Preisentwicklung: Beiträge und Zuschläge auf nationale Paketdienstleistungen
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Für nationale Paketdienstleistungen mit individuell vereinbarten Preisen gelten zusätzliche Beiträge und Zuschläge. Auf dieser Seite finden Sie die aktuell gültigen Werte sowie alle wichtigen Informationen zu den Preisaufschlägen:
- Servicebeitrag
- Energiezuschlag
Servicebeitrag auf nationale Paketdienstleistungen
Der Paketmarkt ist ein Wachstumsmarkt und bildet das Rückgrat des Schweizer Online-Handels. Gleichzeitig ist er umkämpft und sowohl arbeits- als auch kostenintensiv. Die hohen Anforderungen an Qualität und Infrastruktur verstärken den wirtschaftlichen Druck im Schweizer Paketmarkt. Damit die Post Ihnen auch in Zukunft einen zuverlässigen und hochwertigen Service bieten, ihr Angebot gezielt weiterentwickeln und qualifizierte Arbeitskräfte langfristig gewinnen und halten kann, sind angemessene Preise unerlässlich. Für Geschäftskunden mit individuell vereinbarten Preisen gilt deshalb ab dem 01.01.2027 ein prozentualer Servicebeitrag auf nationale Paketdienstleistungen.
Der Beitrag im Überblick
Servicebeitrag: 2.5 % (exkl. MWST, gültig ab 01.01. 2027)
Betroffene Dienstleistungen |
Betroffen sind Einheitspreise für folgende Produkte: PostPac Priority, PostPac Economy, SmallPac Priority, SmallPac Economy, Sperrgut Priority, Sperrgut Economy, Swiss-Express «Mond», Sperrgut «Mond», VinoLog Priority, VinoLog, SameDay (Nachmittag, Abend, Solutions sowie Frühauflieferung mit Gleichtagszustellung) sowie die jeweiligen Geschäftsantwortsendungen und Rücksendungen dieser Produkte |
Art des Zuschlags |
Preisaufschlag in % auf den individuell vereinbarten Paketpreis |
Höhe des Beitrags |
2.5% |
Anpassungsfrequenz |
Jährliche Basis mit einer Vorlaufzeit von mindestens 4 Monaten |
Energiezuschlag auf nationale Paketdienstleistungen
Die steigenden Energie- und Treibstoffpreise führen zu deutlich höheren Kosten im Logistikbereich der Post, insbesondere bei der Paketverarbeitung. Bei Geschäftskunden mit individuell vereinbarten Preisen verrechnet die Post deshalb seit 2023 einen variablen Energiezuschlag auf nationale Paketdienstleistungen.
Der Zuschlag im Überblick
Energiezuschlag für den laufenden Monat: CHF 0.10 pro Paket (Wert September 2026, Preis in CHF, exkl. MWST)
Betroffene Dienstleistungen |
Betroffen sind Einheitspreise für folgende Produkte: PostPac Priority, PostPac Economy, Sperrgut Priority, Sperrgut Economy, Swiss-Express «Mond», Sperrgut «Mond», VinoLog Priority, VinoLog sowie die jeweiligen Geschäftsantwortsendungen und Rücksendungen dieser Produkte. Ab 01.01.2027: SmallPac Priority, SmallPac Economy, SameDay (Nachmittag, Abend, Solutions sowie Frühauflieferung mit Gleichtagszustellung). |
Art des Zuschlags |
Preisaufschlag in CHF pro Paket |
Höhe des Zuschlags |
Wert gemäss Preistabelle |
Berechnungsgrundlage |
Entwicklung der Energiekosten, gewichtet mit dem Energiemix der Post für den Fahrzeugantrieb der Paket- und Briefzustellung im Bereich von Logistik-Services |
Anpassungsfrequenz |
Monatliche Aktualisierung bis zum 3. Arbeitstag im Monat (unter Berücksichtigung der Datenverfügbarkeit); Gültigkeit für alle in diesem Monat fakturierten Pakete (Rechnungsstellung erfolgt im darauffolgenden Monat) |
Die Berechnung und die Monatswerte des Energiekostenindex und der Zuschläge sind hier zu finden:
Preistabelle: Entwicklung Energiezuschlag (PDF, 154.3 KB)[Media | Not Accessible]
Details zum Energiezuschlag
Der Energiezuschlag ist variabel. Die Post erhebt als Basis monatlich den Energiekostenindex. Dieser basiert auf den Durchschnittspreisen für Diesel, Benzin und Strom des Vormonates gemäss dem offiziellen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) sowie dem aktuellen Energiemix der Post für den Fahrzeugantrieb der Paket- und Briefzustellung im Bereich von Logistik-Services. Damit ist die Indexberechnung transparent, nachvollziehbar und reflektiert direkt die Treibstoffkostenentwicklung.
Der Energiekostenindex wird monatlich bis zum 3. Arbeitstag im Monat aktualisiert (unter Berücksichtigung der Datenverfügbarkeit). Die Basis für den Index bilden die Vormonatspreise der oben beschriebenen Energieträger. Dieser Energiekostenindex bestimmt den Zuschlag für alle im jeweiligen Monat zu fakturierende Pakete. Die Rechnungsstellung erfolgt im darauffolgenden Monat.
Die untenstehende Abbildung zeigt die Vorgehensweise für die Berechnung des Energiezuschlags.
Berechnungsgrundlage
1 ↑ Angabe Stromverbrauch: Der effektive Anteil der elektrisch zugestellten Pakete liegt Ende 2025 bei rund 52%.