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Wichtiger Meilenstein für den Neuanfang: Rückzahlungsbetrag festgelegt und zur Zahlung bereit

Unter Federführung des Bundesamts für Verkehr (BAV) und zusammen mit der Konferenz der kantonalen öV-Direktoren (KöV) wurde der Rückzahlungsbetrag an Bund, Kantone und Gemeinden festgelegt. PostAuto wird nach diesen Vorgaben Rückzahlungen in Höhe von 188.1 Millionen Franken für die Jahre 2007 bis 2018 leisten. Die Post löst damit ihr Versprechen nach einer raschen und unkomplizierten Rückerstattung ein. Darüber hinaus beabsichtigt PostAuto die freiwillige Rückführung in Höhe von 17.2 Millionen Franken für die Periode vor 2007. Für die Post ist das ein wichtiger Schritt in der lückenlosen Aufarbeitung und eine zentrale Voraussetzung für den Neuanfang.

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Der Revisionsbericht des BAV und der Untersuchungsbericht von Kellerhals Carrard (KC) haben das Ausmass der unrechtmässigen Handlungen bei PostAuto ans Licht gebracht. Für den Verwaltungsrat der Schweizerischen Post AG stand von Beginn an fest, dass jeder geschuldete Franken an die Geschädigten zurückgeleistet wird. «Wir wollen den Schaden wieder gut machen und die Rückzahlungen so unbürokratisch und schnell wie möglich leisten», sagt Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller. Er begrüsst daher ausdrücklich, dass nun eine Lösung auf dem Tisch liegt. BAV und KöV haben mit PostAuto aufgearbeitet, dass insgesamt 188.1 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurückzuzahlen seien. Dafür wurde eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.  Diese sieht Vereinbarungen mit jedem einzelnen Kanton vor. Diesen Vereinbarungen wiederum müssen die Kantone einzeln zustimmen. Das Geld liegt bei PostAuto zur Auszahlung bereit.

Der Betrag setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen (siehe auch Grafik unten). Für die Periode 2007 bis 2015 zahlt PostAuto einen Betrag von 90.5 Millionen Franken zurück. Für die gleiche Periode kommen wie bereits im Juni angekündigt Rückleistungen für ungerechtfertigte Umbuchungen im Orts- und Auftragsverkehrs in Höhe von insgesamt 16.6 Millionen Franken hinzu, ebenso die Zinsen in der Höhe von insgesamt 26.8 Millionen Franken. Dies ist im Subventionsgesetz so vorgesehen.

In den Jahren von 2016 bis 2018 führte die am 1. Januar 2016 eingeführte Holdingstruktur (IMPRESA) durch überhöhte Transferpreise zu unrechtmässigen Subventionsbezügen in der Höhe von insgesamt 54.3 Millionen Franken. Auch sie werden vollumfänglich Bund und Kantonen zurückbezahlt. Die Höhe der zu Unrecht bezogenen Abgeltungen zeigt, dass auch in der neuen Struktur durch ein überhöhtes Transferpreiskonzept systematisch zu viel Gewinn erwirtschaftet wurde. Deshalb hat der Verwaltungsrat nach dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse den Rückbau von IMPRESA beschlossen. Für das laufende Jahr hat der Verwaltungsrat bereits im Februar auf eine EBIT-Vorgabe verzichtet. Die aus den laufenden Verträgen 2018 zu erwartenden Gewinne, zahlt die Post nach Vorgaben des BAV zurück.

Alle Zahlen haben das BAV und die KöV gemeinsam in einem heute publizierten Faktenblatt detailliert ausgeführt.* 

PostAuto leistet zusätzlich eine freiwillige Rückzahlung für die Periode vor 2007

Der Untersuchungsbericht von Kellerhals Carrard hat gezeigt, dass es bereits vor 2007 unrechtmässige Umbuchungen gegeben haben muss. Zusätzlich zu den 188.1 Millionen Franken leistet PostAuto für zu Unrecht bezogene Subventionen vor 2007 für die Jahre 2004 bis 2006 weitere insgesamt 17.2 Millionen Franken freiwillig an die Besteller. Die Situation vor 2004 lässt sich nicht mehr schlüssig aufarbeiten.

Die Forderung wäre juristisch betrachtet zwar verjährt und somit rechtlich nicht geschuldet. Die Postführung hat jedoch entschieden, dass auch diese Gelder zurückbezahlt werden. «Nach all dem, was passiert ist, wollen wir nicht auf der Verjährung beharren, sondern für den Schaden geradestehen und die Verantwortung vollumfänglich übernehmen», begründet Urs Schwaller den Entscheid. «Es ist Teil des Versprechens und wichtige Voraussetzung für den Neuanfang, die volle Summe zurückzuzahlen», so Schwaller weiter. Die Rückführung erfolgt nachdem die Vereinbarungen mit den Kantonen abgeschlossen sind.

Wichtiger Meilenstein erreicht – Aufarbeitung mit Hochdruck weitergeführt

«Mit der Lösung für die Rückzahlungen haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Ich danke allen Beteiligten für die transparente und konstruktive Aufarbeitung. Dieser Schritt darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir noch viel Arbeit vor uns haben. Diese Aufarbeitung sind wir all unseren Mitarbeitenden, unseren Kunden, der Politik und der Öffentlichkeit schuldig», sagt Urs Schwaller.

Auch die Umsetzung der weiteren im Juni 2018 beschlossenen Massnahmen treibt die Post mit unverändertem Engagement voran.

Herleitung der Rückzahlungsbeträge an Bund, Kantone und Gemeinden

Revisionsbericht BAV 2007-2015 CHF 90.5 Mio. Orts- und Auftragsverkehr 2007-2015 CHF 16.6 Mio. Zinsen gemäss Subventionsgesetzt CHF 26.8 Mio. Alle Verkehrsarten 2016-2018 CHF 54.3 Mio. Total: Mit BAV & KöV vereinbarter Rückleistungsbeitrag CHF 188.1 Mio. Freiwillige Rückzahlung für Zeitraum vor 2007 CHF 17.2 Mio. Total CHF 205.3 Mio.

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