Gut versendet ist halb verzollt

Während der Ferienzeit transportieren viele Reisende so ihre Souvenirs. Fashionistas können dank ihm Trends aus aller Welt tragen und das neulancierte Tech-Gadget findet dadurch in hiesige Haushalte: Die Rede ist vom internationalen Postweg. Doch wie sieht es eigentlich mit der Verzollung der bestellten Produkte aus? Damit die ausländischen Sendungen nicht zum Gebührengespenst werden, beantworten wir fünf häufig gestellte Fragen zum Thema. Ganz am Schluss sogar mit einer kleinen Überraschung.

Ein Portrait von Sandra Gurtner.
Sandra Gurtner
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Wieso fallen bei der Zustellung von Sendungen aus dem Ausland überhaupt zusätzliche Kosten an?

Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich Zoll- und MWST-pflichtig. Als Empfänger einer Sendung aus dem Ausland zahlt man allenfalls MWST auf dem Warenwert und Zollabgaben auf dem Bruttogewicht. Diese Kosten sind jedoch nicht mit den Beförderungstaxen zu verwechseln, die der Absender bei der Aufgabe der Sendung bezahlt.

Verzollung von Importsendungen - einfach erklärt

Wann bezahlt man keine Zoll und/oder MWST für Importsendungen?

Wenn man im Ausland wohnt und einem Bekannten in der Schweiz ein Geschenk bis zu einem Warenwert von CHF 100.00 sendet, ist dieses abgabefrei. Keine Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge werden ausserdem erhoben, wenn der errechnete Mehrwertsteuer-Betrag einer Sendung geringer als CHF 5.00 pro Zolldeklaration ist.

Wie kann man Zusatzkosten vermeiden?

Wir erheben einen Zuschlag von CHF 13.00 exkl. MWST, wenn wir eine Sendung wegen fehlender, unglaubwürdig oder unvollständig ausgefüllter Zolldokumente nicht verzollen können und sie daher öffnen und evtl. beim Empfänger den Sendungswert abklären müssen. Versender sollten also darauf hingewiesen werden, dass die Postsendungen vor dem Versand ausreichend deklariert werden müssen. Für uns relevant ist der Sendungsinhalt und eine Warenwertangabe für die Verzollung. Diese Zolldokumente müssen aussen an der Sendung angebracht sein.

Wie berechnen sich die Kosten für eine Verzollung?

Die Kosten für die Verzollung hängen von der Herkunft und vom Warenwert der Sendung ab. Für Sendungen aus Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien beträgt die Grundgebühr CHF 11.50, für Sendungen aus allen anderen Ländern CHF 16.00. Dazu kommt ein Zuschlag von 3% des deklarierten Warenwerts (ohne Importabgaben und Zollabfertigung).

Hier ein Rechenbeispiel:

Zunächst muss die Schweizer Mehrwertsteuer der Ware berechnet werden.

Kaufpreis (inkl. ausländische MWST) = CHF 115.-
abzüglich ausländischer MWSt (z.B. 15%) - CHF 15.-
plus Porto (Transportkosten) + CHF 8.-
plus Verzollungspreis
(Grundgebühr + 3% des Warenwerts*)
+ CHF 14.75
(CHF 11.50 + CHF 3.25)
plus Zusatzleistungen (z.B. Besichtigung) + CHF 13.-
Berechnungsgrundlage MWSt = CHF 135.75

-> Zu bezahlende MWSt: (8% von Fr. 135.75) = CHF 10.85

Sobald die Mehrwertsteuer ermittelt wurde, können die Gesamtkosten der Verzollung berechnet werden.

Schweizer Mehrwertsteuer (siehe oben) = CHF 10.85
plus Zusatzleistungen (z.B. Besichtigung) + CHF 13.-
plus Verzollungspreis
(Grundgebühr + 3% des Warenwerts*)
+ CHF 14.75
(CHF 11.50 + CHF 3.25)
Gesamtkosten der Verzollung = CHF 38.60

* Warenwert = Kaufpreis + Porto (Transportkosten)

Können bei Rücksendungen die bei der Einfuhr bezahlten Abgaben zurückgefordert werden?

Ja, für Warensendungen, welche wegen Annahmeverweigerung, Rückgängigmachung des Verkaufes, Rücksendungen wegen Nichtgefallens, Beschädigung oder Mängel an den Absender zurückgeschickt werden. Dies gilt nicht für Sendungen, bei welchen von Beginn an klar war, dass sie nur temporär in die Schweiz eingeführt werden.

Detaillierte Informationen dazu gibt’s hier

Das Beste zum Schluss

Im 2018 verzichtet die Schweizerische Post auf die Gebühren der Zollrevision. Das bedeutet, dass du nächstes Jahr für die Kontrolle deiner ausländischen Päckli nicht mehr CHF 13.00 bezahlen musst.

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verfasst von

Sandra Gurtner

Spezialistin Digital Content