Blindensendungen
Sendungen von Blinden und für Blinde
Blindensendungen – sogenannte Cécogrammes – sind Postsendungen, die an Blinde, Sehbehinderte oder an Blindeninstitute adressiert sind oder die von Blinden, Sehbehinderten oder Blindeninstituten aufgegeben werden. Die Post befördert entsprechend gekennzeichnete Sendungen bis zu einem Maximalgewicht von 7 kg portofrei.
So funktioniert's
Blindensendungen werden im In- und Ausland bis zu einem Maximalgewicht von 7 kg kostenlos befördert – auch mit Zusatzleistungen wie Einschreiben, Rückschein oder belegloser Nachnahme.
Für wen und Voraussetzungen
Blindensendungen sind an Blinde, Sehbehinderte oder Blindeninstitute adressiert oder werden von Blinden, Sehbehinderten oder Blindeninstituten aufgegeben. Die Sendungen können Folgendes beinhalten:
- Schriftstücke und Dokumente in Blindenschrift
- Tonaufzeichnungen von oder für Blinde
- Waren, Ausrüstungen, Hilfsmittel und weitere Produkte, die erstellt oder angepasst wurden, um Blinde zu unterstützen oder ihnen Erleichterung zu verschaffen
Bedingungen
- Maximalgewicht: 7 kg. Blindensendungen dürfen nicht zu Erwerbszwecken eingesetzt werden.
- Blindensendungen können im Inland verschlossen oder unverschlossen aufgegeben werden.
- Auslandsendungen müssen hingegen zwingend unverschlossen aufgegeben werden.
Höchstmasse
Aufgabe als Briefsendung im Inland:
- Bis Format B5 (25 x 17,6 cm), bis 5 cm Dicke und bis 250 g
- Bis Format B4 (35,3 x 25 cm), bis 2 cm Dicke und bis 1000 g
Bei Überschreitung dieser Höchstgrenzen müssen Blindensendungen als Paket aufgegeben werden.
Kennzeichnung
National : Es muss mindestens die handschriftliche Kennzeichnung «Blindensendung», «envoi pour les aveugles» oder «Cécogramme» auf der Sendung angebracht sein.
International: Es muss der Vermerk «envoi pour les aveugles» oder «item for the blind» angebracht sein.
Pakete müssen nebst dem Sendungsbarcode zwingend mit dem CEC-Barcode gekennzeichnet werden.