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Die Post begrüsst eine umfassende Diskussion zur postalischen Grundversorgung

Bundespräsidentin Doris Leuthard hat im Rahmen eines Runden Tisches am 22. August 2017 eine Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung der postalischen Grundversorgung eingesetzt. Diese Gruppe wird unter der Leitung des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM im Oktober 2017 erstmals tagen. Die Post begrüsst diese Gespräche. Sie ist an einer umfassenden und lösungsorientierten Diskussion über die heutige und künftige Ausgestaltung ihres postalischen Grundversorgungsangebotes interessiert.

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Im Oktober 2016 hat die Schweizerische Post ihre Netzstrategie der Öffentlichkeit vorgestellt. Bis 2020 strebt die Post ein Netz von über 4200 Zugangsmöglichkeiten an. Diese werden aus einem Mix aus bedürfnisgerechten Filialen und ergänzenden Servicepunkten bestehen. Damit einher geht auch die Reduktion der bekannten eigenbetriebenen Filialen hin zu Partnerfilialen. Die Weiterentwicklung des Netzes geschah von Anfang an im intensiven Austausch mit der Bevölkerung, mit Gemeinden und Kantonen. Weil die Post die Anliegen aus der Bevölkerung ernst nimmt, ist sie im Rahmen der vom UVEK eingesetzten Arbeitsgruppe bereit, die heute geltenden und von der Post erfüllten rechtlichen Rahmenbedingungen der Grundversorgung zu diskutieren und zu überprüfen. In der Arbeitsgruppe nehmen neben Mitarbeitenden der Post auch Vertreterinnen und Vertreter der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, des Städteverbandes, des Gemeindeverbandes und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete Einsitz. Die Post setzt sich in diesem Rahmen entschieden dafür ein, dass die heutige qualitativ hochstehende, landesweite Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs aus einer Gesamtsicht betrachtet wird. So sind in der Diskussion der Kriterien der postalischen Grundversorgung nebst der Erreichbarkeit und Zugangskriterien auch die Frage der Mobilität, Raumplanung, Technologie und der Finanzierung zu berücksichtigen.

Bis die Arbeitsgruppe und das Parlament eine Neudefinition der Erreichbarkeit der postalischen Grundversorgung vorgenommen haben, erklärt sich die Post bereit, kantonalen statt nationalen Erreichbarkeitskriterien zuzustimmen, solange der Hausservice und die Bareinzahlung am Domizil mitberücksichtigt werden. Dieses Anliegen wurde sowohl von Seiten der Kantone als auch von Seiten des Eidgenössischen Parlaments wiederholt vorgebracht.

Auf Bedürfnisse reagiert

Die Post ist sich bewusst, dass die Umsetzung der Netzstrategie bei manchen Teilen der Bevölkerung zu Ängsten und Widerstand führt. Aus diesem Grund hat sie in den letzten Monaten den Dialog mit der Bevölkerung weiter verstärkt und Massnahmen getroffen, um die Vielfalt ihrer Postdienstleistungen besser bekannt zu machen. Zudem hat die Post bereits im Frühjahr 2017 im Anschluss an die Gespräche mit den Kantonsbehörden das Angebot folgender neuer Dienstleistungen beschlossen:

  • Ab 1. September 2017 wurde die Bareinzahlung am Domizil in allen Ortschaften eingeführt, die ausschliesslich über Partnerfilialen verfügen. Damit können Privatkunden, die eine Bareinzahlung bevorzugen, diese neu direkt an der Haustür tätigen.
  • Die Post ermöglicht neu zusätzlich die Aufgabe von Massensendungen in Partnerfilialen.
  • Seit 1. September 2017 stellt die Post abonnierte Tageszeitungen bis am Mittag zu.

In der Umwandlung ihres Postnetzes wird die Post ihre Strategie des Dialogs mit den Gemeindebehörden und der Bevölkerung fortsetzen. In den Gesprächen mit den betroffenen Gemeinden stehen lösungsorientierte Vorschläge im Vordergrund, welche auch die spezifisch regionalen Bedürfnisse und Gegebenheiten berücksichtigen.

Auskunft

Medienstelle Post, Oliver Flüeler, 058 / 341 21 95, presse@post.ch

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