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Die Post führt die kostenlose Einmalvollmacht ein

Die Schweizerische Post passt ihr Angebot bei den Vollmachten an: Sie führt am 16. September 2013 die kostenlose Einmalvollmacht ein. Kunden können damit einzelne Sendungen am Postschalter durch Dritte abholen lassen. Für die Dauervollmacht wiederum zahlt man als Kunde neu nur noch einmalig bei der Eröffnung.

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Die Schweizerische Post bietet ab dem 16. September 2013 neu die kostenlose Einmalvollmacht an. Mit ihr kann eine Drittperson bevollmächtigt werden, eine einzelne, genau bezeichnete Sendung am Postschalter abzuholen. Da für jede Sendung eine eigene Einmalvollmacht erforderlich ist, richtet sie sich in erster Linie an Kundinnen und Kunden, die nur gelegentlich eine Drittperson bevollmächtigen wollen. Die Einmalvollmacht kann über den Onlinedienst «Login Post» bezogen werden. Voraussetzung dafür ist ein persönliches Benutzerkonto, das unter www.post.ch/loginpost kostenlos eröffnet werden kann. Kunden ohne Internetzugang können die Einmalvollmacht telefonisch über die Nummer 0848 888 888 bestellen. Dabei wird die Vollmacht dem Kunden per Briefpost an seine Adresse zugeschickt. Er kann sie dann an die bevollmächtigte Drittperson weiterleiten.

Einmalige Kosten für eine Dauervollmacht

Bei den Dauervollmachten verzichtet die Post auf die jährlich wiederkehrende Gebühr von 24 Franken pro Jahr. Eine Dauervollmacht kostet somit bei der Eröffnung einmalig 24 Franken via Internet bzw. 36 Franken am Schalter. Sie hat den Vorteil, dass nicht für jede einzelne Abholung einer Sendung eine neue Vollmacht erstellt werden muss. Sie empfiehlt sich daher insbesondere für Unternehmen und Privatpersonen, die regelmässig avisierte Sendungen durch Drittpersonen abholen lassen. Eine Dauervollmacht ist im System der Post elektronisch erfasst und kann vom jeweiligen Kunden kostenlos via Internet selbstständig verwaltet werden. So kann der Kunde beispielsweise neue Bevollmächtigte hinzufügen oder bestehende Bevollmächtigte löschen.

Weitere Alternativen

Nicht immer ist eine postalische Vollmacht notwendig. So brauchen sich Personen mit gleichem Familiennamen nicht gegenseitig zu bevollmächtigen. Und bei der Abholung von nicht eingeschriebenen Paketen genügt das Vorweisen der Abholungseinladung. Ausserdem akzeptiert die Post notariell beglaubigte Vollmachten, wenn diese den Postempfang mit einschliessen. Daneben bietet die Post weitere Möglichkeiten an, um avisierte Sendungen zu empfangen: die Verlängerung der Abholfrist, die zweite Zustellung oder die Weiterleitung an eine andere Adresse, Poststelle oder PickPost-Stelle. Diese Dienstleistungen können in Kürze auch online beauftragt werden.

Weitere Informationen: www.post.ch/vollmacht und www.post.ch/empfangen

Vollmachten: Übersicht 2013

Einmalvollmacht: kostenlos

Mit einer Einmalvollmacht kann eine Drittperson zur Abholung einer genau bezeichneten Sendung ermächtigt werden. Die Einmalvollmacht kann im Internet («Login Post») oder per Telefon (0848 888 888) bestellt werden. Ab 16. September 2013.

Dauervollmacht: einmalige Kosten bei der Ausstellung

Mit einer Dauervollmacht können eine oder mehrere Personen bevollmächtigt werden. Die Dauervollmacht ist unbeschränkt gültig und kann am Postschalter oder im Internet bezogen werden (Privatkunden via «Login Post»; Geschäftskunden via «My Post Business»). Es ist jederzeit möglich, bevollmächtigte Personen hinzuzufügen oder zu löschen.

  Internet   Schalter
Eröffnung  CHF 24.– CHF 36.–
Person hinzufügen kostenlos CHF 12.–
Person löschen kostenlos kostenlos 

Notariell beglaubigte Vollmacht: einmalige Kosten, erhoben durch den Notar

(kein Postangebot)

Für eine befristete oder unbefristete Dauer können eine oder mehrere Drittpersonen zur Abholung von Postsendungen am Postschalter bevollmächtigt werden. Die Vollmacht wird durch einen Notar ausgestellt.

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