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Rechnung genehmigt und Verwaltungsrat bestätigt

An der gestrigen Generalversammlung der Schweizerischen Post AG hat der Bund als Alleinaktionär den bisherigen Präsidenten Urs Schwaller und die Mitglieder des Verwaltungsrates bestätigt. Konzernleiter Roberto Cirillo hat die operative Leitung übernommen. Der Nachfolgeprozess für die zwei VR-Mitglieder Marco Durrer und Myriam Meyer, die sich nicht zur Wiederwahl stellen, läuft. Gemäss Antrag des Verwaltungsrates hat die Generalversammlung den Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt, dies wie bereits im Vorjahr mit Ausnahme der Vorfälle im Zusammenhang mit den Subventionsbezügen der PostAuto-Gesellschaften.

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Der Bund als alleiniger Aktionär der Post ist an der Generalversammlung der Schweizerischen Post allen Anträgen des Verwaltungsrates gefolgt. Die GV genehmigte die Konzern- und Jahresrechnung 2018 mit einem Betriebsertrag von 7,691 Milliarden Franken und einem Konzerngewinn von 405 Millionen Franken. Mit dem formellen Abschluss des Geschäftsjahres 2018 übergibt Ueli Hurni als Konzernleiter ad interim die operative Führung der Schweizerischen Post an seinen Nachfolger Roberto Cirillo.

Wie bereits im Vorjahr erteilte die Generalversammlung den Mitgliedern des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung, dies mit Ausnahme der Vorfälle im Zusammenhang mit den Subventionsbezügen der PostAuto-Gesellschaften. Grund dafür ist das hängige Verwaltungsstrafverfahren, welches das Bundesamt für Polizei im Zusammenhang mit den umrechtmässigen Umbuchungen bei PostAuto führt.

Wechsel im Verwaltungsrat

Neben dem Präsidenten Urs Schwaller bestätigte die diesjährige Generalversammlung Nadja Lang und Bernadette Koch sowie Philippe Milliet, Michel Gobet, Peter Hug und Ronny Kaufmann für eine zweijährige Amtsdauer bis zur ordentlichen Generalversammlung 2021. Marco Durrer und Myriam Meyer stellen sich nicht zur Wiederwahl.

Zum Mandat bei der Post (seit 2014) übt Myriam Meyer eine Reihe anspruchsvoller Mandate in Verwaltungsräten international tätiger Unternehmen aus. In den zurückliegenden Jahren sind die Ansprüche an die dortigen VR-Tätigkeiten deutlich gestiegen. In Zukunft will sie sich verstärkt auf ihre VR-Mandate wie die in Robotik weltweit führende Unternehmensgruppe KUKA oder die Lufthansa Technik konzentrieren und damit so auch ihrem eigenen hohen Anspruch an die von ihr ausgeübten Mandate entsprechen.

Marco Durrer hat nach über neun Jahren im Verwaltungsrat der Post entschieden, sich nicht zur Wiederwahl zu stellen. Auch er möchte sich in Zukunft auf andere Mandate konzentrieren können. Marco Durrer leitete während fünf Jahren den Verwaltungsratsausschuss Organisation, Nomination und Remuneration (ONR). Zudem vertrat er seit 2012 den Verwaltungsrat der Schweizerischen Post im Verwaltungsrat der PostFinance AG als dessen Vizepräsident.

Der Verwaltungsrat dankt Myriam Meyer sowie Marco Durrer für ihren wertvollen Beitrag, geprägt durch ihre Erfahrungen in der Privatwirtschaft und stets im Interesse des Unternehmens. Er wünscht beiden auf ihrem weiteren beruflichen Weg viel Erfolg. Der Nachfolgeprozess läuft seit Anfang Jahr.

Verantwortlichkeitsklagen noch offen

Anlässlich der Generalversammlung hat der Verwaltungsrat den Eigner zusätzlich über den Stand allfälliger Verantwortlichkeitsklagen informiert. Der Verwaltungsrat hat sich eingehend mit den Chancen und Risiken von aktienrechtlichen Verantwortlichkeits- und Schadenersatzansprüchen aus Arbeitsverhältnissen befasst. Dazu wurden auch entsprechende juristische Abklärungen getroffen. Für einen abschliessenden Entscheid über die Geltendmachung dieser Ansprüche fehlen dem Verwaltungsrat allerdings bis heute wesentliche Elemente. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, die Akten im Verwaltungsstrafverfahren einzusehen und die involvierten Personen zu befragen. Dies um das laufende Verwaltungsstrafverfahren des fedpol in keiner Weise zu beeinflussen, geniesst dieses doch oberste Priorität.

Der Verwaltungsrat hat daher beschlossen, dass er die weiteren Entwicklungen im Verwaltungsstrafverfahren berücksichtigen will. Sobald er über eine ausreichend klare Grundlage verfügt, wird er einen abschliessenden Entscheid zur Geltendmachung der rechtlichen Ansprüche fällen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Entscheid über die Auszahlung variabler Lohnanteile, der nicht vor Klärung dieser Grundlagen getroffen werden kann. Die Dauer bis zum Entscheid lässt sich aus heutiger Sicht nicht genau abschätzen. Sie hängt insbesondere vom weiteren Verlauf des Verwaltungsstrafverfahrens ab. Um weiter alle juristischen Optionen offen zu halten, hat die Post im Herbst 2018 bei sämtlichen involvierten Personen Verjährungsverzichtserklärungen eingeholt.

Auskunft:

Medienstelle Post, Oliver Flüeler, 058 341 21 95, presse@post.ch

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