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Die Grundversorgung funktioniert nur dank dem Gesamtsystem Post

Die Schweizerische Post steht im Zentrum mehrerer politischer Reformvorhaben. Diese betreffen nicht nur einzelne Leistungen, sondern das gesamte System der postalischen Grundversorgung. Damit stellt sich eine zentrale Frage: Welchen Auftrag soll die Post künftig erfüllen, und unter welchen Bedingungen?

Simon Tscherrig

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Die Post ist stolz darauf, ihren Grundversorgungsauftrag für die ganze Schweiz flächendeckend zu erbringen. Dazu gehört die Zustellung von Briefen, Paketen, Zeitungen und Zeitschriften sowie die Gewährleistung von Zahlungsverkehrsdienstleistungen in allen Landesteilen. Allerdings stammt dieser Auftrag aus einer Zeit, in der Smartphones noch nicht flächendeckend verbreitet waren. Die Kundenbedürfnisse haben sich seitdem stark gewandelt, dementsprechend besteht hier Modernisierungsbedarf. Der gesetzliche Auftrag verursacht jährlich zudem einen Mehraufwand von rund 370 Millionen Franken, den die Post selbst finanziert. Das Restmonopol, also das ausschliessliche Recht zur Beförderung von Briefen unter 50 Gramm, generierte der Post zuletzt aber lediglich einen Betrag von 68 Millionen Franken. Gleichzeitig sinkt die Briefmenge in der Schweiz kontinuierlich. Um die Grundversorgung aufrechtzuerhalten, muss die Post die entstandene Differenz aus eigenen Mitteln decken.

Aus diesem Grund begrüsst es die Post sehr, dass derzeit über die Zukunft der Postaufgaben und deren Rahmenbedingungen diskutiert wird. Für sie ist klar: Es braucht zeitgemässe Vorgaben, unternehmerische Freiheiten und eine gesamtheitliche Betrachtung des Systems Post. Einzelmassnahmen, die etwa den Unternehmenszweck einschränken oder digitale Angebote begrenzen, gefährden das Gleichgewicht zwischen Grundversorgung, Finanzierung und unternehmerischem Handeln.

Welche Diskussionen laufen?

Die Diskussionen über den zukünftigen Auftrag der Post und dessen Ausgestaltung erfolgen aktuell über drei politische Instrumente: Erstens will der Bundesrat über Änderungen der Postverordnung kurzfristige Anpassungen vornehmen. Zweitens arbeiten Bundesrat und Parlament gemeinsam an einer Revision des Postgesetzes, wobei der Bundesrat die Eckwerte vorgibt und das Parlament über die Umsetzung entscheidet. Drittens bringt das Parlament über parlamentarische Initiativen und Motionen eigene Impulse ein, zu denen der Bundesrat Stellung nimmt. Während der Bundesrat eine umfassende Modernisierung der Grundversorgung und der Geschäftstätigkeit der Post anstrebt, werden vom Parlament derzeit punktuelle Anpassungen diskutiert.

Verordnungsstufe (Bundesrat)

Der Bundesrat kann bei der Postverordnung kurzfristige Anpassungen vornehmen. Dieses Instrument nutzt er jetzt, um der Post etwas Luft zu verschaffen, während er die gesamte Revision des Postgesetzes angeht. Die Vernehmlassung zu diesem Vorhaben ist abgeschlossen und ab 2026 sollen neue Vorgaben gelten: Die digitale Zustellung (hybrider Brief) könnte im Grundversorgungsauftrag verankert, Pünktlichkeitsvorgaben vereinheitlicht, die Zustellung auf ganzjährig bewohnte Siedlungen beschränkt und der digitale Zahlungsverkehr in die Grundversorgung integriert werden. Welche Inhalte genau umgesetzt werden, entscheidet der Bundesrat voraussichtlich noch 2025.

Haltung der Post:

Die Post unterstützt diese Modernisierung ausdrücklich. Sie stärkt die Relevanz der Post im Alltag der Bevölkerung. Gleichzeitig weist die Post darauf hin, dass die geplanten Entlastungen langfristig nicht ausreichen.

Die Post muss sich weiterentwickeln dürfen, technologisch, organisatorisch und finanziell.

Christian Levrat, Verwaltungsratspräsident der PostTarget not accessible

2. Gesetzesstufe (Bundesrat und Parlament)

Die Revision des Postgesetzes ist tiefgreifender und langfristiger. Sie soll Umfang und Qualität der Grundversorgung, Finanzierung und Geschäftstätigkeit gemeinsam regeln und die veralteten Vorgaben durch zukunftsfähige Rahmenbedingungen ablösen. Der Bundesrat hat im August 2025 Eckwerte für ein neues Postgesetz vorgelegt. Die Vernehmlassungsvorlage ist für den Sommer 2026 geplant.

Haltung der Post:

Die Post begrüsst eine gesamtheitliche Revision. Die Gesetzesrevision stellt den richtigen Rahmen dar, um das fein abgestimmte System der Post ganzheitlich zu betrachten. Einzelmassnahmen greifen zu kurz und gefährden die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Grundversorgung. Gleichzeit ist es wichtig, dass die Post auch nach 2030 zeitgemässe Vorgaben erhält.

Nur eine Gesamtbetrachtung erlaubt es, die Grundversorgung langfristig eigenwirtschaftlich zu sichern.

Alex Glanzmann, CEO a.i. der PostTarget not accessible

3. Parlamentarische Ebene (Initiativen und Motionen)

Mehrere Vorstösse greifen parallel zu den Vorhaben des Bundesrats einzelne Aspekte aus den aktuellen Rahmenbedingungen heraus, etwa die Einschränkung des Unternehmenszwecks oder neue Genehmigungspflichten für Akquisitionen wie in der Motion Rechsteiner gefordert. Besonders kritisch für die Post ist die parlamentarische Initiative Grossen, die eine stärkere Regulierung von Bundesunternehmen im Wettbewerb fordert.

Haltung der Post:

Die Post lehnt die parlamentarische Initiative Grossen ab und erachtet die heutigen gesetzlichen Bestimmungen als ausreichend. Die Post erwirtschaftet heute 85 Prozent ihrer Erträge im freien Wettbewerb und zahlt jährlich eine bedeutende Dividende an den Bund – in den letzten zehn Jahren waren es insgesamt eine Milliarde Franken. Einschränkungen würden zu sinkenden Einnahmen, Qualitätsverlusten und Innovationsstau führen. Ohne unternehmerische Freiheiten kann sie die Grundversorgung nicht mehr eigenfinanziert erbringen.

Im Klartext heisst das: Die Post wäre jedes Jahr auf 300 Millionen Franken Subventionen, also auf Steuergelder angewiesen.

Alex Glanzmann CEO a.i. der PostTarget not accessible

Die Post erfüllt ihren Auftrag für die ganze Schweiz – zuverlässig, flächendeckend und eigenwirtschaftlich. Damit das auch künftig möglich bleibt, braucht sie regulatorische Rahmenbedingungen, die Innovation zulassen, wirtschaftliche Realität anerkennen und unternehmerisches Handeln ermöglichen. Bei der Diskussion um die Zukunft der Post kann nur eine ganzheitliche Betrachtung sicherstellen, dass die Post auch morgen noch eigenständig, leistungsfähig und relevant bleibt und den Alltag für alle Schweizerinnen und Schweizer mit einer modernen Grundversorgung erleichtern kann.

Wichtige Begriffe im Überblick

  • Grundversorgung: Gesetzlich definierter Mindeststandard an Post- und Zahlungsverkehrsdiensten, den die Post in der ganzen Schweiz sicherstellen muss. Geregelt im Postgesetz und in der Postverordnung.
  • Postgesetz: Vom Parlament beschlossenes Gesetz, das die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Postdienste in der Schweiz sowie die Grundversorgung der Post festlegt.
  • Postverordnung: Vom Bundesrat erlassene Ausführungsbestimmungen, die die Details und konkrete Umsetzung des Postgesetzes regelt.
  • Parlamentarische Initiative Grossen: Geht auf Nationalrat Jürg Grossen (GLP/BE) zurück. Sie fordert u. a. eine stärkere Regulierung von Bundesunternehmen im Wettbewerb – mit potenziell gravierenden Einschränkungen für die Post.

verfasst von

Simon Tscherrig

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