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Bund genehmigt Rechnung der Post

Die Generalversammlung der Schweizerischen Post genehmigte die Konzern- und Jahresrechnung 2019. Die Dividendenausschüttung der Post an den Bund beträgt in diesem Jahr 50 Millionen Franken. Damit wird der Transformationsphase, in der sich die Post befindet, Rechnung getragen.

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An der gestrigen Generalversammlung hat der Bund als Alleinaktionär der Post sämtliche Anträge des Verwaltungsrats genehmigt. Darunter auch eine Dividendenausschüttung von 50 Millionen Franken (Dividende 2018: 200 Millionen Franken). Die Generalversammlung genehmigte die Konzern- und Jahresrechnung 2019 mit einem Betriebsertrag von 7'164 Millionen Franken und einem Konzerngewinn von 255 Millionen Franken. Zudem wählte sie die Ernst & Young AG als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2020 wieder. Der Bund nahm zur Kenntnis, dass die Obergrenzen für die Honorare des Verwaltungsrates und die Löhne der Konzernleitung im Jahr 2019 eingehalten wurden und genehmigte deren Obergrenzen für das Geschäftsjahr 2021.

Gemäss Antrag hat die Generalversammlung den Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019 die volle Entlastung erteilt. Die eingeschränkten Entlastungen für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 bleiben bestehen. Grund dafür ist das noch immer hängige Verwaltungsstrafverfahren, welches das Bundesamt für Polizei (Fedpol) im Zusammenhang mit den unrechtmässigen Umbuchungen bei PostAuto führt. Aus Sicht der Post sind die Vorfälle um PostAuto aus finanzieller Sicht abgeschlossen. Die Post behält sich vor, nach dem Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens zivilrechtliche Verantwortlichkeitsklagen zu prüfen.

Die Verwaltungsräte wurden an der letztjährigen GV für zwei Jahre bestätigt, weshalb in diesem Jahr keine Wiederwahl stattfand. Die Ersatzwahl für den am 13. Februar 2020 verstorbenen Verwaltungsrat und Personalvertreter Michel Gobet findet anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung statt.

Auskunft:

Medienstelle Post, Jacqueline Bühlmann, 058 341 37 80, presse@post.ch