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Post wird eine AG, PostFinance AG erhält Bankbewilligung

Für die Schweizerische Post beginnt eine neue Ära: Sie wird am 26.Juni 2013 von einer öffentlichen Anstalt in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Gleichzeitig wird PostFinance in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft überführt. Sie wird der Aufsicht der FINMA unterstellt und erhält die Bankbewilligung. Für die Post ist die Umwandlung ein bedeutender Schritt in die Zukunft.

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Dank der neuen Rechtsform erhält die Post moderne Strukturen und damit den nötigen unternehmerischen Handlungsspielraum für die Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben. Neu werden unter dem Dach der Schweizerischen Post AG die drei Konzerngesellschaften Post CH AG, PostFinance AG und PostAuto Schweiz AG geführt. Die juristische Struktur folgt damit den Märkten, in denen die Post tätig ist. Eigentümer bleibt zu 100 Prozent der Bund – neu in der Rolle als Aktionär. Die PostFinance AG wiederum bleibt im vollständigen Besitz der Schweizerischen Post AG. Die neue Struktur wird am 26.Juni 2013 mit den entsprechenden Handelsregistereinträgen rechtswirksam.

Mehr Spielraum

Die neue Rechtsform hilft der Post, auch in Zukunft ein gesundes und wettbewerbsfähiges Unternehmen zu bleiben und fortschrittliche Arbeitsplätze anzubieten. Durch die Umwandlung ändert sich nichts am Grundversorgungsauftrag. Diesen wird die Post weiterhin auf hohem Niveau erfüllen und so einen wichtigen Beitrag zu einem modernen und effizienten Service public in der Schweiz leisten. Durch die Umwandlung in eine AG wird sich daher auch für den Grossteil der Kundinnen und Kunden der Post nichts ändern.

Neue Möglichkeiten für die PostFinance AG

Gleichzeitig mit der Umwandlung der Schweizerischen Post in eine AG wird PostFinance in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft überführt und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt. Sie erhält damit eine branchenkonforme Aufsicht, die ihrer Bedeutung als eines der führenden Schweizer Finanzinstitute Rechnung trägt. Mit der FINMA-Unterstellung erhält PostFinance die Bankbewilligung und die Möglichkeit, Produkte selbstständig anzubieten, für die sie bisher Kooperationen mit Banken eingehen musste. Kredite und Hypotheken hingegen kann PostFinance gemäss dem Postorganisationsgesetz nach wie vor nicht selbstständig vergeben. In diesem Bereich arbeitet sie weiterhin mit anderen Banken zusammen. Zahlen und Sparen bleiben auch künftig das Kerngeschäft von PostFinance.

Die PostFinance AG ist gut kapitalisiert

Bereits am 6.Dezember 2012 hatte die FINMA PostFinance die Bewilligung zur Ausübung der Bankentätigkeit erteilt. Die Bewilligung wurde damals an verschiedene Bedingungen geknüpft. Mit der Ausgliederung der PostFinance wird der letzte Schritt zur Unterstellung unter die Bankenaufsicht vollzogen. Sie erfüllt nun alle organisatorischen, finanziellen und personellen Anforderungen einer Bank. Der neue Verwaltungsrat übernimmt seine Aufgabe als oberstes strategisches Organ der PostFinance AG. Mit einem Eigenkapital von 4,7 Milliarden Franken hält PostFinance die Eigenmittelvorschriften gemäss Basel III bereits ein – sowohl in der Höhe als auch in der Qualität des Eigenkapitals.

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