündigt.
Die Post ist berechtigt, die Daten der Bezügerinnen und Bezüger eines Coupon GA oder Pendlerbonus in ihrem Personalinformationssystem (PERSY) abzuspeichern.
Der Coupon GA und der Pendlerbonus sind persönlich und nicht übertragbar. Wenn du den Coupon GA oder Pendlerbonus einlöst, musst du deine Identität nachweisen.
Du haftest bei Verlust oder Missbrauch des privaten GA oder von weiteren SBB-Produkten direkt gegenüber der SBB.
Nach einem Bezug eines Coupon GA oder eines Pendlerbonus ist ein Wechsel zu einem anderen Mobilitätsangebot (Coupon GA, Pendlerbonus, Halbtax-Abo) frühestens nach zehn Monaten möglich.