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Hochstehende Grundversorgung sichergestellt

Die Post begrüsst es, dass mit dem Ja der eidgenössischen Räte zur neuen Postgesetzgebung die jahrelangen Arbeiten an einem zeitgemässen Rechtsrahmen für den Postmarkt und für die Post einen guten Abschluss gefunden haben. Durch die neue Gesetzgebung erhält die Post moderne Strukturen und unternehmerischen Handlungsspielraum für die Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben. Dies sind wichtige Voraussetzungen, damit sich die Post als wettbewerbsfähiges Dienstleistungsunternehmen behaupten und auch in Zukunft eine Grundversorgung auf hohem Qualitätsniveau anbieten kann. Die Post hofft, dass die neue Gesetzgebung rasch in Kraft treten kann.

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Dank der Annahme des neuen Postgesetzes (PG) und des neuen Postorganisationsgesetzes (POG) in den Schlussabstimmungen in National- und Ständerat haben die rund vierjährigen Arbeiten an einer modernen und zukunftsgerichteten Gesetzesgrundlage für den Postmarkt und für das Unternehmen einen guten Abschluss gefunden. Als bedeutendes Schweizer Dienstleistungsunternehmen mit Grundversorgungsverpflichtung erhält die Post damit vom Gesetzgeber einen klaren Auftrag, gleiche Wettbewerbsbedingungen wie ihre Konkurrenten und einen rechtlichen Rahmen, der ihr ausreichend unternehmerischen Handlungsspielraum ermöglicht.

Insbesondere begrüsst die Post, dass sie ein modernes Rechtskleid – ähnlich wie zum Beispiel jenes der SBB – mit den notwendigen unternehmerischen Freiheiten und Anstellungsverhältnissen erhält, um sich auch in Zukunft behaupten zu können. Ebenso begrüsst die Post, dass die Stellung von PostFinance im Retailfinanzmarkt durch die Ausgestaltung des Finanzinstituts als rechtlich selbstständige Aktiengesellschaft gestärkt wird, auch wenn es PostFinance weiterhin untersagt bleiben soll, selbstständig Kredite zu vergeben.

Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Unternehmen

Die Grundversorgung für Postdienste und für den Zahlungsverkehr wird die Post auch weiterhin auf einem hohen Qualitätsniveau anbieten können. Die neuen Gesetze schaffen die Voraussetzung dafür, dass die Post als erfolgreiches Unternehmen diese Grundversorgung auch mittelfristig aus eigener Kraft finanzieren kann.

Als öffentliches Dienstleistungsunternehmen, das 80 Prozent seines Umsatzes im Wettbewerb und die restlichen 20 Prozent in Konkurrenz mit elektronischen Angeboten erzielt, ist es für die Post entscheidend, dass sie unternehmerische Freiheiten hat. Dies, damit sie ihre hochwertigen Leistungen laufend der gesellschaftlichen Entwicklung, den sich verändernden Kundenbedürfnissen und dem technologischen Wandel anpassen kann. Die Post hofft, dass die beiden Vorlagen rasch in Kraft treten können.

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