Begleitpapiere für den internationalen Versand
Zolldeklarationen, Frachtbriefe und weitere Dokumente
Für den internationalen Warenversand sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Dokumente Sie benötigen, sowie ergänzende Informationen, was Sie beim internationalen Versand beachten müssen.
Voraussetzungen
Nachfolgend aufgelistete Versandarten sind betroffen. Diesen Sendungen müssen Sie spezielle Dokumente auf dem Weg zur Zieldestination beilegen.
- URGENT
- URGENT Business
- Kleinwaren International
- PostPac International PRIORITY
- PostPac International ECONOMY
Welche Dokumente für welche Sendungen nötig sind, entnehmen Sie der «Übersicht über die Begleitpapiere»
Diese Tabelle zeigt Ihnen auf einen Blick, welches Begleitdokument Sie mit welcher Sendungsart und in welcher Form benötigen:
URGENT | URGENT Business | Kleinwaren International | PostPac International PRIORITY und ECONOMY | |
---|---|---|---|---|
Frachtbrief | Ja | Ja | Nein | Ja |
Handelsrechnung | Nein | In dreifacher Ausführung | Für Handelswaren empfehlenswert | In zweifacher Ausführung |
Zolldeklaration CN 22 | Nein | Nein | Warenwert bis CHF 1000.00 | Nein |
Zolldeklaration CN 23 | Nein | Nein | Warenwert über CHF 1000.00, für Sendungen, deren Warenwert der Absender nicht angeben möchte (z.B. Geschenke), und für ausfuhr-bewilligungs-pflichtige Waren. In vierfacher Ausführung | Ja, ist im Frachtbrief integriert |
Ausfuhrdeklaration | Nein | Nein | Warenwert über CHF 1000.00, für Sendungen mit Wertsachen (Uhren, Schmuck usw.) und für ausfuhrbewilligungspflichtige Waren | Ja, ist im Frachtbrief integriert |
Ausfuhrbewilligung | Nein | Ja, wenn die Ware ausfuhrbewilligungspflichtig ist | Ja, wenn die Ware ausfuhrbewilligungspflichtig ist | Ja, wenn die Ware ausfuhrbewilligungspflichtig ist |
Sprache
Für Sendungen nach Deutschland, Österreich, in französischsprachige Länder und nach Italien können Sie den Sendungsinhalt in der jeweiligen Landessprache deklarieren. Für alle anderen Fälle ist Englisch die Regel.
Elektronisches Erstellen
Als Privatkunde können Sie Frachtbriefe elektronisch im Onlinedienst «Frachtbrief erstellen (Barzahlung)» einfach zu Hause erstellen. So sparen Sie bei der Aufgabe Ihrer Sendung Zeit und CHF 5.00 am Postschalter.
Sendungs- und Dokumentenvorbereitung
- Mit dem Anbringen eines Frachtbriefs haben Sie die Möglichkeit, die Sendung als URGENT, PRIORITY oder ECONOMY zu versenden.
- Vermerken Sie auf dem Frachtbrief die Telefonnummer des Empfängers. So lassen sich Verspätungen bei der Verzollung oder der Auslieferung im Bestimmungsland vermeiden.
Generell
Eine Handelsrechnung benötigen Sie, wenn die versendete Ware einen Handelswert hat. Eine Proforma-Rechnung ist erlaubt, wenn die Ware keinen Handelswert besitzt.
Eine Handelsrechnung und/oder eine Zolldeklaration sind für die Zollabfertigung im Bestimmungsland zwingend erforderlich.
Das Original der Handelsrechnung muss folgende Elemente enthalten:
- Beschreibung des Sendungsinhalts
- Warenwert
- Datum
- Originalunterschrift des Absenders auf jeder Rechnung sowie auf allen Kopien
Elektronisches Erstellen
Mit dem Onlinedienst «Frachtbrief erstellen» erstellen Sie die Handelsrechnung automatisch.
Mit dem Onlinedienst «Begleitpapiere Kleinwaren International» erstellen Sie für Zolldeklarationen CN 23 die Handelsrechnung auf Wunsch automatisch.
Generell
Mit einer korrekt ausgefüllten Zolldeklaration stellen Sie sicher, dass die Filialen Ihre Sendung mit oder ohne Zollabfertigung im Herkunfts- und im Bestimmungsland ohne Verzug weiterverarbeiten.
Sprache
Für Sendungen nach Deutschland, Österreich, in französischsprachige Länder und nach Italien können Sie den Sendungsinhalt in der jeweiligen Landessprache deklarieren. Für alle anderen Fälle ist Englisch die Regel.
Manuelles Erstellen
Sie erhalten die Zolldeklaration CN 22 in jeder Filiale. Das manuelle Erstellen ist nur für Sendungen mit Dokumenten zulässig.
Elektronisches Erstellen
Das elektronische Erstellen von Zolldeklarationen ist für internationale Kleinwarensendungen weltweit obligatorisch.
Sie können Adressetiketten mit Zolldeklarationen im Onlinedienst «Begleitpapiere Kleinwaren International» einfach elektronisch erstellen. So sparen Sie bei der Aufgabe Ihrer Sendung Zeit. Die Sendungen frankieren Sie anschliessend am Schalter oder mit Briefmarken.
Sie können frankierte Adressetiketten mit Zolldeklarationen auch im Onlinedienst «WebStamp» elektronisch erstellen. Die Sendungen geben Sie danach am Schalter auf.
Für die Erfassung der Daten von einzelnen Sendungen durch unser Schalterpersonal berechnen wir Ihnen CHF 5.00 pro Sendung.
Sendungs- und Dokumentenvorbereitung
- Bringen Sie die Adressetikette mit Zolldeklaration auf der Adressseite der Sendung an.
- Auch bei Sendungen mit Handelswaren unter einem Warenwert von CHF 1000.00 ist für eine problemlose Importverzollung im Bestimmungsland eine Rechnung erforderlich.
- Deklarieren Sie den Warenwert stets auch dann mit einer Zolldeklaration, wenn von aussen nicht klar ersichtlich ist, dass die Sendung nur Dokumente enthält.
Verwenden Sie für Warenwerte über CHF 1000.00 die Zolldeklaration CN 23.
Wichtig zu wissen
Falls Sie den Wert der Sendung nicht angeben möchten (z.B. bei einem Geschenk), können Sie anstelle der Zolldeklaration CN 22 eine Zolldeklaration CN 23 verwenden.
Generell
Jeder Postsendung bis 2 kg mit einem Warenwert über CHF 1000.00 muss eine Zolldeklaration CN 23 beigelegt werden.
Grundsätzlich nimmt die Zollbehörde des Bestimmungslandes die Zollabfertigung anhand der Zolldeklaration vor.
Sprache
Für Sendungen nach Deutschland, Österreich, in französischsprachige Länder und nach Italien können Sie den Sendungsinhalt in der jeweiligen Landessprache deklarieren. Für alle anderen Fälle ist Englisch die Regel.
Elektronisches Erstellen
Das elektronische Erstellen von Zolldeklarationen ist für internationale Kleinwarensendungen weltweit obligatorisch.
Sie können Adressetiketten mit Zolldeklarationen im Onlinedienst «Begleitpapiere Kleinwaren International» einfach elektronisch erstellen. So sparen Sie bei der Aufgabe Ihrer Sendung Zeit. Die Sendungen frankieren Sie anschliessend am Schalter oder mit Briefmarken.
Sie können frankierte Adressetiketten mit Zolldeklarationen auch im Onlinedienst «WebStamp» elektronisch erstellen. Die Sendungen geben Sie danach am Schalter auf.
Für die Erfassung der Daten von einzelnen Sendungen durch unser Schalterpersonal berechnen wir Ihnen CHF 5.00 pro Sendung.
Sendungs- und Dokumentenvorbereitung
- Füllen Sie das Formular sorgfältig und vollständig aus und beschreiben Sie den Inhalt möglichst präzise. Sammelbegriffe wie «Kleider» oder «Ersatzteile» sind zu ungenau und können bei der Zollabfertigung zu Verzögerungen führen.
- Legen Sie der Sendung bei Handelswaren zusätzlich zur Begleitgarnitur (Ausfuhr-, Zolldeklaration, Frachtbrief) für Briefsendungen eine Handelsrechnung bei.
Generell
Eine Ausfuhrdeklaration erstellen Sie für Sendungen, deren Inhalt den Wert von CHF 1000.00 übersteigt oder deren Inhalt einer Ausfuhrbewilligung unterliegt.
Die Ausfuhrdeklaration bzw. Veranlagungsverfügung ermöglicht Ihnen die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für exportierte Waren ab einem Warenwert von CHF 1000.00. Zudem nutzen die Behörden die Angaben für die Aussenhandelsstatistik.
Wichtig zu wissen
- Bei Kuriersendungen URGENT sowie PostPac International PRIORITY und ECONOMY ist die Ausfuhrdeklaration (im Doppel) im Frachtbrief enthalten.
- Für den Versand von Waren nach Samnaun gelten besondere Bestimmungen. Bitte beachten Sie hierzu das Dokument unter «Weitere Informationen».
Generell
Die Ursprungserklärung verwenden Sie für Sendungen, deren Inhalt einen Warenwert von maximal CHF 10’300.00 hat. Der Wortlaut der Ursprungserklärung ist vorgegeben. Sie ist ein integrierter Bestandteil der Handelsrechnung.
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen (z.B. EU, EFTA) Freihandelsabkommen abgeschlossen. Mit der Ursprungserklärung profitieren Sie beim internationalen Warenversand je nach Land von Zollerleichterungen oder -befreiung.
Eine Ware kommt aber nur dann in den Genuss einer Präferenzbehandlung, wenn sie die vertraglichen Ursprungsbestimmungen des betreffenden Abkommens erfüllt und wenn ein gültiger Ursprungsnachweis vorliegt.
Als Ursprungsnachweise gelten die Ursprungserklärung auf der Rechnung und ab einem Warenwert von CHF 10’300.00 die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.
Die aktuelle Liste der Staaten und Staatengruppen, mit denen die Schweizerische Eidgenossenschaft ein Freihandelsabkommen unterzeichnet hat, finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO unter: www.seco.admin.chTarget not accessible
Darauf sollten Sie achten
- Zollerleichterungen oder -befreiung sind nur mit einem vollständigen und korrekten Ursprungsnachweis möglich. Liegt dieser nicht vor, wird dem Empfänger der Einfuhrzoll verrechnet.
- Übersteigt der Warenwert den Grenzbetrag, ist zusätzlich das Zollformular EUR.1 erforderlich.
Wichtig zu wissen
- Für PRIORITY- oder ECONOMY-Sendungen nicht kommerzieller Art von Privaten an Private bis zu einem Warenwert von CHF 900.00 ist kein Präferenznachweis erforderlich. Vermerken Sie auf der Zolldeklaration oder in den Zolldokumenten einfach, dass es sich um Ursprungserzeugnisse der Europäischen Freihandelszone handelt.
- Bei URGENT ist, wo anwendbar, immer ein Präferenznachweis zu erbringen.
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an die Handelskammern, die Zollkreisdirektionen oder die Zollinspektorate. Die Adressen der Zolldienststellen finden Sie unter: https://www.bazg.admin.ch