Die Zusatzleistung «Gefahrgut LQ» (Limited Quantities) ermöglicht Ihnen den Versand von im Paketkanal erlaubten gefährlichen Gütern. Es handelt sich dabei um gefährliche Güter, die aufgrund ihres Gefahrenpotentials teilweise oder ganz von den Vorschriften befreit sind.
Beispiele für erlaubte Güter:
- Spraydosen maximal 1 L pro Gebinde
- Farbverdünner (UN 1263 Packgruppe II maximal 5 L pro Gebinde)
- Parfüm maximal 5 L pro Gebinde
- Händedesinfektionsmittel maximal 1 L pro Gebinde
- Lithiumbatterien mit maximal 100 Wh Leistung (KEINE E-BIKE AKKUS!)
Erste Informationen zu den Vorgaben zum Gefahrgutversand als Paket entnehmen Sie bitte dem Handbuch Gefahrgut, sowie dem Factsheet Gefahrgut LQ (PDF, 148.8 KB)[Media | Not Accessible].
Weitere Auskünfte über die akzeptierten Gefahrgüter erhalten Sie bei gefahrgut@post.ch.