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Jahresrechnung der Post vom Bund genehmigt
Die Generalversammlung der Schweizerischen Post AG hat die Konzern- und Jahresrechnung 2025 genehmigt. Die Post schüttet dem Bund eine Dividende in der Höhe von 80 Millionen Franken aus. Zudem erfolgt eine Sonderausschüttung an den Bund in der Höhe von 70 Millionen Franken. Diese stammt aus dem Verkauf der Beteiligung von PostFinance an der Finanz-App Yuh.
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An der Generalversammlung vom 5. Mai 2026 hat der Bund als Alleinaktionär der Post sämtlichen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt. Die Generalversammlung genehmigte die Konzern- und Jahresrechnung 2025 mit einem Betriebsertrag von 7305 Millionen Franken und einem Konzerngewinn von 315 Millionen Franken. Das Jahresergebnis lag unter dem Vorjahr. Vor allem aufgrund des rückläufigen Briefmarktes und der weitgehend fixen Kostenstrukturen bleiben die Erträge der Post weiter unter Druck.
Kerngeschäft stärken, Wachstum fokussieren, schneller werden
Für eine finanziell tragfähige Grundversorgung ohne Steuergelder wird die Post – wie anlässlich der Kommunikation zum Jahresergebnis angekündigt – ihre bestehende Strategie bis 2030 schärfen. Sie stärkt dabei ihr Geschäft in den Bereichen Logistik, Kommunikation, Mobilität sowie Finanzdienstleistungen und setzt primär auf fokussiertes organisches Wachstum in diesen Kernmärkten statt auf Akquisitionen. Auch gehören weiterhin möglicherweise Preismassnahmen dazu. Zudem wird die Post wie bisher interne Kosten senken müssen.
Im Kontext dieser Entwicklungen beträgt die diesjährige Dividende an den Bund 80 Millionen Franken. Das sind 20 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Bund erhält zudem eine Sonderausschüttung in der Höhe von 70 Millionen Franken. Diese stammt aus dem Verkauf der 50-Prozent-Beteiligung von PostFinance an der Finanz-App Yuh. Die insgesamt 150 Millionen fliessen vollumfänglich in die Bundeskasse.
Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten die volle Entlastung
Der Bund nahm im Rahmen der Generalversammlung ausserdem zur Kenntnis, dass die Post die Obergrenzen für die Honorare des Verwaltungsrats und die Löhne der Konzernleitung im Jahr 2025 wie erwartet eingehalten hat. Ausserdem genehmigte er die Obergrenzen für die Löhne des Geschäftsjahrs 2027. Gemäss Antrag hat die Generalversammlung den Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2025 die volle Entlastung erteilt. Die Verwaltungsratsmitglieder wurden an der letztjährigen Generalversammlung für zwei Jahre bestätigt, weshalb in diesem Jahr keine Wiederwahl stattfand.
Modernisierung des Grundversorgungsauftrag erforderlich
Der Verwaltungsrat unterstreicht: Neben weiteren Effizienz- und Preismassnahmen braucht die Post eine umfassende Modernisierung der regulatorischen Vorgaben. Die Schweiz soll von einem Grundversorgungsauftrag profitieren, der sich an den realen Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden orientiert. Ohne Reformen droht ein Angebot, das nicht mehr relevant und zu teuer ist. Der Bundesrat hat dazu eine umfassende Gesetzesrevision angekündigt. Die Post unterstützt dieses Vorgehen.
Auskunft:
Medienstelle Post, 058 341 00 00, media@post.ch