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PostAuto und Gewerkschaften einigen sich

Die Verhandlungsdelegationen der PostAuto Schweiz AG sowie der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband transfair haben sich geeinigt. Sie legten die Lohnmassnahmen 2015 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PostAuto Schweiz AG, die dem Gesamtarbeitsvertrag für Konzerngesellschaften der Post mit Anschlussvereinbarung PostAuto unterstellt sind, fest.

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Nebst einer Einmalzahlung (Auszahlung mit März-Lohn) wird im Juli 2015 für die individuelle, leistungsbezogene Honorierung 0,5 Prozent der gesamten Lohnsumme eingesetzt. Darüber hinaus gewährt PostAuto ab Januar 2015 je nach Jahresgrundlohn zusätzliche Lohnverbesserungen, wobei insbesondere Mitarbeitende mit tieferen Löhnen von wiederkehrenden Lohnerhöhungen profitieren.

  • Das Fahrpersonal mit einem Jahresgrundlohn bis 74 351 Franken (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%) und das übrige Personal in der unteren Hälfte des Lohnbandes (gemäss Lohnsystem bis 100%) erhalten eine generelle, eingebaute Lohnerhöhung von 0,4 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 250 Franken.
  • Das Fahrpersonal mit einem Jahresgrundlohn von mehr als 74 351 Franken sowie das übrige Personal oberhalb der Hälfte des Lohnbandes erhalten eine generelle, eingebaute Lohnerhöhung von 0,2 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 500 Franken.

Mitarbeitende im GAV für Neueintretende und Aushilfen (Beschäftigungsgrad unter acht Wochenstunden) erhalten ebenfalls eine generelle, eingebaute Lohnerhöhung von 0,4 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 250 Franken.

Die Lohnerhöhungen sowie die Einmalzahlungen werden je nach Beschäftigungsgrad angepasst. Die Lohnbänder und Mindestlöhne erfahren keine Anpassung.

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