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Die Post liefert künftig digitale Briefe – weitere regulatorische Schritte notwendig

Der digitale Brief wird Teil des gesetzlichen Grundversorgungsauftrags. Damit reagiert der Bundesrat auf ein zentrales Kundenbedürfnis und erweitert den Service public um eine sichere Lösung für den digitalen Versand und Empfang von Briefen. Mit dem Angebot können Post-Kundinnen und Kunden wählen, ob sie ihre Post physisch oder digital erhalten – mit höchstem Schutz und Komfort. Trotz dieses wichtigen Schrittes: Die Post braucht dringend weitere finanzielle Entlastungen, um die Grundversorgung ohne Steuergelder sicherzustellen. Zudem sind umfassende regulatorische Rahmenbedingungen notwendig, damit die Post ihr Angebot kundenzentriert entwickeln kann. Nur so bleibt ihr Service public finanziell tragfähig.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Digitaler Service public wird gesetzlich verankert: Der Bundesrat macht den digitalen Brief zum festen Bestandteil des Grundversorgungsauftrags und ergänzt damit die physische Post. 
  • Unveränderte Zustellung in abgelegenen Regionen: Die Post bedient weiterhin alle ganzjährig bewohnten Haushalte. Die Vorgabe für die Zustellpünktlichkeit wird für Briefe und Pakete auf 90 Prozent vereinheitlicht.
  • Finanzielle Herausforderungen bleiben: Die Verordnungsanpassung bringt keine ausreichende Entlastung. Um die Grundversorgung ohne Steuergelder sicherzustellen, braucht die Post weiterhin dringend zusätzliche Lockerungen der regulatorischen Vorgaben.

Bundesrat setzt klares Signal

Schon heute versenden Post-Kundinnen und Kunden ihre Briefe digital: Rund 3,1 Millionen Sendungen hat die Post im laufenden Jahr mit ihrem hybriden Zustellsystem transportiert. Mit dem Entscheid des Bundesrats wird diese Dienstleistung fixer Bestandteil des gesetzlichen Auftrags, der bisher nur den Transport von physischen Briefen, Paketen und Zeitungen sowie Finanzdienstleistungen umfasste. «Wir gehen damit mit der Zeit. Unsere Kundinnen und Kunden haben Anrecht auf einen zeitgemässen Service public, der auch den sicheren Transport von digitalen Informationen umfasst», ist Konzernleiter Pascal Grieder überzeugt und ergänzt: «Der Bundesrat setzt mit seinem Entscheid ein klares Signal für einen digitalen Service public.»

Post bringt Briefgeheimnis in die digitale Welt

Der digitale Brief ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zur physischen Post. Das Angebot unterscheidet sich wesentlich von der klassischen E-Mail: Mit einem digitalen Siegel, einem qualifizierten Zeitstempel und einer erweiterten Empfangsbestätigung erfüllt der digitale Brief höchste Anforderungen an Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit. Die Kundinnen und Kunden können künftig wählen, wie sie ihre Briefe versenden und erhalten wollen. «Wer es digital mag, holt sich mit der neuen Post-App den Briefkasten auf das Smartphone. Die Kundinnen und Kunden lesen ihre Post, wo immer sie wollen – im Zug, auf dem Sofa oder in den Ferien», erklärt Pascal Grieder. Für Geschäftskunden bringt das hybride System einen weiteren Nutzen. Sie haben die Möglichkeit, Briefe digital direkt aus einer bestehenden Geschäftssoftware zu verschicken und zu empfangen. Offiziell eingeführt wird das Angebot am 1. April 2026.

Abgelegene Haushalte werden täglich bedient

Der Bundesrat hat weitere Themen der Grundversorgung diskutiert. Entgegen früheren Plänen bleibt die Zustellung in abgelegenen Regionen unverändert. Die Post wird weiterhin alle ganzjährig bewohnten Haushalte wie bisher bedienen. Tageszeitungen werden wie bis anhin bis am Mittag zugestellt. Angepasst werden die regulatorischen Vorgaben zur Zustellpünktlichkeit von Briefen und Paketen. Sie werden auf 90 Prozent vereinheitlicht. Das ermöglicht der Post, die Zustellung an stark ausgelasteten Tagen flexibler und damit effizienter zu organisieren. Die Qualität der Zustellung bleibt mit dieser Anpassung unverändert hoch.

Weitere Modernisierung ist notwendig

Die vom Bundesrat beschlossene Vorgabe der Zustellpünktlichkeit entlastet die Post punktuell. Auch mit dieser Lockerung hat die Schweizerische Post europaweit weiterhin die strengsten regulatorischen Vorgaben. Sie führen jährlich zu Kosten in der Höhe von rund 350 Millionen Franken – Tendenz steigend. Die Einnahmen mit dem Briefmonopol – jährlich rund 70 Millionen Franken, Tendenz sinkend - reichen nicht, diese Kosten zu decken. Für die Post bleibt klar: Neben weiteren Effizienz- und Preismassnahmen braucht es eine umfassende Modernisierung der regulatorischen Vorgaben. Die Post muss ihren Service public an den effektiven Bedürfnissen von Menschen und Unternehmen weiterentwickeln können. Der Blick ins Ausland zeigt, dass andere Länder längst handeln: Norwegen, Deutschland oder Italien haben ihre Postregulierung bereits angepasst, um die finanzielle Tragfähigkeit zu sichern.

Erfolgsmodell ist stark gefährdet

Die Schweiz braucht einen Grundversorgungsauftrag, der sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden orientiert. Das aktuelle Gesetz stammt aus einer Zeit, in der Smartphones noch kaum verbreitet waren. Ohne Reformen droht ein Angebot, das nicht mehr relevant und zu teuer ist. Teile der Politik verfolgen zudem Pläne, die Geschäftstätigkeit der Post massiv einzuschränken. «Die Post ist ein Erfolgsmodell und gehört zur Schweizer DNA wie das Sackmesser oder Matterhorn. Solche Abbaupläne gefährden den Service public und damit einen wesentlichen Teil der Schweizer Identität», sagt Konzernleiter Pascal Grieder. Die Post unterstützt das Vorgehen des Bundesrats. Dieser hat eine umfassende Gesetzesrevision mit einer entsprechenden Auslegeordnung angekündigt.

 

Weitere Infos:

So funktioniert der digitale Brief
Medienmitteilung des Bundesrats

 

Auskunft:

Medienstelle Post, Jonathan Fisch, 058 341 00 00, presse@post.ch