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Die Post setzt ausschliesslich auf das neue System mit universeller Verifizierbarkeit

Die Schweizerische Post hat entschieden, ihre Kräfte im Bereich E-Voting zu bündeln und ausschliesslich an ihrem neuen System mit universeller Verifizierbarkeit weiterzuarbeiten. Sie plant, dieses System den Kantonen ab 2020 für den Versuchsbetrieb zur Verfügung zu stellen. Das System, das bisher im Einsatz war, bietet die Post ab sofort nicht mehr an. Diesen Entschluss hat die Post nach einer sorgfältigen Analyse getroffen. In die Beurteilung floss der Entscheid des Bundesrates ein, E-Voting bis auf Weiteres nicht als ordentlichen Stimmkanal einzuführen. Unter dieser Voraussetzung ist für die Post der Aufwand zu gross, zwei Systeme zu entwickeln und zu betreiben.

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Am 26. Juni 2019 hat der Bundesrat entschieden, E-Voting vorläufig nicht als ordentlichen Stimmkanal einzuführen. Die Schweizerische Post hat nach diesem Entscheid eine Standortbestimmung vorgenommen. Eine Mehrheit der Bevölkerung, Politik und Kantone befürwortet E-Voting grundsätzlich und stellt gleichzeitig höchste Anforderungen an die Sicherheit des Systems. «Die Post hat in den letzten Monaten gut zugehört und die Situation analysiert. Wir sind überzeugt, dass E-Voting einem Bedürfnis der Stimmbürgerinnen und -bürger entspricht. Deshalb wird es auch künftig zum Portfolio der Post gehören», sagt Roberto Cirillo, CEO der Schweizerischen Post. «Ich habe entschieden, unsere Ressourcen künftig ausschliesslich für das neue System einzusetzen.» Ursprünglich hatte die Post geplant, ab 2020 schrittweise auf das neue System umzusteigen. Sie will den Kantonen das neue System ab 2020 für den Versuchsbetrieb anbieten.

Zwei Systeme gleichzeitig weiterzuentwickeln und zu betreiben, macht für die Post nach dem Entscheid des Bundesrats ökonomisch wenig Sinn. Das System, das bisher in vier Kantonen im Einsatz war, wird die Post deshalb nicht weiterbetreiben. Es steht somit für die Nationalratswahlen im Herbst nicht zur Verfügung.

Das neue System mit universeller Verifizierbarkeit wurde im Frühling 2019 einem öffentlichen Intrusionstest (PIT) unterzogen. Während dieses Tests hat es den Angriffen von über 3000 internationalen Hackern standgehalten.

Universelle und individuelle Verifizierbarkeit

Die zentralen Sicherheitsmechanismen des E-Voting-Systems der Post sind die universelle und die individuelle Verifizierbarkeit. Mit der universellen Verifizierbarkeit können die Wahlbehörden beim Auszählen der Stimmen überprüfen, ob Stimmen in der elektronischen Urne manipuliert wurden. Diese Überprüfung ist mit der Nachzählung physischer Stimmzettel vergleichbar. Die universelle Verifizierbarkeit ermöglicht die unabhängige Kontrolle und Prüfung des Urnengangs durch die Kantone.

Bei der individuellen Verifizierbarkeit erhalten die Wähler zusammen mit den Stimmunterlagen Prüfcodes auf Papier. Diese vergleichen sie bei der Stimmabgabe mit auf dem Bildschirm angezeigten Codes und haben so Gewissheit, dass ihre Stimme korrekt in der Urne angekommen war.

Das neue E-Voting-System verfügt über beide Mechanismen. Das bisherige E-Voting-System bot nur die individuelle Verifizierbarkeit.

Auskunft: Medienstelle, 058 341 00 00, presse@post.ch