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Jahresrechnung genehmigt – Peter Hug in den VR gewählt

An der Generalversammlung der Schweizerischen Post AG hat der Bund als Eigner die Jahresrechnung 2017 genehmigt. Zudem hat der Eigner dem Verwaltungsrat die Décharge erteilt, mit Ausnahme der Vorfälle im Zusammenhang mit den Subventionsbezügen der PostAuto-Gesellschaften. In einer Ersatzwahl wurde Dr. Peter Hug in den Verwaltungsrat gewählt. Er ersetzt Andreas Schläpfer, der die Altersgrenze erreicht und aus dem Verwaltungsrat ausscheidet. Vizepräsident Adriano P. Vassalli und Verwaltungsrätin Susanne Blank haben ihren Rücktritt auf die heutige Generalversammlung bekanntgegeben.

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An der Generalversammlung der Schweizerischen Post AG haben die Eignervertreter dem Verwaltungsrat am 26. Juni 2018 eine eingeschränkte Décharge erteilt. Auf Antrag des Verwaltungsrates sind die Vorfälle im Zusammenhang mit den unrechtmässigen Subventionsbezügen bei PostAuto von der Décharge ausgenommen. Die Resultate der unabhängigen Untersuchung hat der Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller Mitte Juni kommuniziert.

Jahresrechnung und Lagebericht genehmigt

Die Post hat die strategischen Ziele des Bundesrats für das Jahr 2017 erfüllt. Der Eigner hat die Jahres- und Konzernrechnung sowie den Lagebericht der Post genehmigt. Für die Rückzahlung der unrechtmässig bezogenen Abgeltungen im regionalen Personenverkehr hat die Post bereits Rückstellungen getätigt. Die Post wird die geschuldeten Gelder vollumfänglich und unter der Federführung des Bundesamts für Verkehr (BAV) an die Geschädigten zurückzahlen. Aus dem erzielten Gewinn von 457 Mio. Franken im Jahr 2017 fliessen wiederum 200 Mio. Franken als Dividende an den Bund. Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG wurde als Revisionsstelle für das Jahr 2018 wiedergewählt. Für das Geschäftsjahr 2019 folgt ein Wechsel der Revisionsstelle, wie der Bundesrat am 11. Juni 2018 mitteilte.

Peter Hug folgt auf Andreas Schläpfer

Auf Andreas Schläpfer, der altershalber aus dem Verwaltungsrat der Post austritt, folgt Peter Hug. Andreas Schläpfer war seit 2009 im Verwaltungsrat und amtete als Vizepräsident. Er präsidierte den 2010 neu geschaffenen Verwaltungsratsausschuss IMA für Investment, Mergers & Acquisitions. Unter seiner Leitung wurden zahlreiche strategisch wichtige Projekte für das Unternehmen Post realisiert. Der Verwaltungsrat dankt Andreas Schläpfer für seine wertvolle Arbeit, die wesentlich zur Neuausrichtung der Post beigetragen hat. Sein Nachfolger, Peter Hug (Jahrgang 1958, von Stein/AR) ist Politikwissenschaftler und verfügt über eine langjährige internationale Erfahrung in der Pharmabranche. Hug ist derzeit Mitglied des globalen Pharma Führungsteams von Hoffmann-La Roche.

Adriano Vassalli und Susanne Blank treten zurück

Im Zusammenhang mit der Publikation der Untersuchungsberichte zu PostAuto haben Adriano P. Vassalli und Susanne Blank ihre Mandate auf die Generalversammlung vom 26. Juni 2018 niedergelegt. Vassalli war seit 2010 Vizepräsident des Verwaltungsrates der Schweizerischen Post AG und Vorsitzender des Verwaltungsratsausschusses Audit, Risk & Compliance. Zudem war Vassalli Mitglied des Verwaltungsrates der PostFinance AG. Susanne Blank war zehn Jahre als Personalvertreterin Mitglied des Verwaltungsrates der Schweizerischen Post AG. Sie war von 2010 bis Mitte 2014 im Ausschuss Audit, Risk & Compliance und seither im Ausschuss Organisation, Nomination & Remuneration. Susanne Blank will mit diesem freiwilligen Schritt falsche Spekulationen stoppen und der Post einen Neuanfang ermöglichen. Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller: «Ich danke Adriano Vassalli und Susanne Blank für ihre langjährigen Dienste und ihren Einsatz im Interesse des Unternehmens. Ich wünsche beiden für die Zukunft alles Gute».

Neue Obergrenzen für Entlöhnung

Die Generalversammlung hat für das Geschäftsjahr 2019 folgende Lohnobergrenzen verabschiedet:

  • Der Gesamtbetrag der Honorare des Verwaltungsrats (inkl. VRP) darf 1,09 Mio. Franken nicht übersteigen.
  • Der Gesamtbetrag des Honorars des Verwaltungsratspräsidenten beträgt höchstens 255'000 Franken.
  • Der Gesamtbetrag der Entlöhnung der Konzernleitung (inkl. Konzernleiter/in) ist auf maximal 6,10 Mio. Franken begrenzt.

Die Werte basieren auf den bisherigen Zahlen und Verpflichtungen. Der Eigner wünscht, bei der Entlöhnung der Konzernspitzen von bundesnahen Unternehmen künftig eine grössere Zurückhaltung walten zu lassen. Bereits im Jahr 2019 soll auf Wunsch des Eigners die beschlossene Obergrenze für die Entlöhnung der Konzernleitung nicht ausgeschöpft werden.

Auskunft:

Léa Wertheimer, Mediensprecherin, 058 341 08 84, presse@post.ch

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