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Aufhebung des Kredit- und Hypothekarverbots ist für PostFinance unverzichtbar

Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes eröffnet. Kernpunkt der Vorlage ist die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarverbots für PostFinance. Post und PostFinance unterstützen den Vorschlag des Bundesrates ausdrücklich. Dass das Verbot aufgehoben wird, ist unentbehrlich für PostFinance und eine überfällige Gleichbehandlung mit den übrigen Schweizer Banken. Mit einer starken PostFinance kann die Post den Service public für die Schweiz erhalten und zukunftsfähig weiterentwickeln.

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Im Jahr 2013 wurde PostFinance gemäss Entscheid des Eidgenössischen Parlaments rechtlich verselbstständigt. Sie erhielt eine Bankenlizenz, übernahm sämtliche damit verbundenen Pflichten und erfüllt seither alle regulatorischen Vorgaben. Im Unterschied zu allen übrigen Bank-Instituten wurde PostFinance vom Parlament jedoch mit einem Kredit- und Hypothekarverbot belegt. Damit hat PostFinance ungleichlange Spiesse im Vergleich mit allen anderen Banken, ob privat oder im Besitz der öffentlichen Hand.

Zinsdifferenzgeschäft erodiert seit Finanzkrise 2009

Haupteinnahmequelle von PostFinance ist das Zinsdifferenzgeschäft. Wegen der Banken- und Finanzkrise 2009 resultierten Negativzinsen und das Zinsniveau senkte sich stark ab. Beides liess das Geschäftsmodell von PostFinance zusehends erodieren. Jahr für Jahr fielen Zinserträge im dreistelligen Millionenbereich weg. Allein 2019 sanken die Zins- und Dividendenerträge bei PostFinance um 164 Millionen Franken. Derweil Geschäftsbanken das am Kredit- und Hypothekenmarkt abfedern können, bricht PostFinance die Zinsmarge förmlich weg. Das hat einschneidende Folgen: Früher trug PostFinance massgeblich zum positiven Ergebnis der gesamten Post bei. Jetzt entwickelt sich PostFinance zur finanziellen Belastung und ist keine Finanzierungsquelle mehr. Das ist umso bedenklicher, da die Gewinne von PostFinance nicht privaten Shareholdern, sondern dem Service public zugutekommen und für Investitionen der Post. 

Erster, zwingender Schritt Richtung Zukunft

Post und PostFinance unterstützen es ausdrücklich, dass der Bundesrat das Kredit- und Hypothekarverbot aufheben und PostFinance mit den übrigen Banken gleichstellen will. Das ist ein erster, zwingender Schritt in die Zukunft und sorgt für gleichlange Spiesse auf dem Finanzmarkt. Es gibt keinen Grund, weshalb PostFinance als einzige Bank keine Hypotheken und Kredite vergeben darf. Auch dass PostFinance als Teil der Post zu 100 Prozent in Staatsbesitz ist, zählt nicht als Argument. Auch Kantonalbanken im Besitz der öffentlichen Hand unterliegen keinen solchen Einschränkungen, obwohl sie –  im Gegensatz zu PostFinance – meist über eine allgemeine Staatsgarantie durch die jeweiligen Kantone verfügen. 

Das Verbot aufzuheben, ist für die langfristige Existenz und die Wettbewerbsfähigkeit von PostFinance unverzichtbar. Nur so kann PostFinance Erträge für die Schweizer Volkswirtschaft generieren. Allerdings ist das nicht die einzige wichtige Massnahme, um die Zukunftsfähigkeit von PostFinance zu sichern: PostFinance selbst wird die Weichen mit ihrer Strategie und entsprechenden Massnahmen ebenfalls neu stellen. Die Post will den Service public und die nötigen Investitionen weiterhin aus eigenen Mitteln finanzieren und ohne staatliche Subventionen auskommen. Deshalb braucht die Post eine gesunde PostFinance.

Temporäre Kapitalisierungszusicherung kurzfristig notwendig

Der Bundesrat schlägt aufgrund der «too big to fail»-Regulierung zudem eine sogenannte Kapitalisierungszusicherung vor. Das ist wegen der ungenügenden Ertragslage bei PostFinance nötig. Sie kann die erhöhten Eigenkapitalvorschriften der FINMA für das Notfallkapital aus eigener Kraft in absehbarer Zukunft nicht mehr erfüllen. Die Post hat bereits heute knapp zwei Drittel ihres Eigenkapitals (6.1 Milliarden Franken) in die PostFinance investiert und haftet zudem mit 200 Millionen Franken anrechenbarem Fremdkapital, sowie einer Zusicherung im Krisenfall in der Höhe von 1.5 Milliarden Franken. Damit sind die finanziellen Möglichkeiten der Post ausgeschöpft.

Eine mögliche Teilprivatisierung kann zum Aufbau von Eigenmitteln beitragen, aber nur wenn das Kreditverbot fällt

Die Vernehmlassung des Bundesrates stellt ausserdem eine mittelfristige Öffnung des Aktionariats von PostFinance in Aussicht, um den späteren Aufbau von Eigenmitteln zu erlauben. Die Post als Besitzerin von PostFinance unterstützt diesen Vorschlag und wird ihn in enger Abstimmung mit dem Bundesrat prüfen. Vorher muss jedoch die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarverbots geklärt sein. Denn scheitert die Aufhebung des Verbots, erübrigt sich auch die Prüfung einer möglichen Teilprivatisierung, weil diese für neue Aktionäre unattraktiv bleibt.

Mit rund 4.4 Millionen Konti, einer Bilanzsumme von 125 Milliarden Franken und einem Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr ist PostFinance eine systemrelevante Bank und damit ein zentraler Faktor für die Schweizer Volkswirtschaft. Die Diskussion über die Zukunft von PostFinance betrifft 2.7 Millionen Kundinnen und Kunden, das sind mehr als jeder Dritte Erwachsene in der Schweiz. Daneben erfüllt PostFinance den Service-public-Auftrag des Bundes im Zahlungsverkehr aus eigenen Mitteln ohne staatliche Subventionen. PostFinance ist zudem ein wesentlicher Pfeiler, um das Geschäftsmodell der Post weiterzuentwickeln und damit den gesamten Service public der Post in der Schweiz zu sichern.

 

Auskunft:

Medienstelle PostFinance, 058 338 30 32, medien@postfinance.ch
Medienstelle Post, François Furer, Mediensprecher, 058 341 19 47, presse@post.ch