Gewusst wie

Was – Parfüm und Handys sind Gefahrgüter?!

Weihnachtspost im Päckli: ein Parfüm für Ihren Bruder, eine Tischbombe für Ihre Enkel oder einen Schnaps für Ihre Schwiegermutter. Das Päckli ist schnell gepackt. Aber Achtung – nicht alles darf per Post versendet werden. Für Gefahrgüter gelten spezielle Regeln.

Lena Zweifel

Inhaltsbereich

©Massonstock

Ein Gefahrgut ist eine Ware, die für Mensch oder Umwelt gefährlich sein kann. Das trifft auch auf scheinbar harmlose Alltagsprodukte wie Parfüm, Handys oder Wunderkerzen zu. Denn auch alltägliche Produkte können explosiv, leicht entzündbar, giftig oder ätzend sein.

Deshalb gelten spezielle Bestimmungen: Manche Gefahrgüter dürfen gar nicht per Post versendet werden, andere nur unter gewissen Auflagen. Zudem unterscheiden sich die Regeln vom Versand innerhalb der Schweiz gegenüber jenen für den Versand ins Ausland. 

Was immer gilt, ist, dass Sie als Absenderin oder Absender die Verantwortung für den gesetzeskonformen Versand tragen.

Schweiz und Liechtenstein

Innerhalb der Schweiz und Liechtenstein ist der Paketversand von Gefahrgütern nicht grundsätzlich verboten. 

Erlaubte Gefahrgüter

  • alkoholische Getränke bis 70 Volumenprozent
  • Geräte, die Lithiumbatterien enthalten wie zum Beispiel Uhren, Laptops, Handys oder E-Zigaretten
Gefahrgut in begrenzten Mengen
  • Spraydosen bis zu 1 Liter
  • Parfüm und Nagellackentferner bis zu 5 Liter
  • Entzündbare Farbe bis zu 5 Liter
  • Brennsprit, Anzündflüssigkeit bis zu 1 Liter
  • Haarbleichmittel bis zu 5 Liter
  • Zündhölzer bis zu 5 Kilogramm
  • Gaskartuschen bis zu 1 Liter
  • Kleine Gasflaschen für Kohlesäuregeräte bis zirka 430 Gramm (bitte beachten Sie auch die Instruktionen des Anbieters)

     

Diese Gefahrgüter dürfen als Paket versendet werden. Allerdings darf pro Innenverpackung nur eine bestimmte Menge enthalten sein. Die Innenverpackung ist das, was die gefährliche Ware enthält, beispielsweise eine Spraydose. Wenn Sie eine Spraydose versenden möchten, darf diese höchsten einen Liter fassen. Es ist aber möglich, dass Sie im gleichen Paket zwei Spraydosen versenden, die beide einen Liter fassen. Bitte beachten Sie, dass Pakete auch bei Gefahrgütern insgesamt nicht mehr als 30 Kilogramm wiegen dürfen.

Nicht erlaubte Gefahrgüter

  • Explosive Stoffe wie Feuerwerke, Tischbomben, Wunderkerzen, Raketen, Fontänen usw.
  • Gasflaschen für den Grill, zur Sauerstoffaufnahme, für Taucherausrüstung, usw.
  • Lithiumbatterien mit mehr als 100 Wattstunden Energie 
  • E-Bike-Akkus
  • Nicht auslaufsichere Autobatterien
  • Radioaktive Stoffe
  • Gefährliche Güter aller Art in Briefen

Diese Aufstellung ist nicht abschliessend. Mehr Informationen finden Sie unter Gefahrgüter Inland oder im Handbuch Gefahrgut (PDF, 1.8 MB)[Media | Not Accessible]. Im Zweifelsfall können Sie uns direkt kontaktieren unter 0848 888 888 oder auf gefahrgut@post.ch.

Ausland

Aus Sicherheitsgründen darf die Post keine Gefahrgüter in Postsendungen ins Ausland transportieren. Darunter fallen auch Güter des täglichen Verbrauchs wie Deo- oder Haarspray, alkoholische Getränke oder Parfüms mit einem Alkoholgehalt von mehr als 24 Volumenprozent oder Rasierschaum.

Es gibt vereinzelte Ausnahmen. Diese betreffen elektronische Geräte, die Lithium-Akkus enthalten. Darunter fallen beispielsweise Uhren, Laptops, Handys oder E-Zigaretten. Wenn die Batterie im Gerät installiert und in einwandfreiem Zustand ist, können diese Geräte ins Ausland versendet werden. Dabei müssen Sie folgendes beachten: Jedes Paket darf maximal zwei Akkus oder vier Zellen beinhalten. Die Leistung der Lithium-Ionen-Akkus darf nicht mehr als 20 Wh pro Zelle oder 100 Wh pro Akku aufweisen. Lithium-Metall-Akkus dürfen nicht mehr als 1 g Lithium pro Zelle und 2 g Lithium pro Batterie enthalten. Nicht in Geräten installierte oder beschädigte Lithium-Batterien dürfen nicht per Post ins Ausland versendet werden. Genaue Angaben zu Ihren Batterien finden Sie beispielsweise auf der Verpackung oder erhalten Sie von Ihrem Händler.

Ausführliche Informationen finden sie unter Gefahrgüter Ausland. Bei Unsicherheiten können Sie sich an +41 848 48 48 47 oder international@post.ch wenden.

Was fällt nicht unter Gefahrgüter?

Es gibt viele Waren, die Sie problemlos per Post versenden können. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Gegenständen, die zu Zweifeln führen, aber ins In- und Ausland versendet werden können.

Wichtig: Beim Versand ins Ausland müssen Sie die jeweiligen Einfuhrbestimmungen des Bestimmungslands berücksichtigen.

  • Kleider
  • Gewürze
  • Gesichtscreme
  • Alkoholische Getränke unter 24 Volumenprozent

verfasst von

Lena Zweifel

Alles, was du schon immer über Briefeinwürfe wissen wolltest

Hintergründe
Mehr erfahren
Urs Köchli steht neben einem Briefeinwurf.

SwissID: der grosse Faktencheck

Hintergründe
Mehr erfahren
Sicheres Login

7 Dinge, die Sie nicht über Postleitzahlen wissen

Hintergründe
Mehr erfahren
Karte der Schweiz und von Liechtenstein mit Postleitzahlen