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Post treibt eVoting voran

Der Kanton Neuenburg wird der erste Partnerkanton für die eVoting-Plattform der Schweizerischen Post. Neuenburg wird bereits im 2016 an der Einführung der eVoting-Plattform der zweiten Generation der Post mitarbeiten. Die neue Plattform soll die hohen föderalen Anforderungen erfüllen, um dereinst von allen Stimmberechtigen eingesetzt werden zu können. Damit ist die Plattform eine Weiterentwicklung des bisherigen, für 30 Prozent des Elektorats zugelassenen Systems des Kantons Neuenburg.

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Geht es nach dem Willen des Bundes, sollen in nicht allzu ferner Zukunft sämtliche Stimmberechtigen der Schweiz die Möglichkeit haben, online zu wählen und abzustimmen. Damit dies unter der Wahrung der gültigen Gesetze und Verordnungen möglich wird, müssen die bestehenden elektronischen Abstimmungssysteme von neuen, vollständig überprüfbaren Plattformen abgelöst werden. Die Schweizerische Post will bereits nächstes Jahr ihre eVoting-Plattform in verschiedenen Kantonen testen. Mit Neuenburg hat sich am Montag ein erster Kanton für eine Partnerschaft mit der Post entschieden.

Post bietet kompetente Lösungen für das digitale Zeitalter

Für die Post ist eVoting bereits seit 2012 ein Thema. Seit 2014 entwickelt sie zusammen mit dem Weltmarktführer Scytl eine Plattform, die dem neusten Stand der Technik entspricht. Die eVoting-Plattform wird vollständig durch die Post in ihren Hochsicherheits-Rechenzentren in der Schweiz betrieben. Mit ihrem Angebot stellt die Post den Kantonen eine sichere Infrastruktur für den elektronischen Transport der Stimmen zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt die Post die Kantone bei der Einführung und Integration der Lösung in deren bestehende IT-Systeme sowie bei der Vorbereitung und der Abwicklung der einzelnen Urnengänge.

Sicherheit und Verifizierbarkeit stehen im Mittelpunkt

Das Stimm- und Wahlgeheimnis muss auch bei einer elektronischen Abstimmung jederzeit gewährleistet sein. Um dies sicherzustellen, verwendet die eVoting-Plattform der Post die neusten Technologien zur Signierung, Verschlüsselung und Verifizierung der Stimm- und Wahlinformationen, die derzeit verfügbar sind. So ist gewährleistet, dass die Stimmen nicht gefälscht werden können und dass die Daten von der Erfassung bis zu ihrer Speicherung in einer verschlüsselten digitalen Urne sowie während der Entschlüsselung und Auszählung von niemandem manipuliert werden können. Zudem sind die Stimmen sowohl individuell als auch universell verifizierbar. Das bedeutet, sowohl der Stimmberechtigte als auch die Wahlbehörden können jederzeit kontrollieren, dass die abgegebenen Stimmen richtig gespeichert wurden. Die Kontrollkomponenten erlauben die Überwachung der Integrität des Gesamtsystems während eines digitalen Urnengangs, analog dem Prinzip eines Wahlbeobachters bei der physischen Stimmabgabe. Dank diesen Kontrollmechanismen ist die elektronische Stimmabgabe sogar sicherer und transparenter als die persönliche Abgabe im Stimmlokal.

Zugang erleichtern, Fehler reduzieren

eVoting bietet eine Reihe weiterer Vorteile gegenüber den traditionellen schriftlichen Verfahren: Einerseits können auch Menschen mit Behinderung ohne Hilfe von Dritten elektronisch abstimmen. Andererseits erlaubt eVoting die ortsunabhängige Teilnahme für In- und Auslandschweizer gleichermassen. eVoting-Systeme haben darüber hinaus durch eine klare Benutzerführung den entscheidenden Vorteil, dass es nicht mehr möglich ist, formale Fehler im Stimm- und Wahlprozess zu machen. Unleserliche Antworten, fehlende Unterschriften, falsch ausgefüllte Formulare oder ungültige Listen können mit eVoting verhindert werden. Damit steigt die Zahl der gültigen Stimmen selbst dann, wenn die Stimmbeteiligung insgesamt gleich bleibt.

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