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EAD: Sendungsdaten mit dem Smartphone erfassen

Seit Anfang Jahr gilt weltweit, dass für grenzüberschreitende Briefsendungen mit Wareninhalt und Pakete die Daten über Inhalt, Absender und Empfänger elektronisch erfasst und vorgängig übermittelt werden. Jetzt können diese Daten auch mit dem Smartphone erfasst werden.

Fredy Gasser

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Mehr erfahren und Sendungsdaten erfassen: www.post.ch/ead.

Dank der elektronischen Übermittlung der Inhaltsangaben können Sendungen mit Wareninhalt rascher als bisher verarbeitet und verzollt werden. Zusätzlich unterstützen vereinheitlichte Adresslabels das Erfassen der Trackingereignisse und sorgen für eine bessere Qualität in der Sendungsverfolgung.

Deshalb gilt seit Anfang 2020 weltweit die Regelung EAD (Electronic Advanced Data): Kundinnen und Kunden können die Sendungsdaten für ihre Warensendung ins Ausland kostenlos selber erfassen und deklarieren. Falls sie dies nicht selber machen wollen oder können, erledigt das Personal in den eigenbetriebenen Filialen das Erfassen dieser Sendungsdaten – gegen einen Aufpreis von 3 Franken.

Neu lassen sich jetzt diese Daten bequem mit einem mobilen Gerät erfassen. Dabei wird ein Barcode für die Deklaration generiert. So kann man die Sendung in eine eigenbetriebene Filiale der Post bringen, ohne etwas ausdrucken zu müssen. Die Post bereitet danach die Sendung versandfertig auf – und zwar kostenlos.

Video: Electronic Advance Data (EAD). Bestimmungen für den Export von Waren.

Zwischenlösung für Filialen mit Partner

Dieses papierlose Erfassen und Deklarieren von Briefsendungen mit Wareninhalt und Paketen bis 30 kg funktioniert nur in eigenbetriebenen Post-Filialen. Filialen mit Partner fehlen die dafür nötigen technischen Hilfsmittel. Für die nächsten Monate bietet die Post ihren Kundinnen und Kunden aber eine Zwischenlösung: Bis zum 31. März 2021 nehmen Filialen mit Partner weiterhin von Hand ausgefüllte Zollzettel und Frachtbriefe an. Die Post kann allerdings keine Haftung dafür übernehmen, falls eine so deklarierte Sendung von den Behörden aufgrund fehlender elektronisch erfasster Daten (EAD) retourniert werden oder verspätet ankommen. Ab dem 1. April 2021 nehmen dann auch Filialen mit Partnern nur noch solche Sendungen – Briefe mit Wareninhalt und Pakete bis 30 kg – an, für welche die Kundin oder der Kunde die Zolldokumente online und vollständig erfasst und ausgedruckt haben. Frankiert werden können solche Sendungen in den Filialen mit Partnern auch weiterhin.

Weitere Infos:

www.post.ch/EAD

verfasst von

Fredy Gasser

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