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Bund anerkennt IncaMail als sichere Zustellplattform

IncaMail, der sichere E-Mail-Dienst der Schweizerischen Post, hat die definitive Anerkennung als sichere Zustellplattform durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement erhalten. Die sichere Kommunikationslösung der Post hat sich seit Jahren in Anwaltskanzleien, Grossunternehmen und bei Behörden bei der Übermittlung von sensiblen Informationen bewährt. Die definitive Anerkennung von IncaMail unterstreicht die digitale Kompetenz der Schweizerischen Post und ihre Ambition, innovative Produkte und Systemlösungen für E-Government und E-Business zu etablieren.

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Die definitive Anerkennung von IncaMail erfolgte durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nach eingehender Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an Plattformen für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren (Kriterienkatalog Zustellplattformen). Die provisorische Anerkennung als sichere Zustellplattform erhielt IncaMail bereits im Dezember 2010.

IncaMail bietet vielfältige Anwendungsfelder, so empfangen heute viele Mitarbeitende ihre Lohnabrechnung mittels IncaMail, Private tauschen vertrauliche Informationen mit ihrem Notar oder ihrer Bank aus und Versicherungen kommunizieren sicher mit externen Empfängern. Für Zivil-, Straf- und zahlreiche anderen Verfahren sind Behörden und Gerichte auf Bundes- und Kantonsebene seit Anfang 2011 verpflichtet, Eingaben über anerkannte sichere Zustellplattformen wie IncaMail anzunehmen. Bei Behörden ist IncaMail nicht nur in Gerichten im Einsatz, auch der Kanton Genf (u. a. Versand von Steuerbescheiden) sowie die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) der Kantone Aargau, Basel, Solothurn und Zürich setzen die sichere Kommunikationslösung der Post ein.

IncaMail verwendet die patentierte SAFE-Technologie (Secured Attached File Encryption) für die verschlüsselte Zustellung per E-Mail. Jeder Inhaber einer E-Mail-Adresse kann angeschrieben werden; der Empfänger kann die verschlüsselte Nachricht sofort und ohne weitere technische Voraussetzung online öffnen. Bei elektronischer Übermittlung an Behörden und Gerichte muss das Dokument mit einer anerkannten elektronischen Signatur des Absenders versehen sein. Die Post hat für elektronische Signaturen die SuisseID im Angebot.

Die definitive Anerkennung von IncaMail als sichere Zustellplattform unterstreicht die digitale Kompetenz der Schweizerischen Post und ihre Ambition, sowohl bei Behörden wie auch in der Privatwirtschaft elektronische Post-Lösungen zu etablieren. Weitere Beispiele für dieses Engagement finden sich im Behördenumfeld mit vivates, der E-Health-Plattform der Post, und dem Angebot für elektronisches Abstimmen und Wählen (E-Voting).

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